Wiederzulassungsfrage

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Wiederzulassungsfrage

Beitragvon hiha » Mo 22 Aug, 2016 06:05

Liebe Spezialisten.
Da die Auskunft bei der Zulassungsstelle nicht leicht zu erreichen ist (stundenlanges Rumhängen in der Warteschleife)
richte ich meine Frage lieber an die "deutsche Botschaft des AiA, Kompetenzzentrum Bürokratie". :floet:

Ich mach das ja so selten, und immer hat sich was geändert, drum die Frage:
Die BMW steht zur Zulassung an, letzte Zulassung war in Deutschland.
Ich hab:
den Kaufvertrag zwischen Vor- und Vorvorbesitzer (ich selber hab mit dem Myke keinen gemacht, m.W. brauch ich auch keinen, wenn ich den Brief hab)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Ich hab aber
KEINE Abmeldebescheinigung oder irgendwas, was eine Abmeldung/Stilllegung im Brief nachweist, (Stempel, Stillegungsdatum, etc.)
KEINE Zulassungsbescheinigung Teil I (wurde früher eh beim Abmelden eingezogen, die Zulassungsstelle schreibt aber, den bräuchten sie)
KEIN altes Nummerntaferl
Tüv ist im Juli abgelaufen, sie wurde scheinbar 2014 oder 2015 stillgelegt.

Danke für die Hilfe,
Hans
"Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass Profifußball verboten werden muss."
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon fleisspelz » Mo 22 Aug, 2016 06:19

Die Abmeldebescheinigung ist Geschichte. Die Stilllegung wird nur noch auf dem "Schein" vermerkt.
Du brauchst:
Personalausweis
EVB Nummer der Versicherung
Brief
Schein
Aktuelle TÜV Bescheinigung

Geduld

Erst mit dem Mopped zum TÜV (aufm Hänger)
Danach zur Zulassungsstelle
..........................
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon fleisspelz » Mo 22 Aug, 2016 06:27

Wahrscheinlich hatte das Motorrad noch einen alten weißen Brief. Damals gab es noch die Abmeldebescheinigung und der Schein wurde eingezogen. Die letzte Zulassungsstelle in Deutschland hat aber die Daten. Entweder Deine Zulassungsstelle ruft dort an, was sie kann, aber nicht muss, oder Du musst Dich schriftlich (Fax) dort hinwenden und um Kopie der Stillegungsdaten bitten. Der Datensatz existiert aufgrund des ehemaligen Kennzeichens elektronisch. Auch beim TÜV
..........................
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon Rei97 » Mo 22 Aug, 2016 07:31

fleisspelz hat geschrieben:Erst mit dem Mopped zum TÜV (aufm Hänger)

Also:
M.W. geht es immer noch einen Abklatsch des letzten Kennzeichens, auch aus Pappe hinten drauf zu tackern und zum angemeldeten TÜV Termin mit der EVB Nummer dort auf direktem Weg hinzufahren (TÜV bei Terminabsprache fragen). Mit dem Prüfbericht im Sack kann man dann auf direktem Weg zur Zulassungsstelle und ab da ist alles paletti.
Bei mehr als 2 über 30 jährigen Mopets , würde ich mir mal Gedanken über ein 07er machen. Das historische Gutachten macht der TÜV zusammen mit einer HU für erträglichen Aufpreis.
Regards
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon motorang » Mo 22 Aug, 2016 07:43

Ohne TÜV irgendwo hinfahren, OK. Ab er ohne gültige Versicherung ??? Kann ich mir nicht vorstellen, ehrlich ...
"Gehen" tut viel, so lange nichts passiert.

