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Re: Fahrverbote für laute Motorräder

BeitragVerfasst: Mi 17 Apr, 2024 08:35
von motorang
In D gelten Motorradfahrverbote auch für Gespanne, weil die als einspurig mit Beiwagen gelten.
In A gelten Motorradfahrverbote NICHT für Gespanne, weil ein Motorrad einspurig ist und ein Gespann mehrspurig (laut Gesetzesdefinition).

In Österreich gibt es meines Wissens lärmbeschränkte Strecken ausschließlich in Tirol:
https://www.oeamtc.at/news/tirol/fahrve ... r-38294587

(Ländersache ...)

In Österreich gibt es diesen Unterschied mit der P-Markierung in den Papieren NICHT.
Und meines Wissens auch keine scharfe Grenze wann das geändert wurde.

Siehe als Beispiel:
https://forum.xt500.org/viewtopic.php?t ... it=sebring

Da musste einer wegen langer Standzeit sein Mopped bei der Landesregierung vorführen, die haben eine Lärmmessung (am Auspuff mit e-Prüfzeichen für dieses Modell!) gemacht und das mit dem alten Wert vergleichen: zu laut, keine Zulassung. War ein bisserl ein Drama.

In Summe für den Markus:

  • In Österreich gibt es relevante Strecken nur in Tirol, wo steht im ÖAMTC-Link. Dort dürften sich die Kontrollöre auch mit den Eintragungen in deutschen Papieren auskennen, und die P-Eintragung ist relevant, bei fehlendem P wird was aufgeschlagen, siehe Aynchels Links. Gemessen wird da vor Ort normalerweise nix.
    Gespannausnahme ist mangels Gespann irrelevant für Dich.
  • Woanders in Österreich außer Tirol ist es egal, weils keine Sperrungen gibt, dort werden sich auch die Kontrollöre nicht auskennen, wenns nicht mal die anderen Landesregierungen tun.

Gryße!
Andreas, der motorang

Re: Fahrverbote für laute Motorräder

BeitragVerfasst: Mi 17 Apr, 2024 09:06
von Maybach
Im Grunde hat der Herr Präsident alles erleuchtend dargelegt.
Ich hab mal in meinen österreichischen Fahrzeugpapieren ("Zulassungsbescheinigung Teil 1") nachgesehen: die Yamaha TT600E hat da 86 dBA, die XS650 80 dBA.

Maybach

Re: Fahrverbote für laute Motorräder

BeitragVerfasst: Mi 17 Apr, 2024 09:15
von motorang
Problematisch ist der Wert bei Deiner XS650, weil der sicher noch "alt" ist, also von Amtswegen da 21 dB(A) aufgeschlagen werden - wenn sich der Kontrollör auskennt.

Ich hab das relevante Schreiben angehängt. Die XS650 hätte auf aktuelle Bestimmungen umgerechnet einen Nahfeldpegel von 101 db/A).

Die im angehängten Schreiben erwähnte Grenze "1966" erweist sich bei Prüfung für Österreich als Unsinn, beispielsweise haben XT500 (ab 1976 in Österreich genehmigt) durchwegs Werte beim Standgeräusch unter 80 db(A) eingetragen. Das müsste irgendwann Mitte der 1980er geändert worden sein.
Die Tenere (Typzulassung 1986) hat 97 db(A) als Standgeräusch (Nahfeldpegel) im Typenschein stehen:

1VJ_Laerm.jpg


Gryße!
Andreas, der motorang

Re: Fahrverbote für laute Motorräder

BeitragVerfasst: Mi 17 Apr, 2024 12:27
von Uwe Steinbrecher
motorang hat geschrieben:In D gelten ......
In A gelten Moto.......

Danke! :smt023 sehr verständlich.

Re: Fahrverbote für laute Motorräder

BeitragVerfasst: Mi 17 Apr, 2024 13:13
von Straßenschrauber
Danke Andreas!

Aber der Wert von 97 dB für das Standgeräusch in Deinen Papieren irritiert mich.
Wieso haben die bei dreiviertel der Nenndrehzahl (4875 U/min) gemessen, wenn 6500 U/min als Nenndrehzahl angegeben sind?
Gemäß EG-Richtlinie (welche?) wird mit dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen, wenn die Nenndrehzahl bis 5.000/min liegt, liegt diese darüber, bei halber Nenndrehzahl.
Die hätten den Wert bei 3250 U/min ermitteln müssen, der sollte unter 90 dB liegen.
Jedenfalls nach heutigen Bestimmungen. Die entsprechende Regelung in der österreichischen KVD (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) sah für damals vielleicht tatsächlich immer 3/4 Nenndrehzahl vor.

Meine lärmtechnisch ähnliche 43f (damals mit Auspuff Sebring Enduro) wurde mal beim Kurventraining auf der Rennstrecke im Nahfeld* gemessen, da kam bei halber Nenndrehzahl deutlich weniger raus als bei Dir. Ich erinnere mich nicht mehr genau, aber es waren auf keinen Fall 97 dB, viel weniger, ich meine unter 90 dB.
In den Papieren steht Standgeräusch 86P, Fahrgeräusch 85E. Nenndrehzahl ist wie bei Dir 6500.

* Regelung auf dieser Strecke war:
TmC hat geschrieben:Limit 90 dB in 15 m Entfernung (entspricht ca. 98 db Standgeräusch bei halber
Nenndrehzahl in 0,5 m Entfernung und 45° versetzt vom Endtopf aus gemessen).

Re: Fahrverbote für laute Motorräder

BeitragVerfasst: Mi 17 Apr, 2024 15:11
von Nanno
Hier kann ich was erklären - Österreich ist erst seit 1995 Teil der EU. Und deswegen erfolgen Geräuschmessungen bis zu dem Zeitpunkt nach ÖNorm-Schlagmichtot (die aber von EU-Regelungen abweicht):

Bis 1980: halbe Nenndrehzahl für die Geräuschmessung
Danach: 3/4 Nenndrehzahl für die Geräuschmessung

LG
Greg

Re: Fahrverbote für laute Motorräder

BeitragVerfasst: Mi 17 Apr, 2024 15:13
von Straßenschrauber
:!: