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BeitragVerfasst: Sa 11 Dez, 2010 19:50
von scheppertreiber
Man muß nicht jeden Unsinn mitmachen den sich Ramsauer so ausdenkt.
Bevor eine Schneeflocke den Boden erreicht sind eh schon 10 t Streusalz
auf der Straße. Also keine Panik.

BeitragVerfasst: Sa 11 Dez, 2010 20:03
von Michael
Na ja, die letzten zwei Wochen hat sich Ramsauers Streusalz aber nicht wirklich bewährt!
Ich hatte oft Schneefahrbahnen, und das durchgehend auf jeweils 41 km!

Mir ist die Winterreifenpflicht ja sowas von WURSCHT, weil es Winterreifen für meine Gespanne gibt, und ich das im Falle einer Kontrolle jederzeit mittels einer Reifenfreigabe auch nachweisen kann.

Das mitführen einer Reifenfreigabe ist übrigens was völlig normales! Mit Aktenordnerschlepperei hat das nichts zu tun. Bei einem Motorrad mit Reifenbindung zum Beispiel die einzige Möglichkeit, andere Reifen zu montieren als die eingetragenen, ohne eine teure Änderung der Fahrzeugpapiere vom Sachverständigen machen zu lassen.

Hoffentlich schneits bald wieder, bei uns hat es heute leider geregnet! :smt026

Werd scho.......... :-D

Gryße, Michael

BeitragVerfasst: Sa 11 Dez, 2010 20:21
von Sepp
Jetzt muß ich auch mal schreiben. Ich versteht das Ganze nicht.
Unsere gewählten Volksvertreter machen ein Gesetz, na und?
In Berlin wurde noch schon viel beschlossen, Bedeutung bekommt das doch nur wenn sich Bürger drum kümmern.
Ich fahre heute noch mit Spikes wenn es die Verhältnisse erfordern auch wenn ich damit das Klima und die Welt zerstöre.
Jede Diskussion über den Schwachsinn Politik fördert nur ihre Stärke. Ich fahre Motorrad und bitte redet mit mir nur über Motorräder.

Gruß Sepp

BeitragVerfasst: Sa 11 Dez, 2010 20:38
von Michael
Sepp hat geschrieben:Jetzt muß ich auch mal schreiben. Ich versteht das Ganze nicht.
Unsere gewählten Volksvertreter machen ein Gesetz, na und?
In Berlin wurde noch schon viel beschlossen, Bedeutung bekommt das doch nur wenn sich Bürger drum kümmern.
Ich fahre heute noch mit Spikes wenn es die Verhältnisse erfordern auch wenn ich damit das Klima und die Welt zerstöre.
Jede Diskussion über den Schwachsinn Politik fördert nur ihre Stärke. Ich fahre Motorrad und bitte redet mit mir nur über Motorräder.

Gruß Sepp

Hier geht es NUR ums Motorradfahren!
Und das ist nun ab jetzt nicht mehr erlaubt, wenn es Schnee/Eis auf den Straßen hat und man keine Winterreifen am Motorrad montiert hat!

Ich habe mich auf das neue Gesetz eingestellt und darf weiter fahren.

Gryße, Michael :-)

BeitragVerfasst: Sa 11 Dez, 2010 20:39
von kahlgryndiger
Irgendwie hat er Recht der Sepp ...

BeitragVerfasst: Sa 11 Dez, 2010 22:03
von stefenle
Die Spikes sind doch heutzutage nur aus Prinzip verboten. Dass die Dinger die Straßen nicht kaputtieren ist ja seit 20 Jahren bekannt. Unbekannt, sind mir zumindest die Gründe.

Re: Winterreifenpflicht in Deutschland

BeitragVerfasst: Fr 17 Nov, 2017 11:09
von Christoph

Re: Winterreifenpflicht in Deutschland

BeitragVerfasst: Fr 17 Nov, 2017 11:18
von hiha
Jo. Siehst Du richtig. :-)
Hans

Re: Winterreifenpflicht in Deutschland

BeitragVerfasst: Fr 17 Nov, 2017 12:11
von superknuffi
Hallo ihr Winterbewegten...
Also ich weiß gar nicht was ihr wollt, das hat doch jetzt nur 7 Jahre gedauert. :-D
Bei den ersten Verhandlungen mit dem BVDM war übrigens ein gewisser Dr. Andreas Scheuer als Verkehrsstaatssekretär Verhandlungsführer für ebenjenes Ministerium.
Inzwischen ist der kein Doktor mehr :-D :-D aber wieder Verhandlungsführer :roll:
Bei den damaligen Gesprächen hat er zu seinem grossen Erstaunen erfahren dass es für Motorräder in Deutschland Reifen Marken Bindungen gibt.
Seine Reaktion:"Wieso denn das?" :D :D
:omg: :omg: :omg:
Der BDMV war sich damals sicher dass es sich um ein Versehen durch Desinformation handelt, und ein solcher Schildbürgerstreich sofort mit gutem Zureden aus der Welt geschaffen würde. :omg: :omg:

