Moin,
interessant: in D muss gar kein geprüfter Helm verwendet werden?
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... flicht.php
Gryße!
Andreas, der motorang
motorang hat geschrieben:Moin,
interessant: in D muss gar kein geprüfter Helm verwendet werden?
Sturzhelmgebrauch in Österreich
KFG §§ 5 (1), 106 (7), ( 8 ); KDV § 1e;
Der Lenker eines Kraftrades (Klassen L1e - L5e) oder
eines als Kraftwagen genehmigten Fahrzeuges mit 3 Rädern und einem Eigengewicht von mehr als 400 kg, oder
eines vierrädrigen Kraftfahrzeuges mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, das insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweist und
eine mit einem solchen Fahrzeug beförderte Person sind je für sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Sturzhelmes (Prüfzeichen ECE-R 22.05) verpflichtet.
motorang hat geschrieben:Ich bin illegal
Was nun ?
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