Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon Boscho » Mo 09 Feb, 2015 16:22

Amtlich genehmigte Helme (ECE) sind in jedem Falle geeignet. Bei anderen Schutzhelmen ist die Eignung im Einzelfall zu prüfen.

Jetzt stellt sich eigentlich nur noch die Frage ob der "Einzelfall" DOT-Prüfung schon irgendwo gerichtlich verhandelt wurde. Und falls ja: mit welchem Ergebnis.

Ich persönlich hätte jedenfalls wenig Schmerzen mit der Verwendung eines DOT-geprüften Helmes.

... muss aber jeder selber wissen. ;)
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon georgd. » Mo 09 Feb, 2015 22:17

Hallo,
na ja, hatte mich schon mal darüber gefreut, dass mal einer, halt, zweie ( Uwe und Totti ), etwas zu den, wirklich guten, Helmen schreiben- und das aus eigenen Erfahrungen heraus. Jetzt ist das wieder abgedriftet in eine ECE oder EU- Bestimmung Diskussion, gepaart mit Teilen aus Gesetzestexten und profundem Halbwissen. Solange es erlaubt ist, mit zugefrorenem Visier im Blindflug zu fahren- werde ich es mir erlauben, einen Helm zu tragen, der genau dieses verhindert. Und um die allgemeine Verwirrung noch etwas zu steigen, hier mal ein bisschen weiterführender Text: Nachdem man sich also irgendwie mit dem Inhalt der ECE-Regelung Nr. 22 vertraut gemacht hat, weiß man, was ein "amtlich genehmigter Schutzhelm" im Sinne des § 21a Absatz 2 StVO ist. Vielleicht ist man ja bei der Recherche auch auf die "Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19. März 1990 gestoßen (BGBl. I 1990, S. 550). Deren § 1 lautet klar und deutlich:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Wir wissen jetzt also, dass bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren. Und weil wir so genau recherchiert haben, stoßen wir jetzt zur Belohnung auch noch auf die "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
Übrigens: Die Helmpflicht des § 21a Absatz 2 StVO gilt auch für Mofafahrer, nicht jedoch für Fahrer von "Leichtmofas". Was ein "Leichtmofa" ist, ergibt sich zwanglos aus der Anlage zu § 1 der "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung)" vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394).
Alle Klarheiten beseitigt!? :-)
Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de
Gruß
Georg
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Mo 09 Feb, 2015 22:25

Sag ich doch!
Damit bleibt einzig der Passus bestehen "geeigneter Helm".
und geeignet is er! erst recht im Winter :weg:
„Schlechte Vorbereitung ist eine solide Basis für Abenteuerreisen.“
Wauschi
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon Etzitus » Mo 09 Feb, 2015 23:07

Also, ich habe mich "dermalst" im MZ-Forum über die wohltuende Wirkung eines von Georg erworbenen Helmes mit Heizvisier gerade für Brillenträger ausgelassen. Seit nun 5 Jahren erfreue ich mich des Winters dieses Ausrüstungsgegenstandes und des vollen Durchblickes. Auf dem Rückweg vom diesjährigen TT beschlug das gute Stück nun partiell von innen (Doppelscheibenvisier) und das konnte bei voll aufgedrehtem GHZ-Modul http://www.enduro-stammtisch.de/aktiv/order.htm eigentlich nicht sein. Und richtig, da tat sich nix mehr. Die grüne Led am Visieranschluß blieb dunkel. Die Aussicht auf rund 800 Km Heimweg ohne geheizte Scheibe veranlassten mich in Trieben doch da mal nachzuschauen. Als eigentlicher Übeltäter erwies sich meine beim vorwinterlichen Check vorgekommene Nachlässigkeit in Form von "das ist eine wasserdichte Box und was sollste da denn nachgucken": Der Multistecker vom GHZ-Modul, in besagter "wasserdichten Box", war nach den 5 Jahren in Korrosion ergrünt und hatte sich teilweise aufgelöst. Ich habe das Visier dann direkt angeklemmt und das hat ohne das dazwischen geschaltete "ungepflegte" Modul klaglos full power seinen Dienst getan. Was ich damit sagen will: Das Visier tut und ich möcht im Winter nicht mehr ohne und das mit der Helmzulassung muss halt jeder selbst wissen. Aber ich, der ich öfters des Winters mit von innen beschlagener Brille im Blindflug aufm fahrenden Mopped unterwegs war, findet für sich letzteres schlimmer und gefährdender als eine fehlende Helmzulassung.

Schöne Jrüße

Rainer
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon mibi » Mo 09 Feb, 2015 23:27

Um welchen Helm handelt es sich denn hier eigentlich?

Der in Beitrag 1 verlinkte Helm ist für mich jedenfalls kein Klapphelm.


gruß
mibi
--
Dieser Satz kein Verb.
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon Uwe Steinbrecher » Di 10 Feb, 2015 00:19

Sorry mein fehler :oops:
Hab ich wohl nur nach dem Mattschwarz geguckt.
Link ist geändert.
Die richtige Bezeichnung ist SOL SM 1
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon Mister B » Di 10 Feb, 2015 09:37

georgd. hat geschrieben:Alle Klarheiten beseitigt!? :-)
Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de

Nix für ungut, in München ticken die nach EU Verordnung.

Wie geschrieben kann da jeder machen was er will!

Grüße
MB
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon Boscho » Di 10 Feb, 2015 10:26

München oder sonstwo in Deutschland: es gilt das deutsche Straßenverkehrsrecht. Das besagt in...

... § 21a (2): "Wer Krafträder [...] führt [...], muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen."

