Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D
Antwort erstellen

Do 25 Nov, 2010 10:12

scheppertreiber hat geschrieben:
Bernhard S. hat geschrieben:Anarchist!!!! :evil: :evil: :-D


Aber ja !!! 8)


gerne doch :-D

ich sollte vllt. noch erwähnen, dass ich sehr stark altersmäßig vom durchschnittsmoppedfahrer abweiche. 8)
aber nun gut...

Do 25 Nov, 2010 12:55

ETZChris hat geschrieben:werden vermutlich mal vom durchschnitt abweichende kinder haben (von der anzahl)


Das ist aber ziemlich durchschnittlich, denn: 1,37 Kinder haben nur aussergewöhnliche Familien!

Do 25 Nov, 2010 13:06

dirk hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:werden vermutlich mal vom durchschnitt abweichende kinder haben (von der anzahl)


Das ist aber ziemlich durchschnittlich, denn: 1,37 Kinder haben nur aussergewöhnliche Familien!


:smt022

aber ich kann doch nicht...verdammt.
und nu???

muß ich mir als ersatzbefriedigung halt noch nen mopped kaufen. :dance:

Do 25 Nov, 2010 14:52

Hallo Winterfahrers,

vielleicht kann ich euch noch etwas mehr Aufklärung oder wahrscheinlich eher mehr Verwirrung zur Sachlage geben:

Verfolgt man die aktuelle Rechtsprechung in D-land, so gibt es in den Gerichtssälen tagtäglich Urteile gegen Motorradfahrer, obwohl deren Unschuld als Verursacher eigentlich vollkommen ausser Frage steht.

Ganz egal was irgendwelche Gesetzestexte sagen, oder beinhalten:
sobald an einem Unfall mehr als nur der Moppedfahrer beteiligt ist, und andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen, bekommt der Moppedfahrer IMMER eine Teilschuld.

Da könnt ihr jetzt ge :shock: schockt sein, wie ihr wollt. Ich war es auch!
Bei meinem letzten Sicherheitstraining im Juli wurde diese Tatsache beim Mittagstisch vom Instruktur und tätigen Fahrlehrer mehrfach bestätigt.
Auch verschiedene Urteile die in der einschlägigen Motorradpresse veröffentlicht wurden bestätigen diese unheilvolle Urteilspraxis. Dazu zählen beispeilsweise zu geringer Sicherheitsabstand, nicht angepasste Geschwindigkeit, fehlende Aufmerksamkeit ggü. Mountainbiker, die plötzlich aus dem Wald auf die Strasse schiessen, fahren bei Glatteis, ungeeignete Sicherheitskleidung usw. Irgendetwas findet sich immer.

Motorradfahren wird grundsätzlich als "eine Schuld gegen sich selbst" gewertet. Passiert also irgendetwas, ob mit oder ohne Winterreifen, bei dem ein anderer geschädigt wird, blüht eine Teilschuld.

Da machen 40.- Euro Strafe bei Sommerreifen auch nix mehr aus...:roll:



Ergänzung:
Im Sinne des § 254 BGB

Verschulden "gegen sich selbst" liegt vor, wenn die Sorgfalt außer acht gelassen wurde, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.

guckstdu:
http://www.online-artikel.de/article/mo ... -40-1.html

da geht´s weiter:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-0 ... eidung.htm

Fehlt also nur noch ein Urteil über einen verunglückten Winterfahrer
:evil:

Der Irrsinn ist real
Zuletzt geändert von Hänsi am Do 25 Nov, 2010 15:10, insgesamt 1-mal geändert.

Do 25 Nov, 2010 15:09

ich geh mal davon aus, dass dieser richter einen keller hat. einen sehr großen vermutlich. tief und dunkel. mit einer langen treppe. :evil:

Do 25 Nov, 2010 17:19

Ich weiß überhaupt nicht, warum hier Puls gegeben sein sollte :roll:

Bleiben wir -um wenig sachkundig, aber mit viel Emotion geschriebene Artikel nicht auch noch zu diskutieren- bei unserem Beispiel des Winterfahrens mit dem 2-Rad-Eisen, also nicht Gespann:

Wer sich mit egal welchen Reifen bei Schnee und Eis mit einem Krad auf die Straße begibt, bewegt sich doch etwas außerhalb dessen, was man mit vernünftigem Verhalten bezeichnen kann. Und wenn es einen dann aufstellt, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer Mist gebaut hat, muss man sich trotzdem vorhalten lassen, dass man bei etwas unvernünftigen Bedingungen mit dem Krad unterwegs war. Der Nachweis, dass der Unfall und der Schaden auch entstanden wäre, wenn die Straßen schnee- und eisfrei gewesen wären, wird man kaum führen können.
Wen es also aufstellt, der muss sich auch teilweise an die eigene Nase fassen, dass er bei solchen Bedingungen mit einem nicht ganz eigenstabilden Fahrzeug unterwegs war. Nicht mehr und nicht weniger sagt die Rechtsprechung, auch wenn ab und an ein Gericht da etwas übertreibt.

