Unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt die italienische Regelung nicht und vss. auch nicht den italienischen. Nur schert das keine Sau und bis die italienischen Gerichte entscheiden...
Hintergrund der Regelung ist logischerweise eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Anzahl getöteter Mopedisten, insbesondere Rollerkids, in I ist übel hoch.
Man kann sich ja an die Regeln halten und ein Wheeli kann ich eh nicht
, aber ich trau den itl. Polizissten nicht über den Weg. Die Beschlagnahme soll z. B. m. W. auch greifen, wenn man nur mit einer Hand am Lenker runfährt (Verhinderung Handtaschenraub). So ein ital. Polizist kann da ganz schnell mal was basteln und die Kiste ist wech.
Nun ist I ein schönes Land und mopedisitsch nicht ohne Charm. Man schneidet sich also mit einem Nichtbereisen evtl. selbst ins Fleisch.
Noch bin ich so weit, dass ich weiter mit dem Krad nach I fahre. Allerdings wurden -weil mir die Italiener in Touristengebieten aus anderen (Verhaltens-)Gründen auf den Wecker gehen, Urlaube am Gardasee gestrichen. Dieses Land scheint mein Geld nicht zu mögen...
Allgemein halte ich das Risiko, von einem ital. Kradisten oder -noch wahrscheinlicher- von einem norddeutschen Kurvenanfänger mit einem Plastikhobel in den Dolomiten vom Krad gefahren zu werden oder in der Kurve plötzlich einem Womo gegenüber zu stehen, für deutlich höher, als dem Unbill der ital. Justiz zu begegnen. Bisherige Berichte über Beschlagnahmen sind dünn und genaue Hintergründe sind auch oft sehr unklar.
Und noch ganz allgemein: Es ist euch schon bekannt, dass es fast aussichtslos ist, bei einem unverschuldeten PKW- oder Kradunfall in I mit tal. Gegnerschaft sein volle Recht, sprich Geld zu bekommen? Die Praxis der gerichtlichen Durchsetzungen von Zivilforderungen relativ geringer Summen in I ist der Wahnsinn. Trotzdem wird das Land bereist.
OllY