Herbert H hat geschrieben:Zumindest ist die ISH auf der Oldtimer Liste!
Es kommt immer auf die Behörde an.
Hast einen Enthusiasten am anderen Ende geht alles easy.
Im anderen Fall der Auslegung des Handlungsspielraumes wird ein offizielles Gutachten eines Motorrad-Oldtimer-Sachverständigen verlangt, der bestätigt, dass es sich um das gleiche Fahrzeug handelt, das bei denen in der Liste steht, und im entsprechenden Originalzustand ist.
In dem Fall lass Dir auch gleich eine Wertschätzung geben und eine Baujahresbestätigung, weil das brauchst eventuell zum Nachzahlen/Befreien von der NoVa. Bei der Finanz kommt ja keiner Dein Fahrzeug anschauen ... wegen dem Baujahr steht eventuell was auf dem Typenschild, ab einem gewissen Alter gibt es eine Befreiung.
Zulassung als Oldtimer wird dann möglicherweise als Voraussetzung für die Einzelgenehmigung angegeben > das ganze Theater mit verpflichtender Vorlage/Abgleich mit dem Typisierungsdokument bei JEDEM Pickerl, und Fahrtenbuch führen, und Betrieb nur zu Veranstaltungen ...
Immer besser, wenn es nicht als "historisches KfZ" zugelassen wird. Idealerweise war der Karren schon mal in der EU (Ungarn? Tschechien? ...) zugelassen, dann müssen die das typisieren wie jedes andere Gebrauchtfahrzeug von dort.
Es zahlt sich aus, nachzuschauen, ob es ein altes Österreichisches §57a-Pickerl am Fahrzeug gibt - dann war der Karren schon mal in A zugelassen und Du kommst um die NoVa drumrum, wenn am Pickerl noch das Kennzeichen lesbar ist und das Kennzeichen am Amt irgendwo noch aufscheint.
Falls nicht > ich würd die Finger davon lassen. Zu mühsam.
Gryße!
Andreas, der motorang