Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Hier kann man auch als Gast schreiben. Anonyme Beiträge sind möglich, aber nicht erwünscht, man sollte wenigstens seinen Namen drunter setzen.

Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon koenich » Do 06 Sep, 2012 22:03

Leider hat es ein Schleizer Bürger tatsächlich gepackt, per Gerichtsurteil die Betriebsgenehmigung des Schleizer Dreiecks zu kippen. Somit wird ab nächstem Jahr keine Veranstaltung mehr in Schleiz möglich sein.
Da hier gegen einen Bescheid des thüringer Landesverwaltungsamtes geklagt wurde, liegt es auch in der Hand der Verwaltung, über den Umgang mit diesem Urteil zu entscheiden. Das heißt, wir können vor Ort nichts anderes machen, als zu kämpfen und lautstark unser JA zum Schleizer Dreieck zu transportieren. Was wir dringend brauchen ist Hilfe von allen Freunden des Schleizer Dreiecks, die auch außerhalb der Stadtgrenze wohnen.
Solltet ihr also euren Unmut über das Urteil ausdrücken wollen, oder vielleicht ein paar positive Worte zur Rennstrecke finden, dann schickt bitte (sachliche) Emails mit Name an folgende Adresse: info@amk-info-verlag.de.
Redaktionsschluss ist der 09.09.2012, die Lage ist ernst und dringend! Es wird eine Veröffentlichung der "Leserbriefe" erfolgen, um hier Stirn zu bieten. Anonyme Briefe werden nicht veröffentlicht.
Bitte verteilt den Aufruf in allen möglichen Foren und Unterforen, sozialen Netzwerken und sonstigen Plattformen, in der die Racer-Zunft vertreten ist. Wir brauchen jetzt massig Support....
Hier noch was zum lesen: http://oberlandblick.de/
MfG
Stefan Beck
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mit traurigen Grüßen
der Könich
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon altf4 » Fr 07 Sep, 2012 00:47

:/ huh?

ich habs im mz-forum http://mz-forum.com/viewtopic.php?f=13&t=57410#p1001131 eingelinkt.

damn!1!!

g max ~:)
"It's a magical world, Hobbes, ol' buddy! Let's go exploring!"
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon Roll » Fr 07 Sep, 2012 00:56

Wenn (wie der Oberlandblick schreibt) der Knabe früher seine Brötchen mit dem Dreieckstourismus verdient hat, dann hat er jetzt einen an der Halbschale.

Dem könnte man doch humanerweise an den jährlich 18 Renntagen jeweils Wellness im bayerischen Wald (wahlweise Mähren/Böhmen/Sauerland/Brandenburg, wo es halt am billigsten machbar wäre) schenken, dann hätt er seine Ruhe und die Leute vor ihm.
Ein Prophet schaut zurück. Das neue Programm. miro2

Matthäus 6,19-34

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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon lallemang » Fr 07 Sep, 2012 01:14

18 Sozialtage im nächsten Obdachlosenheim wär´n doch auch gut.
Die Laufkundschaft mager er ja nicht und da trifft´er ja vielleicht
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon Foxx » Fr 07 Sep, 2012 03:55

Moin,

blöde sache das....

Ich habs bei den SR´lern in die große Kneipe gesetzt.
http://www.sr500.de/wbb3/thread.php?threadid=37763

Ebenfalls traurige Grüße
Roman
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon hiha » Fr 07 Sep, 2012 05:37

Ich habs mal ins "Grab the Flag"-Forum gesetzt.

Gruß
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon bastardo » Fr 07 Sep, 2012 06:59

Roll hat geschrieben:Wenn (wie der Oberlandblick schreibt) der Knabe früher seine Brötchen mit dem Dreieckstourismus verdient hat, dann hat er jetzt einen an der Halbschale.


JETZT verdient er nix mehr daran und deswegen dagegen... :grr:
Christian

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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon unleash » Fr 07 Sep, 2012 07:17

Hat sich einer mal die Mühe gemacht, den Standpunkt der anderen Seite nachzuvollziehen? Ich bin mittlerweile vorsichtig geworden, was die eindeutige und klare Darstellung des Sachverhalts durch nur eine Seite angeht. U.U. ist das ganze nicht ganz so einfach, vielleicht wurden Lärmschutzmaßnahmen nicht eingehalten, zugesagte Maßnahmen wie Absperrungen nicht durchgeführt, die dann bei dem Anwohner oder den Anwohnern (von denen einer i.d.F. geklagt hat) zu langfristigem Mißmut geführt haben - weil das schon vielleicht seit Jahren so geht. Die Eifelbewohner sind ja auch keine Motorradhasser, aber wenn jeden Tag 2000 Motorräder ohne dB-Killer vor Deinem Haus herrasen, ist irgendwann verständlicherweise Schluss. Und in erster Linie muss man mal eins in diesem Fall festhalten - der Kläger hat Recht bekommen. Das bekommt man auch in Deutschland nicht ausschließlich durch mauliges Querulantentum, sondern teilweise auch, weil das Gericht das Recht auf der Seite des Klägers gesehen hat.

