Rechtsfrage betr. Blinker am Gespann...

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Rechtsfrage betr. Blinker am Gespann...

Beitragvon Nanno » Mi 12 Okt, 2005 07:09

... und zwar: müssen die rechten Blinker (wenn der Beiwagen rechts angebracht ist) unbedingt am Beiboot sein, oder reicht es, wenn die Blinker auf der Maschine bleiben ?

Thx
Greg
Frei ist, wer frei denkt.

Blog:http://greasygreg.blogspot.com/
Benutzeravatar
Nanno
Vielschreiber
 
Beiträge: 19609
Registriert: Do 23 Jun, 2005 07:43
Wohnort: Linz, Österreich

Re: Rechtsfrage betr. Blinker am Gespann...

Beitragvon motorang » Mi 12 Okt, 2005 08:21

Nanno hat geschrieben:... und zwar: müssen die rechten Blinker (wenn der Beiwagen rechts angebracht ist) unbedingt am Beiboot sein, oder reicht es, wenn die Blinker auf der Maschine bleiben ?

Thx
Greg


Die Blinker müssen außen am Fahrzeug sitzen, da gibts einen Mindestabstand. An der Maschine können die rechten Blinker verbleiben, müssen aber "deaktiviert" werden. Sie dürfen also mit dem Beiwagenblinker nicht mitblinken, und müssen deutlich sichtbar als "nicht funktionierend" gekennzeichnet sein. Üblich ist ein X aus schwarzem Isolierband übers Glas, oder (Uwe) ein Kindersocken drübergestülpt.

Bei solchen Fragen hilft auch recht zuverlässig der ÖAMTC-Jurist (wenn man halt Mitglied ist).

Gryße!
motorang
-------------------
Gerade als die Raupe dachte, die Welt würde untergehen, verwandelte sie sich in einen Schmetterling.
Benutzeravatar
motorang
Site Admin
 
Beiträge: 22955
Registriert: Do 09 Jun, 2005 08:49
Wohnort: Graz


Zurück zu Alteisentreiberisches

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder