von Christoph » So 15 Jul, 2007 09:14
Interessant wäre vorallem:
Hat man ein "ausergewöhnliches Ereignis" hat man gleich mal 3 Wochen "Urlaub" gewonnen. Die Frage wäre dann, bekäme der Einschüler (ich) das auch? Haut mich das dann aus dem Kurs raus (für 18 Wochen Praxisschulung maximal 80 Fehlstunden)? Einige unbeantwortete Punkte.
Jedenfalls hab ich festgestellt, nachts hat man nur mehr die Chance die Schnellbremsung einzuleiten und die Makrophone zu betätigen, eventuell das Rollo runterzuziehen - für mehr taugen die Scheinwerfer nicht. Tagsüber ist maximal dafür mehr Zeit, derbremsen tut man das aber trotzdem nicht.
Christopher