Gryße!
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon Lederclaus » Mo 22 Aug, 2016 07:58

Justus hat recht. Du brauchst:
>Schein und Brief (bzw Zul.Besch. i und II ). Ein Brief (alt) ist ein besitzanzeigendes Dokument, eine Zul.Besch II nicht!)
>Bei lange zurückliegenden Stilllegungen wurde der Schein eingezogen und ein grüner Zettel ausgeteilt (Abmeldebescheinigung).Bei STilllegungen innerhalb der letzten paar Jahre wird die ZulBesch I (Schein) abgeschnitten und entstempelt und gilt als Abmeldebescheinigung. Bei Verlust muß man bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung abgeben (ca 30 Euro), daß man das Ding verloren hat.
>Du brauchst eine gültige TÜV-Bescheinigung. Ohne Zul Besch I aber nicht zu machen. Mit dem alten Brief aber schon, da steht nämlich alles drin. (das allerdings liegt im Wohlwollen des TÜV-Menschen. Er kann da reinschreiben "Fahrzeugschein lag in Kopie vor, Plakette erteilt die Zulassungsstelle). Hast Du EIne Zul.Besch. II, mußt Du zuerst zur Zulassungsstelle und den Verlust des zugehörigen Dokuments anzeigen und ein vorläufiges Dokument bekommen (und natürlich bezahlen). Das Ding kann nur von der Zulassungsstelle der letzten Anmeldung erstellt werden (bzw ein wohlwollender Zulassungsmensch besorgt das von seinen Kollegen im anderen Amt)
>und den Rest der Dokumente, die Justus angeführt hat.In Hamburg auch die Bankkarte, weil die KFZ-Steuer hier nur noch bargeldlos und per Lastschrift bezahlt werden kann. Kein Konto-keine Zulassung.

Die Nummer mit dem Pappschild ist auch vorbei. Bundesweit ist das jetzt so geregelt, daß Du mit einem nicht verfallenen Kennzeichen und allen erforderlichen Dokumenten sowie der Versicherungsbescheinigung auf dem kürzesten Weg zur Zulassungsstelle fahren darfst, solange das über nicht mehr als zwei Kreisgrenzen der letzten Zulassungsstelle liegt (und in deinem Fall der TÜV auf demselben Gelände liegt)und die Zulassungsstelle dafür eine Erlaubnis erteilt hat. Ein nicht verfallenes Kennzeichen ist eines, das beim Abmelden entsprechend reserviert wurde.(kostenpflichtig)

Mit der eidesstattlichen Versicherung zum Verlust der ZulBesch I ist es einfacher, wenn sie der vorherige Besitzer am Ort der letzten Zulassung abgibt. (hab ich zumindest festgestellt). Geht aber auch so, ist nur viel nerviger.
Auf kleinen Zulassungsstellen im Umland ist es deutlich einfacher mit solchen Anliegen als hier in Hamburg. Ich hoffe, Du mußt damit nicht irgendwo in die Großstadt...

Ist halt ein recht großer bürokratischer Aufwand. Viel Erfolg wünsch ich!
Zuletzt geändert von Lederclaus am Mo 22 Aug, 2016 08:02, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon fleisspelz » Mo 22 Aug, 2016 07:59

Man darf ohne Kennzeichen zum TÜV, wenn man 1. einen Versicherungsnachweis für den Tag der Vorfahrt hat (die meisten EVB gelten ab Tag der Zulassung) und 2. eine Vorfahrtsberechtigung zum TÜV hat, und die erteilt die Zulassungsstelle, wo sich dann die Katze in den Schwanz beißt. Ohne die Genehmigung der Zulassungsstelle begeht man ein Verkehrsdelikt, das mit 80 Euro und einem Punkt belegt wird.


