Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Reuter,
sehr geehrter Herr B...,
sehr geehrter Herr M...,
ich bedaure, heute Ihre wertvolle Zeit mit einer Beschwerde zu beanspruchen, sehe jedoch leider keine Möglichkeit, die ursächliche Angelegenheit mit dem Leiter der betroffenen Dienststelle, Herrn M... unmittelbar zu klären, da dieser ein klärendes Gespräch ablehnt, jegliche schriftliche Stellungnahme verweigert und auf seinem, nicht belegten, Standpunkt beharrt.
Stein des Anstoßes ist ein sogenanntes verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen, das ich mir vorab zuteilen ließ, um es in der Werkstatt der Lebenshilfe Roth-Schwabach prägen zu lassen. Ich habe das vorhandene Kennzeichen des Fahrzeuges, das noch auf den Gellenhausener Vorbesitzer zugelassen war, mit dessen Einverständnis ich das Fahrzeug fuhr, um die nötigen Vorbereitungen für eine Umschreibung zu treffen, am heutigen Vormittag in der Zulassungsstelle Mainaschaff der Sachbearbeiterin vorgelegt. Diese verlangte von mir, die Zulassungssiegel vom alten Kennzeichen zu entfernen, um mir dann, sobald dies geschehen war mitzuteilen, dass sie nach Rücksprache mit dem Dienststellenleiter, Herrn M..., sich weigern würde, das vorgelegte neu geprägte Kennzeichen der Lebenshilfe-Werkstätten abzustempeln, da darauf nicht der notwendige Platz für die Siegel sei.
Mein Einwand, man könne die TÜV-Prüfmarke neben die Buchstaben ALZ und das Wappensiegel neben die Ziffer 7 kleben, wurde zurückgewiesen. Herr M... äußerte, dass er es gewohnt sei, die Siegel nebeneinander an zu bringen, so sei nunmal das Gesetz, und dafür sei auf dem Kennzeichen kein ausreichender Platz. Wörtlich sagte er „wenn da jeder die Siegel klebte, wie er wollte, wie bekämen wir denn da eine Einheitlichkeit hin?“
Jedenfalls wird von mir verlangt, ein neues, „korrektes“ Kennzeichen zu beschaffen, so lange würde man die Fahrzeugpapiere einbehalten, und Fahrten mit dem Fahrzeug untersagen.
Nun war mein Plan, das Fahrzeug mit einem roten Schleifchen um den Lenker am Wochenende anlässlich der Konfirmation meines Neffen bei dessen Feier vor zu fahren, weil ich mit ihm und ein paar seiner „Kumpels“ ein kleines privates Verkehrssicherheitsprojekt starten möchte. Die Jungs, allesamt 14 Jahre alt, haben darauf verzichtet, mit 15 einen Mofaführerschein zu machen, und sich bereit erklärt, weiter Fahrrad zu fahren bis sie mit 16 ihren Leichtkraftradführerschein machen dürfen. In der Zwischenzeit wollen wir gemeinsam für jeden von ihnen ein kleines 125er Motorrad nach seinen eigenen Vorstellungen aufbauen, das genau so ist, wie er es sich immer gewünscht hat, und natürlich wie der TÜV und die Zulassungsbehörden es erlauben. Das pädagogische Ziel hinter der privaten Massnahme ist, zu erreichen, dass die Jungs mit Mopeds unterwegs sind, die nicht nur den Vorschriften Rechnung tragen, sondern auch mit Fahrzeugen, die sie wertschätzen und schonend und rücksichtsvoll bewegen, weil erhebliche eigene Arbeit drin steckt, und weil sie auf das Ergebnis stolz sind. Nun wird der Anfang des kleinen Projektes schon holprig, weil wir darüber stolpern, dass eine Behörde nicht zulässt, dass zwei Siegel untereinander geklebt werden, wie es im übrigen die Ergänzungsbestimmungen zur Zulassungsordnung sogar vorsehen (FZV-Anlage 4, Abschnitt1 Gemeinsame Vorschriften, Absatz 6 Plaketten, Abschnitt 2 Allgemeine Kennzeichen, Satz 3 Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen)*, sondern ein neues Kennzeichen beschafft werden muss, auf dem die Zulassungsstelle ihre Stempel nebeneinander klebt, weil sie das für einheitlicher hält.
Dazu möchte ich anmerken, dass es auf dem Boden unseres Staates schon einige Regierungen gab, die Vereinheitlichung über das menschliche Augenmaß stellen wollten, die allesamt diesem Land nicht gut getan haben. Man wird den Verkehr nur noch vereinheitlichen können, wenn alle wieder Motorräder von MZ und Automobile von Sachsenring fahren, und selbst da gibt es keine Einheit, weil die in unterschiedlichen Farben lackiert sein werden und vor allem von höchst unterschiedlichen Individuen gelenkt. Wem eine Vereinheitlichung der Klebestestellen von Dienstsiegeln auf einem Kennzeichen dienen soll, wo in dieser Hinsicht jede Zulassungsstelle ihren eigenen Weg geht, ist mir vollkommen unerklärlich.
Ich habe nun zum dritten Mal von Herrn M... eine Fehlauskunft erhalten, in deren Folge nicht unerheblich Kosten von mir zu tragen waren:
Am 7. Mai 2014 wurde mir eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erteilt, um ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen versehen zu dürfen, das in allen Punkten den gesetzlichen Vorgaben entsprach.
Am 19. Juli 2016 wurde von mir verlangt, eine gebührenpflichtige Erklärung über den Verlust von Dokumenten eines Leichtkraftrollers aus der ehemaligen DDR abzugeben, was nach Auskunft des KBA in Flensburg widersinnig und überflüssig sei, da es die geforderten Dokumente in der hier verlangten Form nie gab.
Im vorliegenden Fall wurde ein Fahrzeug ohne Not aus dem Verkehr gezogen, dessen Betriebsbereitschaft durch einen aktuellen Prüfbericht nachgewiesen ist und dessen Versicherung durch eine satisfaktionsfähige EVB Nummer bestätigt ist, weil ein Dienststellenleiter einen unterschiedlichen Geschmack über die räumliche Anbringung der Dienstsiegel auf dem Kennzeichen hat.
In der Anlage finden Sie ein Bild, auf dem diverse verkleinerte zweizeilige Kennzeichen unterschiedlicher deutscher Zulassungsstellen zu sehen sind, als unterstes das Kennzeichen, dessen Besiegelung abgeleht wurde. Ich bitte sie, angesichts dessen zu hinterfragen, wie Herr M... hier eine Vereinheitlichung erreichen möchte. Des weiteren finden sie die regelnde Ergänzungsbestimmung als PDF, sowie ein Schreiben der Zulassungsstelle, in dem bestätigt wird, dass meine Fahrzeugdokumente zurückgehalten werden, weil ich kein korrektes Kennzeichen vorgelegt hätte.
Ich bitte Sie darum, einfach nur ihre Arbeit zu tun, so wie es das von Herrn M... zitierte Gesetz vorsieht, und keine weiteren vermeidbaren Kosten für mich zu schaffen, in dem sie mir die Zulassung des Fahrzeuges ohne wichtigen Grund verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Justus
lehrbua hat geschrieben:also ich les gerne niveauvolle Beschwerden
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