BVDM um Mitarbeit an Novellierung der Winterreifenpflicht gebeten

PRESSEMITTEILUNG BVDM und Bundesverkehrsministerium treten in positiven Dialog Mitarbeit an Novellierung der Winterreifenpflicht vereinbart 29. Januar 2011 In den Hexenkessel von Loh zum bekannten Elefantentreffen kam der Parlamentarische Staatssekret?r Dr. Andreas Scheuer auf Einladung des Bundesverbandes der Motorradfahrer, um im Gespr?ch mit dem Vorstand und dem verkehrspolitischen Experten des Verbandes ?ber die strittige Winterreifenpflicht f?r Motorr?der zu diskutieren. Der Staatssekret?r bekr?ftigte die Aussage des Ministeriums, dass das Gesetz auch f?r Motorr?der gelte. Der BVDM stellte seine Rechtsauffassung dar, nach der das Gesetz handwerkliche M?ngel hat, f?r Motorr?der nicht gilt und zudem unsinnig ist. ?Es gibt so gut wie keine Winterreifen f?r Motorr?der?, informierte der Verband und wies auf die Reifenbindung hin und kl?rte ?ber das Sicherheitsrisiko von Winterreifen auf. Staatssekret?r Scheurer sagte zu, die Verordnung nach diesem Winter auszuwerten. Eine Aussetzung des Gesetzes oder eine kurzfristige Ausnahmegenehmigung f?r Motorr?der sagte er erwartungsgem?? nicht zu. Er bat den BVDM, mit Fakten und seiner Kompetenz an einer Novellierung des Gesetzes mitzuarbeiten. Das versprach der BVDM gerne und dankte Staatssekret? Scheuer, der betonte, dass es auf f?hrender Ebene im Verkehrsministerium eine Motoraffinit?t gebe. Der BVDM ist sicher, dass es im n?chsten Jahr eine Regelung gibt, die den Motorradfahrern Rechnung tr?gt. Er sieht sich in seiner Arbeit best?tigt.

Stefan

Re: Winterreifenpflicht in Deutschland

BeitragVerfasst: Fr 17 Nov, 2017 12:59
von gatsch.hupfa
Heisst das, ich darf in D mit dem Motorrad nicht schneller als 50 fahren bei Schnee?

:cry:


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
...

(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für

1. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
2. einspurige Kraftfahrzeuge,
3. Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,

...

Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus

1. vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2. während der Fahrt

a) einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b) nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.



Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

Re: Winterreifenpflicht in Deutschland

BeitragVerfasst: Fr 17 Nov, 2017 13:40
von Arne
hiha hat geschrieben:Jo. Siehst Du richtig. :-)
Hans



warts mal ab, das kommt im Schadensfall wieder zum tragen, genau wie geringeres Schmerzernsgeld etc wenn man keine Ritterrüstung trägt !

Re: Winterreifenpflicht in Deutschland

BeitragVerfasst: Fr 17 Nov, 2017 16:52
von hiha
Das hat aber mit der Gesetzgebung nix zu tun.
Hans

Re: Winterreifenpflicht in Deutschland

BeitragVerfasst: Fr 17 Nov, 2017 16:58
von Uwe Steinbrecher
https://daubner-verkehrsrecht.info/2017 ... gpiktogram

Zitat:
3. Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 3a StVO:

Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Fahrzeuge:


einspurige Kraftfahrzeuge (vom Leichtmofa bis zum Motorrad),

Was jetzt? :smt102

Re: Winterreifenpflicht in Deutschland

BeitragVerfasst: Fr 17 Nov, 2017 17:05
von Dreckbratze
gespanne ?

Re: Winterreifenpflicht in Deutschland

BeitragVerfasst: Fr 17 Nov, 2017 17:10
von Uwe Steinbrecher
Sind in D per Definition einspurig!
2 spurig = 2 Räder auf einer Achse mit einem Abstand zu einander größer als 100cm