Di 03 Mai, 2016 14:21
Art. 90 Winkkelle, Pannendreieck, Unterlegkeil1
1 Die Winkkelle (Art. 28 Abs. 4 VRV) muss nach Anhang 4 ausgestaltet sein.
2 Auf Motorfahrzeugen mit mehr als 1,00 m Breite, ausgenommen Motorräder, Motorräder mit Seitenwagen, Motorhandwagen und Raupenfahrzeuge, sowie auf Anhängern an Motoreinachsern muss ein nach dem ECE-Reglement Nr. 27 geprüftes und gekennzeichnetes Pannendreieck vorhanden sein.2
3 Unterlegkeile müssen aus festem Material bestehen, die Unterseite muss gleitsicher sein und darf keine Strassenschäden verursachen. Sie müssen hinsichtlich des Festhaltens des Fahrzeuges in Steigungen und Gefällen die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie für die Feststellbremse des betreffenden Fahrzeuges gelten.3
Di 03 Mai, 2016 14:30
So 19 Jun, 2016 20:21
So 19 Jun, 2016 20:38
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So 19 Jun, 2016 20:40
Mo 20 Jun, 2016 17:06
kahlgryndiger hat geschrieben:Also ich meine auch Bärbels Beitrag.
Andreas, der mit seinem für Italien gekauften Helm unglücklich ist.
Mo 20 Jun, 2016 17:09
Dreckbratze hat geschrieben:hallo bärbel, alter brummbär! wo warst du denn so lange?
Mo 20 Jun, 2016 17:41
Bärbel hat geschrieben:Frühjahrsschlaf jetzt Aufgewacht