Bremslicht am SW

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Re: Bremslicht am SW

Beitragvon Uwe Steinbrecher » So 03 Dez, 2017 18:31

fleisspelz hat geschrieben:Das ist einer der Gründe, weshalb Seitenwagen in der Regel nicht mehr "wahlweise" eingetragen werden.

Also Tripteq sieht das bestimmt anders. Sind doch alle Bausatz umbauten erst mal Wahlweise.
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon Lederclaus » So 03 Dez, 2017 18:40

Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben

Justus, ich will mich nicht streiten und Bayern ist eh anders, die lassen auch R45 mit den berüchtigten Gußrädern als Gespann auf die Bevölkerung los.
Daß einige Prüfer ihren Ermessensspielraum nicht zur Zulassung einsetzen sondern nur zur Ablehnung, ist auch bekannt.
Schlußleuchte ist eh klar. Wo steht explizit, daß Motorräder mit Beiwagen eine Bremsleuchte am Beiwagen brauchen?

Die STVZO §53 schreibt:
6 An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.
. Das heißt für mich nicht zwangsläufig, daß an Krafträdern mit Beiwagen eine Bremsleuchte am Beiwagen Vorschrift ist.

Es heißt ja auch:
5 Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein.
Das heißt für mich: Krafträder mit Beiwagen müssen mit zwei Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Im Umkehrschluß müsste es dann ja aber heißen: Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einer Bremsleuchte ausgerüstet sein , wenn am Beiwagen eine Bremsleuchte Vorschrift wäre.

Im deutschen Recht unterscheiden wir meiner Ansicht nach zwischen "müssen" und " braucht nicht" sehr deutlich.
In der Zusammenfassung bedeutet das für mich:

STVZO §53 Abs (1) Satz 2:Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. Krafträder mit Beiwagen brauchen eine Schlußleuchte am Krad und eine am Beiwagen
Abs (2) Satz 6:An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig An Krafträdern mit Beiwagen sind zwei Bremsleuchten zulässig (eine am Krad und eine am Beiwagen) aber nicht Vorschrift. Dabei gilt dann zusätzlich: Abs (2) Satz 5: Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen

Das ist die Diskussion, die ich beim TÜV Nord selbst mit den obersten prüfern geführt habe. Immer mit dem entgültigen Ausgang, daß am Beiwagen keine Bremsleuchte Vorschrift ist.

Wobei ich selber der Meinung bin, daß es auf jeden Fall eine Bremsleuchte am Beiwagen braucht!
Wenn es in Bayern oder wo auch immer mit einer nicht vorhandenen Bremsleuchte am Beiwagen Schwierigkeiten gibt, dann baut man halt eine an.
Das sind meine persönlichen Erfahrungen mit der Sachlage. In Hamburg und Schleswig-Holstein (wo wie anderswo in D einfach die STVZO zur Anwendung kommen sollte).
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon Dreckbratze » So 03 Dez, 2017 18:55

so war auch mein kenntnisstand. mein sw hat kein bremslicht, da selbiges am motorrad gelb ist und ich das gelbe am sw als blinker brauche. dann sinds auch nur 3 kabel nach rechts :oops:
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon Aynchel » So 03 Dez, 2017 19:00

Lederclaus hat geschrieben:........und Bayern ist eh anders, die lassen auch R45 mit den berüchtigten Gußrädern als Gespann auf die Bevölkerung los........


das geht dort auch mit einer R80

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ich könnte die BIG auch mit 5,5l daher fahren, aber das wäre Spritverschwendung ;-)
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon fleisspelz » So 03 Dez, 2017 19:07

Das ist genau das leidige Ding, dass wir uns mit unterschiedlichen und inhaltlich konkurrierenden Instanzen herumschlagen dürfen, wie z.B. einem TÜV Nord und einem TÜV Süd, die beide mit stolz geschwellter Brust vor ihrer Kundschaft auftreten und den jeweils anderen als Idioten ohne Ahnung und Relevanz darstellen, um ihr eigenes Süppchen als das Mass aller Dinge anzupreisen. Ich bau einfach immer bei Motorrädern ab 1988 Bremslichter an, und bei Beiwagen auf beiden Seiten. Nur aufgrund der Tatsache, dass mein TÜV-Prüfer anschliessend sein Mütchen gekühlt hat und ich deshalb andere Grenzfälle nicht diskutieren muss.

In der neuesten Fassung der StVZO ist es eben uneindeutig geregelt:
StVZO hat geschrieben:... Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. ...


Sooo störend finde ich ein Bremslicht ja garnicht ... :floet:
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon Lederclaus » So 03 Dez, 2017 19:24

Der von Achim beschriebene Fall mit gelbem Bremslicht am Krad und gelbem Blinker (Hella Zweikammer-Leuchte) war unter Anderem auch so eine Diskussion bei einem Guzzi-Gespann hier.

