fleisspelz hat geschrieben:Das ist einer der Gründe, weshalb Seitenwagen in der Regel nicht mehr "wahlweise" eingetragen werden.
Also Tripteq sieht das bestimmt anders. Sind doch alle Bausatz umbauten erst mal Wahlweise.
fleisspelz hat geschrieben:Das ist einer der Gründe, weshalb Seitenwagen in der Regel nicht mehr "wahlweise" eingetragen werden.
Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben
. Das heißt für mich nicht zwangsläufig, daß an Krafträdern mit Beiwagen eine Bremsleuchte am Beiwagen Vorschrift ist.6 An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.
Das heißt für mich: Krafträder mit Beiwagen müssen mit zwei Rückstrahlern ausgerüstet sein.5 Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein.
Lederclaus hat geschrieben:........und Bayern ist eh anders, die lassen auch R45 mit den berüchtigten Gußrädern als Gespann auf die Bevölkerung los........
StVZO hat geschrieben:... Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. ...
fleisspelz hat geschrieben:
In der neuesten Fassung der StVZO ist es eben uneindeutig geregelt:StVZO hat geschrieben:... Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. ...
Sooo störend finde ich ein Bremslicht ja garnicht ...
fleisspelz hat geschrieben:Sooo störend finde ich ein Bremslicht ja garnicht ...
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