Führverbot für Multitools!!!

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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon kahlgryndiger » Fr 15 Sep, 2017 13:10

Mein Leatherman, Wave glaube ich, lässt sich wunderbar einhändig nur mit dem Daumen aufklappen und die Klinge arretiert. Das ist unter Stress auf der Messe ein sehr gutes Werkzeug und ich glaube jeder Messebauer auf dieser Welt hat mindestens zwei davon am Gürtel hängen. Ich werde das zumindest auf der Messe nicht aufgeben wollen.
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon LeMansII » Fr 15 Sep, 2017 13:16

Was mich am meisten dabei aufregt ist dass ich nicht verstehe warum das an der Einhandfunktion aufgehangen wird? Was macht es fuer einen Unterschied ob ich 2 Haende brauche zum Oeffnen oder eine? Wenn ich jemanden abstechen wollte haette ich das Messer doch so oder so parat..? :gruebel: :gruebel: :gruebel:

Totaler Politiker-Hirnriss, oder?
Gruß,
Stefan
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon Arne » Fr 15 Sep, 2017 13:22

Werner hat geschrieben:
Arne hat geschrieben: Ein Vorderlader (Funken und Luntenzündung ausgenommen) darf nicht geführt werden.

Na dann führe halt mal einen Vorderlader in der Öffentlichkeit.


Arne, du beantwortest deine Frage doch selber.
Darf man einen Vorderlader mit Funken und Luntenzündung führen? Deiner Ausführung von oben zufolge ja. :gruebel:
Es gibt sicherlich Vorderlader. die nicht geführt werden dürfen, aber darum geht es hier doch nicht , oder?
Ungeachtet dessen besitze ich keinen Vorderlader. Aber Bekannte von mir fahren mit dem ÖPNV, einer Waffe und Munition, gesetzeskonform in einem abgeschlossenen Rucksack :rofl: zum Schießstand.

Fakt ist doch, daß wir es hier mit einem völlig unausgereiften Gesetz zu tun haben, mit viel (Ermessens-) Spielraum nach oben und unten.

Gruß Werner


ok also extra für dich,
du wirst sehr wohl mit einem Beil oder Axt in einer Fußgängerzone Probleme bekommen,
ein Vorderlader gilt laut Waffengesetz als Waffe ,ein Bogen nicht der gilt als Sportgerät.
ein Einschüssigervorderlader mit Lunten oder Funkenzündung könnte zwar geführt werden d.h. er ist zugriffsbereit (aber nicht geladen),aber auch damit wird man in der Füßgängerzone und danach erhebliche Probleme bekommen.
weiteres kannst du hier
https://www.gesetze-im-internet.de/waff ... 10002.html
da
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... BMJKM5.htm
nachlesen.
Dieses Waffengesetz ist erheblich besser als das davor und das mit den gefährlichen Einhandmessern is halt so, kann man imho auch verschmerzen. In den guten 80er und 90er des letzten Jahrhunderts haben Bekannte von mir wegen legaler Dingen die in Fahrzeugen lagen schon erhebliche Zeiten auf Polizeirevieren verbracht.
Aber jeder wie er will.
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon Werner » Fr 15 Sep, 2017 13:25

Arne hat geschrieben:ok also extra für dich...


Danke. :smt023
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon fleisspelz » Fr 15 Sep, 2017 14:12

Arne hat geschrieben:... In den guten 80er und 90er des letzten Jahrhunderts haben Bekannte von mir wegen legaler Dingen die in Fahrzeugen lagen schon erhebliche Zeiten auf Polizeirevieren verbracht.
Aber jeder wie er will.

Ein Bekannter hat auf dem Tank eines Streetfighters einen Schlagring (flach liegend) als Relief verschweisst. Der Tank wurde bei der Kontrolle unweit eines Treffens nach dem Waffenrecht konfisziert. Wer's braucht ... :omg:
..........................
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon schnupfhuhn » Fr 15 Sep, 2017 22:19

Könnte man ja auch überraschend abflexen... :omg:
:-) Putzt die Rahmen und stellt sie bereit! :-)
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon bastardo » Fr 15 Sep, 2017 22:26

:omg:

Mein ehemaliger Foto-Azubi hat gerade ein Verfahren am Hals, weil bei einer Routinekontrolle auf dem Parkplatz des münchner Flughafens, ein Multitool in seinem Auto lag. Er wollte nur grad sein Freundin abholen... :smt009
Bin mal gespannt wie das ausgeht.
Christian

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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon Dreckbratze » Fr 15 Sep, 2017 23:34

ist das nicht das volk, das voller stolz traditionell einen hirschfänger in der lederhosenseitentasche trägt?
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon lallemang » Fr 15 Sep, 2017 23:55