Die entscheidenden Frage wird aber hoffentlich nie vor Gericht kommen: Kann die eigene Versicherung Regress nehmen, wenn man bei solche Bedingungen kradiert und einem anderen Schäden zufügt.


Also am Besten nicht auffe Fresse packen! :-D

OllY

Do 25 Nov, 2010 17:23

Blechroller hat geschrieben:Was ist eigentlich ein dem Gesetz entsprechender Winterreifen für ein Motorrad?
***
Diese Frage wird die einzige Angabe meinerseits auf dem Widerspruch gegen einen potentiellen Bußgeldbescheid sein...

Vermutlich werden die antworten dass die Stempel drauf sein müssen, M+S oder Schneeflocke ...

Do 25 Nov, 2010 17:23

Blechroller hat geschrieben:Also am Besten nicht auffe Fresse packen! :-D

Deswegen bei mir das dritte Rad. Für alles andere bin ich zu untalentiert.

Do 25 Nov, 2010 17:34

kahlgryndiger hat geschrieben:
Blechroller hat geschrieben:Was ist eigentlich ein dem Gesetz entsprechender Winterreifen für ein Motorrad?
***
Diese Frage wird die einzige Angabe meinerseits auf dem Widerspruch gegen einen potentiellen Bußgeldbescheid sein...

Vermutlich werden die antworten dass die Stempel drauf sein müssen, M+S oder Schneeflocke ...


Das steht aber nicht im Gesetz :-D

OllY

Do 25 Nov, 2010 17:43

Blechroller hat geschrieben:
kahlgryndiger hat geschrieben:
Blechroller hat geschrieben:Was ist eigentlich ein dem Gesetz entsprechender Winterreifen für ein Motorrad?
***
Diese Frage wird die einzige Angabe meinerseits auf dem Widerspruch gegen einen potentiellen Bußgeldbescheid sein...

Vermutlich werden die antworten dass die Stempel drauf sein müssen, M+S oder Schneeflocke ...


Das steht aber nicht im Gesetz :-D

OllY

Ist das überhaupt nötig?
Der Endverbraucher kauft geeignete Bereifung für den Winter im Fachhandel. Und dieser deklariert Winterreifen halt mit M&S, Kristallsymbol, der Aufschrift WINTER auf den Reifenflanken. Ich glaube das braucht der Gesetzgeber nicht genauer zu formullieren, denn dann müssten alle Reifenhersteller plötzlich spezielle Reifen nur für D herstellen! Und da macht die Industrie nicht mit! Die verkaufen ja weltweit. :wink:

Aber eine witzige Sache!

Gryße, Michael

Do 25 Nov, 2010 17:46

Blechroller hat geschrieben:Das steht aber nicht im Gesetz :-D

OK, das könnte dann allerdings lustig werden :grin:

Do 25 Nov, 2010 17:53

nicht jeder reifen mit m+s kennung ist auch ein tauglicher winterreifen, aber es ist der pflicht genüge getan :roll:

(selbst motorradreifen mit "snow-spezifizierung benötigen hin und wieder die hilfe eines schiebeseils :bash:

Do 25 Nov, 2010 19:21

Ich stelle hiermit einen Antrag auf Urkundenfälschung. Wir machen eine M+S-Gussform, gießen ein paar Reifenaufkleber aus PU, und bappen sie drauf. Da kann doch keiner was dagegen sagen oder?

:-D
Hans

Do 25 Nov, 2010 19:23

Ich nehme 3 ... ;-)

Do 25 Nov, 2010 20:19

hiha hat geschrieben:Ich stelle hiermit einen Antrag auf Urkundenfälschung. Wir machen eine M+S-Gussform, gießen ein paar Reifenaufkleber aus PU, und bappen sie drauf. Da kann doch keiner was dagegen sagen oder?

:-D
Hans


machste daneben gleich noch nen alpengipfel mit ner schneeflocke drin? hab ich heute so auf den winterreifen der dose gesehen...
Antwort erstellen