kahlgryndiger hat geschrieben:Ich bin ja weder Selbstständiger noch Unternehmer und möchte das im Kontrollfall auch nicht diskutieren müssen.
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Ich glaube, als gelernter österreichischer Staatsbürger, dass die Asfinag beim Kauf der Vignette nicht im Hintergrund nachschaut ob du wirklich Unternehmer bist.
Wäre Datenschutzmässig auch kritisch.
Bei der Kontrolle an der Autobahhn wird das auch vollkommen Wurscht sein, bin überzeugt, die werden das garnicht wissen, meiner Meinung nach hat das wirklich nur was mit dem 14tägigen Rücktrittsrecht für Privatverbraucher zu tun.
Noch dazu ist die digitale Vignette ja einem Kennzeichen zugeordnet und nicht einer Person. Es kann ja auch jede Person eine digitale Vignette kaufen für ein Kennzeichen/Auto, das ihr nicht gehört. Es heisst ja nicht, das das Fahrzeug unternehmerisch verwendet werden muss.
Das Einzige, was man dann wirklich nicht tun sollte, ist zu versuchen, die Vignette innerhalb der 14 Tage zurückzugeben!
Von der Asfinag Seite:
Warum ist die Digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf gültig?
Kundinnen und Kunden können innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – dies ist auch beim Kauf der Digitalen Vignette so. Der Tag des Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen. Da der Rücktritt auch per Post übermittelt werden kann, rechnen wir weitere drei Tage für einen möglichen Postweg ein.
Deswegen ist die Digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Online-Kaufs gültig und berechtigt erst ab dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.
Achten Sie deshalb auf diese wichtigen Daten:
Kaufen Sie die Digitale Jahresvignette bis spätestens 13. November, damit sie ab dem 1. Dezember (Beginn des neuen Vignettenjahres) gültig ist bzw. bis spätestens 14. Jänner, damit sie mit Sicherheit ab dem 1. Februar (Ende des alten Vignettenjahres) gültig ist.
Kann ich auf das Rücktrittsrecht verzichten und so eine sofort gültige Vignette bekommen?
Nein, das ist nicht möglich. Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) schließt zum Schutz der Kundinnen und Kunden aus, dass Verbraucher auf das Rücktrittsrecht verzichten können.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Unternehmerinnen und Unternehmer, für die das Rücktrittsrecht nicht gilt.
Ich bin Unternehmerin, Unternehmer. Was muss ich beachten beim Kauf einer Digitalen Vignette?
Der einzige Unterschied zum Kauf als Privatperson besteht darin, dass für Unternehmerinnen und Unternehmer die Konsumentenschutzfrist nicht gilt. Das heißt, dass die Digitale Vignette sofort gültig ist.
Mit Aktivieren einer Checkbox auf der Startseite geben Sie an, dass Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind. Damit geben Sie eine entsprechende Erklärung ab, die belegt, dass Sie die Digitale Vignette für unternehmerische Zwecke kaufen.