Ich bin mal gespannt, wie sich das aus der anderen Seite darstellt, solange unterstütze ich die Idee des Schleizer Dreiecks primär (meine AWO kommt von da ...), halte mich aber von ach-so-klaren Ansichten ein wenig fern - dafür kenne ich zuwenig den Hintergrund des Ganzen und nur eine Wahrheit ...
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon fleisspelz » Fr 07 Sep, 2012 07:42

Hallo Unleash, ich bin immer froh über den differenzierten Blick. Das Schleizer Dreieck ist dennoch nicht mit dem Nürburgring und der Eifel vergleichbar. ...und zu dem Realitätsbezug und inhaltlichen Wahrheitsgehalt von deutschen Urteilen habe ich eine gänzlich andere Sicht
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon hiha » Fr 07 Sep, 2012 08:27

Ich war ja mit dem Grab the Flag öfter in Schleiz als Zuschauer, und musste feststellen, dass die An- und INwohner der Rennstrecke abslout positiv dem Ganzen gegenüberstehen, die Meisten lagen das ganze lange Wochenede in Liegestühlen oder Garagendächern in unmittelbarer Streckennähe mit Blick und Ohr auf die Kradisten.
Aus diversen Erfahrungen hier in Ottobrunn oder Neubiberg, weiß ich, wie sowas ablaufen kann. Da reicht ein frisch zugezogener Querulant mit zu viel Geld und teuerem Anwalt, um alles Mögliche zu verbieten ( z.B. in oberbayrischen Dörfern Kirchenglocken, Kuhglocken, Hahnengeschrei, Misthäufen etc..) In Neubiberg wurde der Sportflugbetrieb eingestellt, obwohl er niemanden störte, da die An- und Abflugrouten eh schon reguliert waren, und parallel zur Autobahn erfolgen mussten. Die sog. Lärmbelästigung durch die Sportflieger hatte mit dem Flugbetrieb in Nbb. nix zu tun, und hat sich nach Schließung des Flugplatzes auch nicht geändert.

Gruß
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon koenich » Fr 07 Sep, 2012 10:28

Noch was dazu aus der Zeitung:

Schleizer Dreieck: Betreiber fordert Klagerücknahme
In einem offenen Brief hat Eugen Büchner, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Schleizer Dreieck, den Oberböhmsdorfer Anwohner Bernd Reiße, erfolgreicher Kläger gegen die genehmigten 18 Renntage im Jahr, aufgefordert, seine Klage zurückzunehmen.
Schleiz. "Das Gerichtsurteil vom 30. August 2012 hat zur Folge, dass das Schleizer Dreieck abgeschaltet ist. Es ist nicht möglich, Rennen zu planen oder vorzubereiten. Ganz zu schweigen vom vorläufigen Terminkalender 2013", schreibt Büchner.
Das Gerichtsurteil habe nach Büchners Worten nach wenigen Tagen dazu geführt, "dass Sponsoren und Gönner des Schleizer Dreiecks ihre geplanten Aktivitäten für 2013 auf den Prüfstand stellen. Die Arbeitsgemeinschaft 90 Jahre Schleizer Dreieck hat vergangene Woche ihre Arbeit unterbrochen." Büchner widerspricht Bernd Reiße, der den Eindruck erweckt habe, dass die Betreibergesellschaft ein Verhandlungspartner sei. "Seit 2008 läuft Deine Klage gegen das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, zur Person des damaligen Präsidenten, Herrn Peter Stephan, der davor auch Landrat im Saale-Orla-Kreis war. Zu keinem Zeitpunkt war die Betreibergesellschaft Schleizer Dreieck (BG) ein Verfahrenspartner." Deshalb sei sie seit April 2012 kein Ansprechpartner für Vergleichsgespräche. "Die BG ist Beigeladener vor Gericht, weil sie Betroffener nach Gerichtsbeschluss ist."


