Myke hat geschrieben:blond, aber billig
...und kwatscht nicht ständig dazwischen!
Myke hat geschrieben:blond, aber billig
soviel zum thema tieferlegen
altf4 hat geschrieben:und was ist das fuer eine mobilie?
der DVS hat geschrieben:Gültigkeitsdauer
Die Schweißerprüfung hat in der Regel eine Gültigkeit von 2 Jahren
wenn der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweißaufsichtsperson
alle 6 Monate schriftlich auf der Schweißer-Prüfungsbescheinigung bestätigt, das
- der Schweißer regelmässig schweißt;
(max. Unterbrechung ist bis zu 6 Monaten zulässig),
- der Schweißer im Geltungsbereich seiner Schweißerprüfung schweißt,
- das Können und die Kenntnisse des Schweißers nicht angezweifelt werden
Eine Verlängerung
der Gültigkeitsdauer um weitere 2 Jahre ist nur möglich wenn
- dem Prüfer oder der Prüfstelle entsprechende Prüfberichte über die Qualität
der vom Schweißer hergestellten Fertigungsschweißungen vorliegen,
z.B. Dokumente über Durchstrahlungs-, Ultraschall-, oder Bruchprüfungen.
S&T hat geschrieben:Grad die Erkenntnis zur Reife getrieben, dass mein Schweißerscheinchen (autogen, Blech) von Anno Tobak
de facto nix mehr Wert ist
... still weiterbruzzeln und niemanden mit der Nase drauf stoßen...
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