Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Hier geht es um AiA-taugliche Motoren, Maschinen, Fahrzeuge. Wyrdiges Zeug kwasi :D

Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon keulemaster » Mi 11 Mai, 2016 09:09

Kein Typenschein, nur Musterpapier, aus Deutschland?
-> Einzelgenehmigung

Nur so als Interesse wie schwierig ist sowas bei uns in AT zuzulassen? Vorrausgesetzt technisch OK und kein Umbau.
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon Shikamaru » Mi 11 Mai, 2016 09:41

Wie alt?
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon Myke » Mi 11 Mai, 2016 19:52

hatte das mit der vespa. gültiges gutachten plus musterpapier zum generalimporteur schicken (auch kaufvertrag oä.). in meinem fall die fa. faber. danach bekam ich für schlanke 160€ eine typenscheinkopie mit der bezüglichen fahrgestellnummer. dazu gibt es bei jedem fahrzeuggeneralimporteur ein passendes formular. sehr höflich vorher im jeweiligen sekretariat anrufen hilft ungemein. die vorabanfrage für meine bmw brachte ein ähnliches procedere zu tage..................pecunia non olet............... :lol:
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon keulemaster » Mi 11 Mai, 2016 22:07

danke
anfang 70er...
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon Shikamaru » Do 12 Mai, 2016 04:27

Selbst wenn da kein Generalimporteur mehr existieren sollte, im ris kann man zum KFG und zur KDV die gesamte Dokumentengeschichte abrufen und 1970 waren noch kaum Auflagen zu erfüllen. Wichtig wäre nur ein Nachweis, daß das schon einmal in einem heutigen EU Land zugelassen war, dann gehts ohne historische Beschränkung. PN wenn Du willst.

[edit] Jetzt am PC etwas ausführlicher. Bei meiner Ex, der MZ TS Bj. 1979, waren folgende Ausnahmebestände in der Einzelgenehmigung von 2006 und darum als historisch (wobei das im Herbst 2013 gestrichen wurde, Basis dazu das Urteil des EUGh gegen die Republik Österreich Urteil EUGH gegen Österreich ):

- § 1d Abs.1 KDV - Auspuffgase
- § 3 (2) KDV - asbestfreie Bremsbeläge
- § 8 Abs.1 KDV - Betriebsgeräusch
- § 17b KDV - elektromagnetische Verträglichkeit
- § 14 Abs. 1 KFG - Fernlichtkontrolle fehlt
- § 18 Abs. 1 KFG - Bremslicht nur bei Hinterradbremse

Bei meiner Dnepr habe ich alles aus der KDV, §1d, §8, §11 Funzelleuchte (jetzt mit H4 behoben), §§17b und 17c Sicherung gegen unbefugte Inbetriebnahme.

§3 (2) KDV - die Asbestfreien Bremsbeläge tauchten zumindest bis zum BGBl. 279/1978 9. Novelle zur KDV 1967 noch nicht auf, wären also irrelevant.
§§ 17b und 17c tauchen überhaupt erst mit BGBl. 80/1997 42. Novelle zur KDV 1967 erstmals auf, das ist sogar bei meiner Dnepr mit Erstzulassung 1996 irrelevant, konnte mangels Vorhandensein ja auch noch nicht gelten. Der Rest ist mit den Novellen bis 1970, meinetwegen 1971 einfach nur mit einem müden Lächeln zu beurteilen. Alles Vorausgesetzt man kann den Fakt EU Fahrzeug auch belegen.

BGBL. 399/1967 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnnng 1967 — KDV. 1967 - die originale Verordnung, in Kraft ab 1.1.1968
BGBl. 77/1968 1. Novelle zur KDV 1967 - §28 mit 1.3.1968 aufgehoben
BGBl. 204/1968 2. Novwelle zur KDV 1967 - ist umfangreicher aber keiner der oben gelisteten Paragraphen betroffen
BGBl. 256/1970 und 257/1970 - der VfGH hebt im die Zahl "100" im §27 und einige Worte im §66 auf, 256 ab 30.11.1970 und 257 ab 13.8.1970 in Kraft
BGBl. 201/1971 - der VfGH hebt im §4 Abs. 5 irgendeinen Wortlaut bezüglich M+S Reifen auf, ab 14.6. 1971
BGBl. 376/1971 3. Novelle zur KDV 1967 - Änderungen §7 zum Bleigehalt in Kraftstofffen
BGBl. 476/1971 4. Novelle zur KDV 1967 - Änderungen am §7 und ersetzt/hebt die 3. Novelle auf

Das War es zur KDV mit den Novellen.

