Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder mehrspurig?

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon Nanno » So 06 Nov, 2016 12:22

Hell (not so...) yeah!
(Hab zuerst über den eigentlichen Passus drübergelesen am Handy...)
Zuletzt geändert von Nanno am So 06 Nov, 2016 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon Dreckbratze » So 06 Nov, 2016 13:29

zumindest klare lage jetzt.
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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon Rei97 » So 06 Nov, 2016 15:09

Also:
Wieder mal EU und deren Einigkeit.
Vor Jahren parkte ich in einer Stadt in F mit dem 508 auf einem LKW Parkplatz, weil die PKW Parkplätze zu klein und ich den Eindruck hatte, man dürfe das nicht (zurecht)
Bei der Rückkehr fand sich ein Ticket, womit Weybie zur nahegelegenen Station der Flicks ging und fragte, ob ein 508 mit damals 5T nicht als LKW gälte. Der Polizist drohte weich zu werden, als dessen Chef den Raum betrat und die Diskussion damit beendete , das es sich um ein Wohnmobil handelt, was auf einem LKW Parkplatz nichts zu suchen hat.
Zahlen war angesagt.
Das ging dann wieder nur an einem Tabakgeschäft, wo ich hätte wieder nicht auf dem PKW Parkplatz halten dürfen...
Quere Welt - alles klar :ugly: .
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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon lallemang » So 06 Nov, 2016 19:04

Oh, wie fein.

Unser Oberanarch darf jetzt auch mit Ihre Präzedez angeredet werden ;-)
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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon Myke » So 06 Nov, 2016 20:19

durchaus interessant. bei der helmplicht war der gesetzgeber (in ö) schneller.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 63600.html
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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon motorang » So 06 Nov, 2016 20:47

Was meinst Du jetzt genau?
Abgesehen davon, dass da Unsinn steht:

Sturzhelmpflicht besteht für Lenkerinnen/Lenker sowie für die beförderte Person folgender Kraftfahrzeuge (Kfz):

Moped, Motorrad (mit zwei oder drei Rädern, mit oder ohne Doppelrad)


Weil ein Motorrad ist in Ö per Definition ein einspuriges Kraftrad :D

§ 2 KFG Begriffsbestimmungen

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-11-06)

(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als


1. Kraftfahrzeug ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird;

...

4. Kraftrad ein Kraftfahrzeug mit zwei Rädern oder ein Kraftfahrzeug mit drei Rädern, mit oder ohne Doppelrad;

4a. dreirädriges Kraftfahrzeug ein mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattetes Kraftfahrzeug mit einem Motor und Hubraum von mehr als 50 cm3 bei innerer Verbrennung oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;

...

14. Motorfahrrad ein Kraftrad (Z 4) mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, dessen Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 hat (Kleinkraftrad im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG);

15. Motorrad ein nicht unter Z 14 fallendes einspuriges Kraftrad (Z 4); dieser Bezeichnung entspricht die Bezeichnung „Kraftrad“ im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG;

15a. Kleinmotorrad ein Motorrad (Z. 15) dessen Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 hat;

16. Motorrad mit Beiwagen ein Motorrad, das an der Seite mit einem zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmten Beiwagen fest verbunden ist;

17. Motordreirad ein nicht unter Z 14 oder 16 fallendes Kraftrad (Z. 4) mit drei Rädern;


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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon Myke » So 06 Nov, 2016 20:59

danke andreas !
ich wollte damit nur ausdrücken, dass auch auf .gv seiten unsinn steht.
einfache frage: wie soll man da die orientierung behalten, und nicht unbewusst eine strafe riskieren ?

aber, ich glaube, das wär ein lagerfeuerthema. :omg:
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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon motorang » So 06 Nov, 2016 21:09

Sers
es ist ganz einfach: der normale Polizist kennt sich da auch nicht aus bei gespannspezifischen Vorschriften. Warnweste? Verbandszeug? Pannendreieck? Lichtpflicht? Fahren ohne Beiwagen? ...
Nur das mit der Helmpflicht hat sich rumgesprochen.

Die Parkwachtl (wie Du weißt private Firmen) wurden anscheinend entsprechend geschult, Du wirst in Graz nicht lange ohne Zettel parken können (das ging jahrelang, aber seit etwa 3 Jahren nicht mehr).

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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon Straßenschrauber » Mo 07 Nov, 2016 11:05

Und wenn Du das Gespann hochkant parkst?
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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon hiha » Mo 07 Nov, 2016 11:12

Das ist wie mit dem Smart querparken. Das wäre trotz ausreichend kurzer Länge nur legal, wenn die Tür sich zum Gehweg hin öffnen täte. Was sie nur bei Isetta und Heinkel Kabine tut...

Gruß
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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon Straßenschrauber » Mo 07 Nov, 2016 11:20

Bei einem einspurigen Fahrzeug ist das doch auch nicht so, mangels Tür
(ich denke an ein Abstellen hochkant auf zwei Rädern, das Boot hoch in der Luft :ugly: ).
Es sollten dabei besser keine Flüssigkeiten auslaufen.
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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon Myke » Mo 07 Nov, 2016 22:14

dafür hamma in ö eine luftraumsteuer...
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Re: Motorrad mit Beiwagen in Österreich - einspurig oder meh

Beitragvon Rei97 » Di 08 Nov, 2016 10:18

Also:
...Und die Anonymverfygung.
Wusste ich bis zum Sölk 2009 auch nicht.
Ungefähr zu der Zeit haben die Ordnungshyter ein neues Toy bekommen.
Man wird auf bis zu 800m Entfernung gelasert.
Der Hilfssheriff schreibt die Nummer auf. usw.
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