von unleash » Do 23 Nov, 2017 11:48
Wenn der Hänger ein COC hat (das sollte er seit ca. 1996), könnte man mit deutschem TÜV und dem COC ohne Vorführung direkt den Hänger importieren. Ohne COC (aber da bereits in Deutschland zugelassen) muss man mit den deutschen Papieren hin. Ein aktueller TÜV-Bericht ist sinnvoll, sonst machen die den aber auch vor Ort. Der TÜV wird eh nur bis zum EZ-Datum anerkannt. Also EZ z.B. 01/1996, dann würde das Pickerl eh nur bis zum 01/2018 gelten, die 2 Jahre aus D werden nicht anerkannt, max. 1 bis zur nächsten EZ. Letzter TÜV-Bericht (auch wenn er hier nichts bringt), Kaufvertrag, Teil 1 und Teil 2 sollten reichen. Normalerweise kann auch die Zulassungsstelle eine Fernabmeldung durchführen, d.h. die melden den dann in Deutschland ab und senden die Papiere nach Flensburg. Die Deutschen können das zumindest ggüber Österreich.
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