von unleash » Sa 22 Jul, 2017 17:30
Erfolgte die Zulassung nach EU-Norm, würde die Maschine die Kontrolllampen benötigen.
DIe MZ ist aber nach STVZO zugelassen, dort genügt die Schalterstellung (es muss am Schalter ein Links oder rechts, bzw. Auf- oder ab erkennbar sein, ein Hondataster, bei dem man an der Stellung nicht erkennt, wohin bzw. dass der blinkt, benötigt eine Kontrolleuchte).
Die Sicht auf die Knubbel reicht nicht, wenn der Schalter es nicht abbildet.
Der Prüfer vermischt die Rechtsgrundlagen, in diesem Fall zu ggf. Deinen Ungunsten, wenn die Schalterstellung es hergibt.
Edith. siehe Richy. Hinweis nur, dass die die Grundlagen vermischen und mal so und mal so urteilen, ohne im richtigen Rechtsraum zu bleiben.
Sommer 462 Scrambler "Kat-ze" Bj. 2010
Simson SR50 B4 "Moller" Bj. 1985
MZ ES 150 "Hmmtz" Bj. 1966
Kawasaki KLX 250 "Klixe" Bj. 2009
Wanderer SP1 98 Bj. 1937