... Drucksache 813/05 des Bundesrates vom 7.11.2005 zur Begründung der Veränderung des § 21a (2):
Zulässigkeit der Verwendung von zum Kradieren geeigneten Schutzhelmen, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind

... amtlich genehmigt: Schutzhelme, die nach ECE-Regelung gebaut, geprüft, genehmigt und gekennzeichnet sind. (vgl. BGBl. 1984 II S. 746 und weitere Änderungen)

... einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom August 2008, geeignete Schutzhelme seien Helme, "die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen [...] ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab."

(Alle Hervorhebungen durch mich.)

Mein Fazit für die von Georg vertriebenen Helme: die Teile sind als Motorradhelme konzipiert und geprüft. Das sollte also in Deutschland keinen unlösbaren Ärger geben.

Ich werde mir im Laufe des Jahres das Teil mal auf den Kopf stülpen und, sollte es passen, auch erwerben und fahren.

Uwe: vielen Dank für den Tipp! :smt023

BTW: Fahren ohne geeigneten Schutzhelm kostet 15 EUR. Das wäre mir die Sache allemal wert. Dagegen prozessieren würde ich interessehalber trotzdem. :D
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon georgd. » Di 10 Feb, 2015 12:27

Hallo,
@lehrbua- sorry, hatte die Frage übersehen. Ja, die Helme sind in Canada auf dem Markt, werden auch dort mit der DOT gefahren.
Gruß
Georg
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon WernerLE » Di 10 Feb, 2015 18:52

habe heute meinen HJC IS MaxII mit Heizvisier abgeholt,
sieht mit den Ding komisch aus, seh ich aber net wenn der auf meiner Rübe steckt :-D
wahrscheinlich :smt022 :smt022 ist jetzt der Winter vorbei,
am WE für mich Saisonstart nach dem Partella-Sehnen Abriss im Knie :dance00:
Heizvisier werde ich da net brauchen :?
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon georgd. » Di 10 Feb, 2015 23:12

Hallo,
oh, eine schöne Steilvorlage, um das ganze noch etwas zu verdeutlichen. Es gibt ja Helme, HJC z.B., die sind nach ECE geprüft. Super, sollte man meinen, da bau ich mir jetzt mein ( auch originales HJC) Heizvisier dran, dann bin ich aus allem raus. Doch so einfach ist das nicht- wird ein Heizvisier angebaut, erlischt die ECE. Das Visier ist nämlich Bestandteil des Helmes und erfüllt die ECE nicht, somit hat der gesamte Helm keine ECE. Grund dafür ist die Gesichtsfeldverengung, welche solch ein Visier halt mit sich bringt, Stromschiene oben und unten. Also auch hier hat man besten Falls einen geeigneten Helm, merkt halt keiner, weil es keiner weis und ein ECE Kleber drauf ist.
Das ist mit ein Grund dafür, dass es so wenig Heizvisiere gibt.
Die Optik :smt078 ist noch mal was ganz anderes.( pers. Meinung).
Gruß
Georg
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon kahlgryndiger » Mi 11 Feb, 2015 06:33

Als überzeugter Jethelmfahrer würde ich es vielleicht einmal mit so einer beheizten Snowmobil-Brille versuchen :-D
Mal schauen was es dort so gibt :roll:
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon ETZChris » Mi 11 Feb, 2015 09:09

Beim Georg gibt's Jethelme mit Heizvisier.
Gruß
Christian

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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon WernerLE » Mo 16 Feb, 2015 21:14

den HJC hab ich am WE ausprobiert,
bin voll zufrieden, auch wenn das Heizvisier "Snowmobile use only" ist
für den Preis ein richtig ordentlicher Helm,
Ersatzvisier kostet 36,95, Pinlockscheibe 29,95,
und natürlich das Heizvisier 119,95 das ich mangels richtiger Kälte noch nicht testen konnte
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Re: Käufliche Anratung Klapphelm mit Heizvisier

Beitragvon RengDengMan » Mi 30 Dez, 2015 10:02

Hallo Männer,

mein BMW-Schubert hat an seinem 25. Geburstag sein Heizvisier angebrannt. Der Schlingel ! Da er nur mit 5 Reparaturen so alt wurde (wie Menschen ja auch) wird er sein Gnadenbrot als Kinderspielzeug bekommen.
Nun hätte ich gern mal gewusst, wie sich der HJC IS-MAX II bewährt hat.
Hat das SnowMobile Heizvisier eine Doppelscheibe?
Ist die Heizung innen auf der Außenscheibe. Reicht die Heizleistung um auch Nebelbeschlag von außen zu verzögern. (Für innen den Beschlag zu hemmen reicht die Heizleistung eigentlich immer.)
Sind die Kabel bei Kälte noch flexibel genug, oder werden sie steif? Ist die erste Rastung klein genug für einen 3mm Spalt zum besseren Luftaustausch?
Ist die Durchsicht bei Gegenlicht leicht getrübt?
Ich schreibe das alles, weil der BMW- Schubert das alles noch hatte und natürlich auch eine Strassenzulassung und bei mir eine gewisse Gewöhnung an deutsche Ingenieurskunst eingetreten ist.
Für WinterMotorradfahrer stellt keiner mehr was richtig Gutes industriell her.
Leider sind nur noch Mainstream-Produkte profitabel.
Aber villeicht änderst sich das mit den aufkommenden Elektrorollern. Asiens Roller haben uns ja auch endlich 'runde' Winterreifen für vorn am Gespann beschert.

Grüße
Täglich wird das Leben wertvoller.
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