BGBl. 267/1967 Kraftfahrgesetz 1967 — KFG. 1967 - originales Gesetz, löst mit 1.1.1968 das KFG 1955 ab
BGBl. 240/1970 - der VfGH hebt §55 Abs.4 mit 31.5.1971 auf
BGBl. 285/1971 1. Kraftfahrgesetz-Novelle - u.a. Änderungen an §§ 14 und 18

Aus die Maus, mehr wurde nicht geändert. Der jetzt 1971 gültige Stand wäre das originale BGBl. zu nehmen und die in den Novellen geänderten bzw. durch VfGH aufgehobenen Stellen abzugleichen, das muß ein ehemals in einem EU Land zugelassenes Fahrzeug mit entsprechender Erstzulassung ab 1.1.1972 (da treten die 1. KFG-Novelle und die 4. Novelle KDV in Kraft) erfüllen. Weitere versuchte strengere Auflagen schließt der EUGH aus wenn sie erst nach der Erstzulassung in Kraft gesetzt wurden. :-D
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon keulemaster » Do 12 Mai, 2016 08:59

Danke für die ausführliche Antwort! :smt023
ist aber eh nicht aktuell weil die Kiste viel zu viel Arbeit und Risiko für mich birgt.
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon motorang » Do 12 Mai, 2016 12:12

Ich danke auch für die Arbeit! Das wird künftig sicher einigen helfen!

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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon Shikamaru » Do 12 Mai, 2016 16:46

Keine Ursache, wenn dadurch andere eher zum Erfolg kommen ists mir recht. Mit sinkendem Alter der Fahrzeuge wird halt die Liste der Änderungen an KFG und KDV länger und man sucht mehr was zum Stichtag der Erstzulassung die jeweils gültige Fassung war.

Bei meiner Dnepr ists eh auch wieder falsch abgewickelt. Datum im Bescheid ist 25.3.2014 und Rechtsgrundlage sind "§28 und §34 in der gültigen Fassung". Korrekt wäre aber "KFG und KDV in der gültigen Fassung zum 11.3.1996" und eine Einzelgehmigung darauf aufbauend. Ich muß nurnoch herausfinden woher die Zulassungsstelle die 60 Tage Fahrbeschränkung ableitet, wenn in meinem Bescheid kein Wort vonwegen "historisches KFZ" steht.
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon keulemaster » Di 02 Mai, 2017 09:58

Jetzt habe ich schon wieder ein Angebot, aus D. Erstzulassung 1971.
Ein Honda CB750.

Würde ich nun einen zeitgenössischen Aufbau starten wollen, und bei uns typisieren wollen, mit was könnte mir der TÜV am meisten auf den Sack gehen?
Evtl. würde ich eine andere Gabel+Bremsen einbauen wollen.
Könnte ich auch einen nicht originalen Auspuff eintragen?
Hubraumvergrößerung?

Bisher habe ich nur auf original gebaute typisiert....
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon Nanno » Di 02 Mai, 2017 12:29

Sprich mit einem KFZ/Zweirad-Sachverständigen, mit Bj. 71 gibts keine (nennenswerten) Abgasnormen oder sonstige Scherze... Wenn der Rest ordentlich gemacht ist, sehe ich wenig Probleme.
Frei ist, wer frei denkt.

Blog:http://greasygreg.blogspot.com/
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon motorang » Di 02 Mai, 2017 12:33

Im Klartext: Du brauchst ein Sachverständigengutachten (3-500 Euro), weil wahrscheinlich "das Amt" sich da nicht drübertraut ...
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon keulemaster » Di 02 Mai, 2017 14:22

meinst du mit dem Amt TÜV-Süd?
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon motorang » Di 02 Mai, 2017 14:25

Wer auch immer das bei Euch macht. In Stmk und OÖ macht das die "Landesprüfstelle", in Tirol wurde es wohl an den TÜV Süd ausgelagert.
Keine Ahnung ob die selbst Verantwortung übernehmen, oder nur Gutachten abschreiben. Im Endeffekt ist es eh am besten Du fragst Dich dort zum Zuständigen durch und klärst das direkt mit dem.
Ein Bekannter hat neulich (vor 2 Wochen) eine italienische Tenere in Innsbruck beim TÜV Süd problemlos typisiert gekriegt, 1987er Baujahr.

Die war aber offensichtlich komplett Serie und er hatte von mir dazu passende österreichische Papiere zum Abschreiben :D (darum hatte der Herr gebeten).

Erzähl dann wie's war!

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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon fleisspelz » Di 02 Mai, 2017 14:34

Würde da ein Deutsches Gutachten anerkannt werden? Ich frag, weil das hierzulande preisgünstiger machbar ist
..........................
Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
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Re: Kein Typenschein, nur musterpapier, aus Deutschland?

Beitragvon Dreckbratze » Di 02 Mai, 2017 14:43

könnte dann auch hier vom tüv gemacht werden, wäre ja die gleiche "firma".
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