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Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Fr 27 Sep, 2013 08:39
von motorang
Eigentlich aber nicht weil die Lucaszündung entstört sein müsste (auch damals schon) und sowohl der Miata als auch die Hoftüranlage das EMV-mäßig abkönnen müssten. Eigentlich.

Früher hat man mit dem Handy nicht ins Krankenhaus dürfen. Heute schon. Nicht weil die Handies weniger strahlen sondern weil die Geräte besser abgeschirmt sein müssen.

Gryße!
Andreas, der motorang

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Fr 27 Sep, 2013 08:53
von Shikamaru
Ja die Gegenseite wird mit dem § 17b KDV nicht beleuchtet.

Ich hatte in Graz einen Nachbarn mit großer Funkanlage. Bei der Billigsdorfer 5.1 Anlage (Hofer/Aldi) hatten wir immer mal Gebrabbel in den Lautsprechern, auch wenn das System im Standby war (ich vernahm nächtens Stimmen aus dem Wohnzimmer, das Unbehagen war entsprechend). Die Anlage war halt leider nicht ausreichend abgeschirmt. Die dann mal gekaufte höherpreisige Anlage vermochte dem Gefunke zu widerstehen.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: So 29 Sep, 2013 19:02
von Dreckbratze
tja, ob müsste oder nicht, ich war immer froh, dass es so früh war, da hat mich keiner gesehen....... :roll: :grin:

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: So 29 Sep, 2013 19:24
von Shikamaru
Ob irgendjemand den Zusammenhang hätte herstellen können?

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Do 03 Okt, 2013 07:14
von Shikamaru
Neuigkeiten: Die historische Auflage streichen geht, zumindest bei den Wienern ganz leicht.

Aber: Wer eine Einzelgenehmigung als historisches KFZ hat möge auch kontrollieren ob auch die Auflage Fahrbeschränkung extra drinnen steht. Tut sie das nicht habe man auch keine Fahrbeschränkung - so der Ing. der MA46!

[edit]Schreibt sich am PC leichter: Die von mir angeführten Ausnahmen, in denen das Fahrzeug nicht den aktuellen Normen entsprochen hat, waren so schnell wie ich schon vermutet habe beseitigt. Asbestfreie Bremsbeläge haben damals keinen gekümmert, Bremslicht durfte damals auch nur auf der Hinterradbremse geschaltet sein und ein Gespann brauchte auch nur eines, die elektromagnetische Verträglichkeit kannte damals auch niemand (kam erst per Novelle in den 80ern oder eher 90ern), das Betriebsgeräusch entspricht den damaligen erlaubten 84db(A) und zum CO Gehalt meinte er "na wenns den Wert ned schafft, haha" - diese 4,5% im betriebswarmen Leerlauf. Die Fernlichtkontrolle, nun ich habe eine blaue 12V LED an den Fernlichtschalter gewuzelt (ich wollte und konnte mangels Strom kein Loch in den Lampentopf bohren) und er war zufrieden.

Beiwagen dürfen in Österreich wirklich ganz legal und ohne wahlweisen Eintrag abgenommen werden um Solospaß zu genießen, zumindest hat der Ing. mir das auch bestätigt.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Do 31 Okt, 2013 11:55
von rayspeed
wär interessant, was passiert, wenn man zuvor noch keine NOVA gezahlt hat...

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 08 Jan, 2014 21:02
von stonarocka
Leute, irgendwie krieg ich grad n büschn Bammel ... :roll:

Ich hab mir im Dezember eine bereits umgebaute Kawa z650b angelacht und auch schon fleißig in Teile investiert.
Hat einen alten österreichschen Typenschein .
Das Ding hat seit ´89 nur rumgestanden ... dreckig, rostig, aber meiner Meinung nach zu retten.

Wird das jetzt ein Problem die Kiste mit offenem Rahmendreieck, Stummellenker, zurückverlegten Fussrasten usw zuzulassen ?

Die meisten Umbauten stammen ja noch vom Vorbesitzer und sind original 80er ... :D

Ich geb zu, ich hab mir hier nicht alles durchgelesen, bin aber irgendwie nervös grad .

Grüsse,
Hendrik

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Mi 08 Jan, 2014 21:26
von Nanno
Typenschein heißt Pickerl machen und anmelden.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Di 18 Mär, 2014 19:59
von ragman
Wie schauts eigentlich bei der SR aus - weiß jemand, ob die in der Eurtax-Liste historischer Fahrzeuge drinsteht (entsprechendes BJ, also mind 30 Jahre vorausgesetzt)?

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Di 18 Mär, 2014 20:33
von Shikamaru
Warum genau, willst Du Deine auf historisch machen? Da sollte es wurscht sein, Hauptsache 30 Jahre alt.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Di 18 Mär, 2014 20:54
von ragman
Ja, vielleicht.

Mein Wechselkennzeichen ist voll und dann würde ein Platz frei für eine zukünftige XT.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Di 18 Mär, 2014 21:05
von Shikamaru
Kostenmäßig bringts nicht zu viel. Bei der MZ ist der Unterschied Oldtimerversicherung und normal so ein heißer Euro rum.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Di 18 Mär, 2014 21:22
von ragman
Hmm ... ok - dann bliebe nur das zweijährige Pickerl (wär mir egal) und eventuelle zukünftige Gesetze, von denen dann vielleicht historische Kfz ausgenommen wären (oder auch nicht *seufz*) ... ich glaub, ich schau mir das an, wenn es wirklich spruchreif ist.

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Di 18 Mär, 2014 21:28
von KNEPTA
ragman hat geschrieben:Hmm ... ok - dann bliebe nur das zweijährige Pickerl (wär mir egal) und eventuelle zukünftige Gesetze, von denen dann vielleicht historische Kfz ausgenommen wären (oder auch nicht *seufz*) ... ich glaub, ich schau mir das an, wenn es wirklich spruchreif ist.


...und Fahrtenbuch und 60 Tage Beschränkung...

Re: Erlass Historische Kraftfahrzeuge

BeitragVerfasst: Di 18 Mär, 2014 23:50
von ragman
KNEPTA hat geschrieben:...und Fahrtenbuch und 60 Tage Beschränkung...


Da würd ich drauf pfeifen ...

bzw. ich glaube, die 60 Tage wären wahrscheinlich eh realistisch ... es teilt sich ja doch auf mehrere Fahrzeuge auf.

Fahrtenbuch wär mir zu blöd ... oder ich macherts am Gscheitphon (imho ist keine Form vorgegeben).

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Eine Passage finde ich übrigens witzig - grade bei altem Gerät - eine Fahrt wäre ja VOR Antritt der Fahrt ins Fahrtenbuch einzutragen ... was, wenns dann nicht anspringt?