Büchner wirft Reiße vor, alle Zeichen des guten Willens missachtet zu haben. "Ich habe als Vermieter keine abfällige Reaktion gezeigt, als Du 2003 das Biker-Treffen gekippt hast. Ich habe Kulanz gezeigt, als Du das neue Eingangstor an unsere Betonmauer montiert hast, ich habe anfangs die Lärmprotokolle der Rennen dem Ortschaftsrat übergeben, um Vertrauen einzuhalten. Leider hast Du diese Messreihen missbräuchlich für Deine Klageschrift verwendet. In gemeinsamer Arbeit haben wir im Juli 2012 die Betonwand der Betreibergesellschaft vor Deinem Grundstück saniert und einen Schandfleck in Oberböhmsdorf beseitigt. Gerade bei dieser Sanierung habe ich erlebt, ...dass der öffentliche Verkehrslärm an sonnigen Wochenenden vor Deinem Grundstück enorm laut ist. Klagst Du auch gegen diesen Lärm?", fragt Büchner.

Gegenüber OTZ ergänzte Eugen Büchner am Dienstag, dass eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht schief gehen könne und das Urteil werde rechtskräftig. "In der Zwischenzeit muss ich einen riesengroßen Imageverlust hinnehmen und kann keine Aktivitäten für 2013 einleiten."
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon unleash » Fr 07 Sep, 2012 12:11

Ich war heute überrascht - egal, in welches Forum ich schaute, wurde der Link gepostet, es kochte bisweilen die Stimmung hoch - wie ein Lauffeuer trägt sich da plötzlich eine Stimmung durchs Netz. Und bis auf den oben zitierten Beitrag, der das ganze zumindest etwas relativiert oder erläutert, war nirgendswo etwas zu lesen, was eigentlich genau Gegenstand des Streits ist. Bisweilen wurde sich sogar sehr abfällig über das Gegenüber geäußert - und das finde ich, steht einem ohne Hintergrundwissen nicht zu, und schadet u.U. dem Projekt mehr als es dient. Dass die Entscheidungen von Gerichten leider mehr als häufig unsinnig und bisweilen ungerecht sind - kein Thema, kann ich ein kleines Lagerfeuerlied von singen, dennoch halte ich das Rechtsprinzip hoch, ich war schon in Ländern, da gibt es nen Reifen um den Bauch und Feuer dran, ohne Verfahren ... In diesem Zusammenhang wollte ich eigentlich darauf hinaus, dass man ein Urteil (und damit das Prinzip der Rechtstaatlichkeit und der unabhängigen Gerichte) zunächst einmal respektieren muss - auch wenn es einem nicht behagen mag. Im Prinzip habe ich meinen Beitrag auch nur hier gepostet, da ich hier eine solche differenzierte Sichtweise erwarte, was sich ja bestätigt. :smt004 Wer weiß, was dem ganzen an jahrelangen Zwistigkeiten vorhergegangen ist.

Ich bin mal gespannt, wie das ausgeht - hoffentlich für alle Beteiligten gut.
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon Dreckbratze » Fr 07 Sep, 2012 14:03

ich fdahre nachher in meinen heimatort zum 28. treffen des dortigen motorradvereins. derselbe ist im gemeindeleben hoch angesehen, da sozial engagiert und verantwortlich für die jährliche beseitigung der beschädigungen anderer vereine. alles von 8 - 80 kommt dahin um zu gucken, was die "buben" so treiben. sonntags sitzt die ältere dorfbewohnerschaft bei kaffee u. kuchen zusammen mit allen jahrgängen.
durch ein zugezogenes arschloch, der auf dem lande seinen ruhigen lebensabend verbringen will (mit 2 reihen stacheldraht auf seinem jägerzaun im neubaugebiet), wurde veranlasst, dass um 22.00 samstags ende ist mit live-musik.
der typ wohnt genau am anderen ende der gemeinde. wenn er nicht ein faible für "dicke-backen-musik" hätte, gäbe es auch kein feuerwehrfest, kirmes, bachfest usw. mehr - ist alles direkt vor seinem haus.



die leute, die gerichte damit beschäftigen, dass der frosch im nachbarteich zu laut quakt, soll der blitz beim scheissen treffen.
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon dirk » Fr 07 Sep, 2012 14:25

Dreckbratze hat geschrieben:die leute, die gerichte damit beschäftigen, dass der frosch im nachbarteich zu laut quakt, soll der blitz beim scheissen treffen.

Der Auering in Trittau ist auch Geschichte.
Heute in drei Jahren ist es endlich wieder soweit.
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Re: Schleizer Dreieck Gerichtsurteil vom 30. August 2012

Beitragvon fleisspelz » Fr 07 Sep, 2012 20:19

Danke für diese Worte Achim, Du sprichst mir aus der Seele.

@Unleash: Ich war lange und intensiv in Ländern unterwegs, in denen schnell mal ein Reifen am Hals das Brennen anfängt. Ich war selbst sogar schon mittelbar in sone Scheisse involviert, weil meine "Schutzbefohlenen" den Scheiss Reifen angezündet haben. Das hindert mich aber nicht daran, ein selbstgefälliges Arschloch auch ein selbstgefälliges Arschloch zu nennen.
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