Mit schriftlicher Einladung darf der zum Event transportiert werden :ugly:

Blöd ict halt, da§ in spätestens einem Jahr, eine verschärfte Neufassung wegen der
dramatischen Zunahme der Verstö§e gegen das Waffengesetz nötig wird :roll:
Wherever You Go There You Are :gruebel:
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon molotough » Sa 16 Sep, 2017 08:55

schnupfhuhn hat geschrieben:Könnte man ja auch überraschend abflexen... :omg:

Mit dem Einhand-Winkelschleifer!
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon Myke » Sa 16 Sep, 2017 14:23

hab heut, ob des dauerregens, mal meine feitln gecheckt. :omg:
der alte leatherman ist d-tauglich, das wars.
werd mir wohl ein mora zulegen, die scheinen d-tauglich. hab ja vor, öfter mal nach dösien zu kommen. :gruebel:

wenn ich mir mein bowie umschnall (mick dundee size), werd ich vermutlich aus notwehr erschossen ... :-D

also war ich im vorjahr und heuer des öfteren mit einem fuss im kriminal. :oops:
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon KNEPTA » Sa 16 Sep, 2017 14:51

Bin gespannt wann die gefährlichste Waffe des Menschen, das Hirn, verboten wird...
Russe und Salz, dann zerfallt´s !
Bdd. Ein Tag wie eine Woche.
Nix is gölber wie Gölb wie Gröllgölb sölber

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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon motorang » Sa 16 Sep, 2017 15:14

In Österreich scheint das noch erlaubt zu sein, auch bei Gesetzesbeschließern.

Erst dann, wenn ein solches feststellbares Taschenmesser darüber hinaus noch eine besondere Vorrichtung zum Aufspringen der Klinge besitzt („Springmesser“ und „Fallmesser“), liegt eine Stichwaffe bzw. Stoßwaffe vor und ist als Waffe im Sinne des § 1 Waffengesetz 1996 zu werten. Ein solches „Spring“- oder „Fallmesser“ ist im Regelfall seinem Wesen nach so gestaltet, dass sein Charakter als Waffe überwiegt. Auch Dolche, Stilette und Degen sowie ausklappbare sogenannte „Butterfly-Messer“ sind nach Urteilen des Obersten Gerichtshofes jedenfalls als Waffen im Sinne des österr. Waffengesetzes 1996 anzusehen.

Der Erwerb, der Besitz und das Führen der genannten Waffen ist Personen über 18 Jahren, über die kein Waffenverbot verhängt wurde, erlaubt. Eine waffenrechtliche Urkunde zum Erwerb, Besitz und Führen dieser Waffen ist daher nicht erforderlich. Das Waffengesetz unterscheidet dabei nicht zwischen österreichischen Staatsbürgern und Fremden.
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Gerade als die Raupe dachte, die Welt würde untergehen, verwandelte sie sich in einen Schmetterling.
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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon Michael » Sa 16 Sep, 2017 15:26

KNEPTA hat geschrieben:Bin gespannt wann die gefährlichste Waffe des Menschen, das Hirn, verboten wird...
In vielen Fällen leider wohl schon zu spät. Das Verbot. :-| :roll:

Mei.


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Re: Führverbot für Multitools!!!

Beitragvon Rei97 » Sa 16 Sep, 2017 17:02

Also:
Verbotseidank.
Einen ungebremsten 400kg Hänger darf man in D problemfrei ohne Bremsensicherung an jeden PKW, der 700kg in der Form ziehen darf, dran hängen.
In der Schweiz z.B. ist ein 2. Pickerl fällig, aber ein Kabel muss um den Anhängerknauf drumrum.
Nun höre ich, dass das nicht nur dort, sondern in NL und auch in A der Fall ist. In NL muss sogar eine separate karosseriefeste Öse vorhanden sein.
Jahrelang fuhr ich ohne die Öse und Kabel mit meinem Hängerle durch die Weltgeschichte und mag auch nicht glauben, dass ein ungebremster Hänger ohne die Öse oder das Kabel, das mit der (fehlenden) Auflaufbremse, sicherer ist als ohne Kabel...
Was soll das bewirken, ausser unsinniger Inkasso?
Ich werde das Kabel natürlich montieren, aber an der Auflaufbremse geht nicht und die Öse am Rahmen muss ich wohl irgendwie dranspaxen.
Ich kann so langsam nicht mehr an die EU glauben, wenn einem sogar bei so marginalen Dingen die Banane nicht rund genug ist. :omg:
Regards
Rei97
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