Der Anhänger ist die sauberste Lösung
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon Lederclaus » Mo 22 Aug, 2016 08:02

Jepp. Ich würde auch auf jeden Fall einen Anhänger nehmen.
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon ABr » Mo 22 Aug, 2016 08:06

Versicherungsbescheinigung ist bei der Anhängerlösung von Vorteil, sonst stellt der TÜV eine Kurzzeitversicherung für 15€ für die Probefahrt des Prüfers auf dem Gelände in Rechnung :roll:

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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon Boscho » Mo 22 Aug, 2016 08:07

Rei97 hat geschrieben:
fleisspelz hat geschrieben:Erst mit dem Mopped zum TÜV (aufm Hänger)

Also:
M.W. geht es immer noch einen Abklatsch des letzten Kennzeichens, auch aus Pappe hinten drauf zu tackern und zum angemeldeten TÜV Termin mit der EVB Nummer dort auf direktem Weg hinzufahren

Technisch ist das möglich. Praktisch kostet das m.W. 70 EUR und einen Flensburgpunkt. ;)

Justus hatte ja bereits geschrieben was die Zulassungstelle alles sehen möchte. Solltest du zur HU nicht trailern, sondern kradeln wollen, dann ist das bei uns wie folgt geregelt: du lässt du dir auf der Zulassungstelle ein Kennzeichen vorab zuteilen (persönliches Erscheinen ist vonnöten). Mit diesem ungestempelten Kennzeichen darfst du dann auf direktem Wege zur HU-Prüfstelle deiner Wahl (sofern sie in deinem oder einem unmittelbar benachbarten Landkreis liegt) und anschließend zur Zulassungstelle fahren. Umwege sind unzulässig.

Die praktische Ausprägung dieser Regelung im Landkreis München ist möglicherweise allerdings abweichend. ;)

Viel Erfolg! :smt023
B.
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon fleisspelz » Mo 22 Aug, 2016 08:15

Die Versicherung kann die EVB telefonisch zur Verfügung stellen. Die braucht nur die Information, dass ein Krad auf den Namen des Halters zugelassen werden soll. Die Daten können nach erfolgter Zulassung nachgereicht werden
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon hiha » Mo 22 Aug, 2016 08:17

Halt, ihr seid schon viel zu weit. Diese Details kenn ich alle, das mach ich mit dem Hänger, ist schon alles geritzt. Dass ich aber auch für den Tüv teil 1 brauch, wusste ich nicht.

1.)Ich muss den Myke kontaktieren, ob er den Teil 1 noch hat, sonst hab ich ein eidesstattliches Problem, denn ich hab ihn ja nicht verloren.
Die Telefonnumer des ursprünglichen Verkäufers in Stuttgart hätt ich, der ist aber nicht daheim. Vielleicht hat er das Ding ja noch.
2.) Wird die Stillegung im Teil 2 irgendwie vermerkt? Vielleicht ist sie ja garnicht stillgelegt, das hatt ich auch schon mal.

Danke einstweilen,
Hans
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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon Boscho » Mo 22 Aug, 2016 08:21

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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon fleisspelz » Mo 22 Aug, 2016 08:27

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Re: Wiederzulassungsfrage

Beitragvon Rei97 » Mo 22 Aug, 2016 08:28

Also:
Anhänger?
Me 2 , da ich einen kleinen Anhänger bis 400kg Gesamtmasse habe.
Davor ging das mit dem Pappschild noch, ist aber schon ein paar Jahre her.
Mein Suzilein aus Italien habe ich ohne Papiere mit dem Kaufvertrag, der unterschriftlich den Verkäufer als Eigentümer auswies, zum TÜV gekarrt.
Für alle Youngtimer gibt es eine EU weit geltende ABE Nummer, für das Suizilein z.B. B760, deren Inhalt die Fahrzeugdaten sind. Sowas gibt es für die BMWs auch. Diese waren für die 125er beim TÜV hinterlegt. Man braucht nur copy-Paste und die Daten stehen im Gutachten. Daraus bedient sich dann die Zulassungsstelle um die EU Zulassung Teil 1 und 2 zu erstellen.
@ Andreas, in D ist die EVB eine Nummer, die über die Versicherung gegeben wird und damit den Versicherungsschutz gewährleistet.
Die EVB will auch der TÜV haben, weil der Prüfer für die Fahrt auf dem Hof Versicherungsschutz haben will, wenn er crasht.
Regards
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