bitteschön - was trägt in diesem Sommer bitte der geneigte Heinkelfahrer ?
....war ich heute vermutlich wieder voll daneben mit meinem Outfit
Wolfgang
thealien hat geschrieben:ersatzglühbirnen hab ich noch nicht...aber in die ecke komm ich selten wo ich das brauche...
Warnweste
Beim Thema Warnweste wird oftmals zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen. Tragepflicht bedeutet, dass im Unfall- oder Pannenfall der Fahrer verpflichtet ist, eine Warnweste anzulegen, sobald er das Motorrad verlässt. Eine Tragepflicht kann allerdings unabhängig von einer Mitführpflicht verordnet sein. Dies ist u.a. in Italien, Bulgarien, Tschechien, Serbien und Luxemburg der Fall. Wird der Motorradfahrer hier ohne Warnweste gestoppt, ist keine Strafe fällig. Hat er aber einen Unfall und legt keine Warnweste an, muss er Strafe zahlen.
Eine Mitführpflicht der Warnweste für Motorradfahrer gilt zum Beispiel in Litauen, Bosnien & Herzegowina, Spanien und in der Slowakei. In Portugal gilt die Vorschrift, eine Warnweste mitzuführen und zu tragen, nur für örtlich registrierte Fahrzeuge - dazu gehören auch Mietfahrzeuge.
Warndreieck(e)
In Ungarn, Schweden, Finnland, Dänemark, der Schweiz, auf Malta und in Russland ist ein Warndreieck für jedes Motorrad Pflicht.
Seit 1. Mai 2005 besteht in Österreich die Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Der Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges muss demnach eine Warnbekleidung mitführen, die der ÖNORM EN 471 entspricht.
Tragepflicht
Das Kraftfahrgesetz (KFG) besagt, dass die Warnweste auf einer Freilandstraße dann von Lenkern mehrspuriger Kfz getragen werden muss, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist. Das ist der Fall, wenn das Auto an einer unübersichtlichen Straßenstelle steht sowie bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit.
Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen einer Warnweste unabhängig von den Sichtverhältnissen immer vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält, etwa um eine Panne zu beheben.
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