völlig richtig, bernhard. es gibt halt nach wie vor kehrbezirke, die von einem "bevollmächtigten bezirksschornsteinfeger" verwaltet werden. die sogenannten "hoheitlichen tätigkeiten" (klingt saublöd, heisst aber wirklich so), also abnahmen und feuerstättenschau sind zwingend von ebenjenem durchzuführen. ausserdem ist er weiterhin für die fristgerechte durchführung von kehr- und prüftätigkeiten verantwortlich, auch wenn diese von einer fremdfirma durchgeführt werden.
zu diesem zwecke erstellt der BSM einen feuerstättenbescheid, sozusagen einen fahrplan. der wesentliche unterschied zu früher ist, dass der betreiber einer feuerungsanlage nunmehr eigentlich selbst tätig werden muss. meistenteils läufts in der ausführung so ab wie früher, sonst denkt ja kaum einer dran.
so, und jetzt mache ich feierabend