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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 19 Mär, 2014 08:18
von Nanno
ragman hat geschrieben:Fahrtenbuch wär mir zu blöd ... oder ich macherts am Gscheitphon (imho ist keine Form vorgegeben).
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Eine Passage finde ich übrigens witzig - grade bei altem Gerät - eine Fahrt wäre ja VOR Antritt der Fahrt ins Fahrtenbuch einzutragen ... was, wenns dann nicht anspringt?


Soweit ich weiß, gibts beim ÖAMTC das zulässige Fahrtenbuch… Übrigens zwecks Geld sparen, frag mal bei der HDI, die haben Oldtimer-Tarife, auch wenn das Moped nicht als Oldtimer typisiert ist. Vorallem war da früher die Handhabung recht relaxed, wenns um das Alter ging (ich glaube nur 20 Jahre… d.h. da könnte sogar die K1100 reinfallen und dann spart man wirklich Geld)

LG,
Greg

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 19 Mär, 2014 08:34
von motorang
Das wär interessant. Ich kenne nur Gesellschaften die das als Option anbieten, zusätzlich zu mindestens zwei normal versicherten Fahrzeugen ...

Gryße!
Andreas, der motorang

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 19 Mär, 2014 09:10
von ragman
Nanno hat geschrieben:Soweit ich weiß, gibts beim ÖAMTC das zulässige Fahrtenbuch… Übrigens zwecks Geld sparen, frag mal bei der HDI, die haben Oldtimer-Tarife, auch wenn das Moped nicht als Oldtimer typisiert ist. Vorallem war da früher die Handhabung recht relaxed, wenns um das Alter ging (ich glaube nur 20 Jahre… d.h. da könnte sogar die K1100 reinfallen und dann spart man wirklich Geld)

LG,
Greg


Soweit ich weiß - es gibt kein "zulässiges" Fahrtenbuch .... nur "fahrtenbuchartige Aufzeichnungen" (weißt schon - so wie "Verbandspackerl nach Din", wo nur nach: tauglich zur Erstversorgung und staubsicher verpackt vorgeschrieben ist) ... aber wie gesagt - wer ist schon einmal danach gefragt worden?


Achja - wie schauts eigentlch versicherungstechnisch aus - also bei einem Unfall - da würde das Thema Zeitwert ja eigentlich keine Rolle mehr spielen dürfen, oder?

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 19 Mär, 2014 09:48
von motorang
Hi
anscheinend wird das vor allem bei Oldtimeransammlungen geprüft, schwrpunktmäßig. Also bei Teilemärkten, Oldtimermessen, Rennen, etc
Ich hab das schon gehört (Grazer Messe).
Für die historische Zulassung ist eine gewisse Mindestoriginalität und Zustand vorgeschrieben, drunter können sie Dich nur drücken wenn das Ding offensichtlich vergammelt ist.

In Graz wird andererseits für die Oldtimerzulassung gerne ein Sachverständigengutachten verlangt, was die Ersparnisse wieder stark relativiert (300 Euro aufwärts ...)

Gryße!
Andreas, der motorang

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Di 15 Apr, 2014 21:47
von tomcat
Nanno hat geschrieben:
ragman hat geschrieben:Fahrtenbuch wär mir zu blöd ... oder ich macherts am Gscheitphon (imho ist keine Form vorgegeben).
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Eine Passage finde ich übrigens witzig - grade bei altem Gerät - eine Fahrt wäre ja VOR Antritt der Fahrt ins Fahrtenbuch einzutragen ... was, wenns dann nicht anspringt?


Soweit ich weiß, gibts beim ÖAMTC das zulässige Fahrtenbuch… Übrigens zwecks Geld sparen, frag mal bei der HDI, die haben Oldtimer-Tarife, auch wenn das Moped nicht als Oldtimer typisiert ist. Vorallem war da früher die Handhabung recht relaxed, wenns um das Alter ging (ich glaube nur 20 Jahre… d.h. da könnte sogar die K1100 reinfallen und dann spart man wirklich Geld)

LG,
Greg


Bei der HDI gibt es keinen Oldtimertarif, habe ich gefragt, als ich kürzlich die TR1 anmeldete.
Selbst wenn es ein Gutachten oder so gibt, müsste man zu einer anderen Versicherung..

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Di 15 Apr, 2014 22:47
von Nanno
Ah Mist... dann war das eine andere Versicherung, weil ich vor 2-3 Jahren mal ein bissl durchgefragt hab, wer was anbieten würde...

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 16 Apr, 2014 11:00
von Shikamaru
ragman hat geschrieben:Soweit ich weiß - es gibt kein "zulässiges" Fahrtenbuch .... nur "fahrtenbuchartige Aufzeichnungen" ...


Ah siehst, da hat man offenbar was geändert. Bisher war eigentlich das 0815 Fahrtenbüchl aus dem Papierladen nicht genug, das mußte eigentlich auch den Stempel vom Oldtimerverein haben.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 16 Apr, 2014 12:07
von fleisspelz
Zeit, einen AiA Stempel zu prägen :D

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 16 Apr, 2014 12:20
von Shikamaru
Ich dachte immer das wären die Rost- - äh - "Patinaflecken" am Motorrad... :weg:

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 23 Apr, 2014 14:56
von Therion
Bei zwei meiner einzelgenehmigten Yamahas stehen keine Schallpegel sondern nur "Schalldämpfer" bei den Geräuschwerten. Darf ich da alle "Schalldämpfer" verwenden die dem Foto in der Einzelgenehmigung ähnlich sehen?
Bei der XS rosten die Enddämfer weg, bis jetzt hab ich sie mit aufgenieteten Alublechen geschönt, leider keine dauerhafte Lösung weil ich rund um die Nieten weider Rost gefunden hab.
Greetz
Steve

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 23 Apr, 2014 18:05
von Shikamaru
Vorsichtig gesagt nein, die gültigen Grenzwerte existieren ja trotzdem.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 22 Jul, 2020 17:40
von Herbert H
Bei der Pickerl Überprüfung ist der Originale Zustand,und das Fahrten Buch zu prüfen. Der Prüfbericht wird online erstellt. Bei einer Verkehrs Kontrolle in einem zeitlichen Abstand zur Prüfung, muss der Fahrzeug Zustand und das Fahrten Buch zur letzten Prüfung passen.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 22 Jul, 2020 17:43
von Herbert H
Der KFZ Betrieb verliert seiner Ermächtigung. Und der Prüfer seinen Arbeitsplatz.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Do 23 Jul, 2020 07:07
von Herbert H
Vom Mängelkatalog.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Do 23 Jul, 2020 08:02
von motorang
Hast grad Schulung?