Selbst wenn da kein Generalimporteur mehr existieren sollte, im ris kann man zum KFG und zur KDV die gesamte Dokumentengeschichte abrufen und 1970 waren noch kaum Auflagen zu erfüllen. Wichtig wäre nur ein Nachweis, daß das schon einmal in einem heutigen EU Land zugelassen war, dann gehts ohne historische Beschränkung. PN wenn Du willst.
[edit] Jetzt am PC etwas ausführlicher. Bei meiner Ex, der MZ TS Bj. 1979, waren folgende Ausnahmebestände in der Einzelgenehmigung von 2006 und darum als historisch (wobei das im Herbst 2013 gestrichen wurde, Basis dazu das Urteil des EUGh gegen die Republik Österreich
Urteil EUGH gegen Österreich ):
- § 1d Abs.1 KDV - Auspuffgase
- § 3 (2) KDV - asbestfreie Bremsbeläge
- § 8 Abs.1 KDV - Betriebsgeräusch
- § 17b KDV - elektromagnetische Verträglichkeit
- § 14 Abs. 1 KFG - Fernlichtkontrolle fehlt
- § 18 Abs. 1 KFG - Bremslicht nur bei Hinterradbremse
Bei meiner Dnepr habe ich alles aus der KDV, §1d, §8, §11 Funzelleuchte (jetzt mit H4 behoben), §§17b und 17c Sicherung gegen unbefugte Inbetriebnahme.
§3 (2) KDV - die Asbestfreien Bremsbeläge tauchten zumindest bis zum
BGBl. 279/1978 9. Novelle zur KDV 1967 noch nicht auf, wären also irrelevant.
§§ 17b und 17c tauchen überhaupt erst mit
BGBl. 80/1997 42. Novelle zur KDV 1967 erstmals auf, das ist sogar bei meiner Dnepr mit Erstzulassung 1996 irrelevant, konnte mangels Vorhandensein ja auch noch nicht gelten. Der Rest ist mit den Novellen bis 1970, meinetwegen 1971 einfach nur mit einem müden Lächeln zu beurteilen. Alles Vorausgesetzt man kann den Fakt EU Fahrzeug auch belegen.
BGBL. 399/1967 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnnng 1967 — KDV. 1967 - die originale Verordnung, in Kraft ab 1.1.1968
BGBl. 77/1968 1. Novelle zur KDV 1967 - §28 mit 1.3.1968 aufgehoben
BGBl. 204/1968 2. Novwelle zur KDV 1967 - ist umfangreicher aber keiner der oben gelisteten Paragraphen betroffen
BGBl. 256/1970 und 257/1970 - der VfGH hebt im die Zahl "100" im §27 und einige Worte im §66 auf, 256 ab 30.11.1970 und 257 ab 13.8.1970 in Kraft
BGBl. 201/1971 - der VfGH hebt im §4 Abs. 5 irgendeinen Wortlaut bezüglich M+S Reifen auf, ab 14.6. 1971
BGBl. 376/1971 3. Novelle zur KDV 1967 - Änderungen §7 zum Bleigehalt in Kraftstofffen
BGBl. 476/1971 4. Novelle zur KDV 1967 - Änderungen am §7 und ersetzt/hebt die 3. Novelle auf
Das War es zur KDV mit den Novellen.
BGBl. 267/1967 Kraftfahrgesetz 1967 — KFG. 1967 - originales Gesetz, löst mit 1.1.1968 das KFG 1955 ab
BGBl. 240/1970 - der VfGH hebt §55 Abs.4 mit 31.5.1971 auf
BGBl. 285/1971 1. Kraftfahrgesetz-Novelle - u.a. Änderungen an §§ 14 und 18
Aus die Maus, mehr wurde nicht geändert. Der jetzt 1971 gültige Stand wäre das originale BGBl. zu nehmen und die in den Novellen geänderten bzw. durch VfGH aufgehobenen Stellen abzugleichen, das muß ein ehemals in einem EU Land zugelassenes Fahrzeug mit entsprechender Erstzulassung ab 1.1.1972 (da treten die 1. KFG-Novelle und die 4. Novelle KDV in Kraft) erfüllen. Weitere versuchte strengere Auflagen schließt der EUGH aus wenn sie erst nach der Erstzulassung in Kraft gesetzt wurden.