In Hamburg bei der Zulassungsstelle ist es oft ein Problem, wenn man eine Ausnahmegenehmigung (zB Bsp § 70, Diebstahlschutz als loses Zubehör) vom TÜV Nord mitbringt. Weil der TÜV Hanse in Hamburg zuständig ist. Dadurch "interessiert mich der TÜV Nord nicht" (O-Ton des zuständigen Mitarbeiters der Zulassungsstelle). Beim Bereichsleiter/In der Zulassungsstelle kennt man das Problem, daß sich alle Zulassungsstellen eigentlich an geltendes Recht halten sollen und dort wird das dann entsprechend geregelt. Die zwei Stunden Wartezeit und Gespräch halte ich aber für absolut überflüssig und auch schädlich sowie kostenintensiv, wenn ich meinen Werkstattstundensatz sehe. Zudem ist es besser, wenn man dort charmat auftritt und ganz kleine Brötchen bäckt. Besonders wenn man etwas rustikal aussieht. Aber lassen wir das... :ugly:
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon fleisspelz » So 03 Dez, 2017 19:40

Manchmal gelange ich an den Punkt, mir ehrliche Korruption zu wünschen, so wie z.B. in Süd-Ost-Afrika allgegenwärtig. Da weisst Du von vornherein, wieviel Schmiergeld es kostet, an wen es entrichtet werden muss, Diskussionen sind überflüssig, und Du musst Dich nicht mehr mit den Befindlichkeiten einzelner Statthalter innerhalb der Institutionen auseinandersetzen oder bewusst Sexismus fördern.

Mein Töchterlein mit einem winzigen, charmantem Augenzwinkern bewirkt mehr, als einer wie Du, Claus, mit burschikosem Auftritt und jahrzehntelanger Expertise ...

... und für so ne SchXXXe bezahlen wir dreistellige Stundenlöhne ... :omg:
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon Werner » So 03 Dez, 2017 21:31

Gruß Werner
Zuletzt geändert von Werner am Mi 13 Nov, 2019 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon Uwe Steinbrecher » So 03 Dez, 2017 21:58

fleisspelz hat geschrieben:
In der neuesten Fassung der StVZO ist es eben uneindeutig geregelt:
StVZO hat geschrieben:... Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. ...


Sooo störend finde ich ein Bremslicht ja garnicht ... :floet:

:shock: :shock:
Ich finde Bremsleuchten auch nicht störend!
Am Pozelei Seitenwagen hebe ich, einen schönen Kotflügel, mit Vorbereitung für 2 Rücklichter.
Ich hab da 2 LED Leuchten mit Brems / Rück / Blink Funktion verbaut. also jeweils.
Bedeutet das jetzt das es Illegal ist direkt neben einander 2 identische Leuchten mit gleicher Schaltung zu haben, es aber legal wäre, eine große Blinkeinheit vom KFZ zu verbauen, die die gleiche Helligkeit aber noch deutlich mehr Fläche einnimmt??
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon fleisspelz » So 03 Dez, 2017 22:08

Streng genommen könnte, - was ich nicht glaube - , ein TÜV Mensch Dir einen Strick draus drehen, dass die Leuchten Paarweise anzubauen sind, und Du daher an der Zugmaschine auch noch eine nachrüsten musst :omg:
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon Uwe Steinbrecher » So 03 Dez, 2017 23:32

Na dann hoffe ich mal, das sich die Herren vom Tüv und die Herren auf Streife sich nicht ganz so akribisch mit den Details beschäftigen wie wir hier. :ugly: :omg:
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon motorang » Mo 04 Dez, 2017 09:22

Ich finde es recht erholsam wie hier beim Thema geblieben wird und nicht über den Sinn von Bremslichtern oder Erlebnisse aufgrund vorhandener oder nicht vorhandener Bremslichter geschwafelt wird. Ich gestehe, ich war selbst versucht ... :fiessgrinz:

Danke ! :smt049

Gryße!
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon kahlgryndiger » Mo 04 Dez, 2017 09:51

Ein interessanter Fred. Verenas F-Gespann hatte mit dem originalen Russenkotflügel am SW auch zwei Bremslichter.
Beim Umbau auf Vorderradschwinge durch die Firma Walter kam auch ein anderer SW Kotflügel drauf. Die geänderte Beleuchtung (Traktor) hat nun kein Bremslicht. Die Firma Walter meinte damals das sei nicht nötig. Für Verena war das glaubhaft ist doch die Firma Walter ziemlich etabliert im Gespannbau. Das ist nun schon ein paar Jahre her und den TÜV hat das auch nie gestört 8) Vielleicht sollte ich das mal ändern.
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon Zimmi » Mo 04 Dez, 2017 10:00

Bei meinem Gespann war anfangs kein Bremsleuchte am BW (obwohl der Hersteller des BW-Fahrgestells namens URAL sowas eigentlich hat, die zugehörige Leitung war verlegt, allerdings ohne Anschluss, und im montierten Treckerrücklicht gab's keine Bremslichtbirne). Ich hab die Bremsleuchte dann in Eigenregie nachgerystet. Finde ich irgendwie sicherer. Wie Justus so schön schrub:
fleisspelz hat geschrieben:Sooo störend finde ich ein Bremslicht ja garnicht ... :floet:


Der Tüff hat am Gespann ybrigens bisher nie was zu meckern gefunden. :gruebel:
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Re: Bremslicht am SW

Beitragvon Bärbel » Mi 13 Dez, 2017 22:15

Ich habe am seitenwagen meiner Wing auch kein Bremslicht der tüvler von der Dekra sagte es muß eins drann sein,
und mein tüvler von der Küß hat bei der Abnahme dieses jahr nachgeschlagen und gesagt das gespanne bis baujahr 83 kein Bremslicht Brauchen :ugly:
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