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Sa 12 Dez, 2015 06:55
Moing Leut,
Weihnachten steht vor der Tür, und Pezi wünscht sich einen Bulldog.

Ja, ich weiß, Unvernunft, aber das haben wir mit Mopeds ja auch...
Vor etwa einem Jahr hab ich mit jemandem geratscht, der einen '58er Deutz Einzylinder restauriert seit 6 Jahren unbewegt rumstehen hat, weil er nicht mehr zum Fahren kommt vor lauter Arbeit. Ich werd morgen ins Dachauer Hinterland fahren, um mir das gute Stück anzuschauen. Pezi weiß erstmal noch nix davon, weil sie das Teil ja dann später mal überführen muss

(gute 60km mit 10km/h..). Ausserdem muss ich schauen, ob da geldmäßig noch was geht, weil der Knabe will -sicherlich angemessene- €4000.- und das wär schon ziemlich *aua*.
Den genauen Typ weiß ich noch nicht, und meine Erfahrungen mit Bulldogs liegen zurück in meiner Kindheit, wo ich ausgiebig mit sowas am Segelflugplatz rumgefahren bin. Drum frag ich mal hier, so die Spezialisten versammelt sind, worauf ich beim Kauf achten muss..
Merci,
Hans
Sa 12 Dez, 2015 09:19
High,
so ganz allgemein, tät ich in der Preisklasse schon erwarten, daß er ganz gut beieinander ist. Ich halte nicht soo viel von Kompressionstests, aber kucken wie er anspringt sagt schon einiges und anschließend mal sehen ob und wie er qualmt. Klopfende Geräusche aus dem Inneren? Meist gibt es eine Inspektiomsluke zur Kupplung- mit etwas Glück kann man da Verschleiß erahnen, oder Kurbelwellenundichtigkeit diagnostizieren. Als Luftgekühlter Motor neigt der Deutz ganz gerne zu Stößelstangenrohrundichtigkeiten. Für viele Deutzmotoren gibt es Kolben und Zylinder zu recht erschwinglichen Preisen für die Überholung einer Doppelkupplung bist Du schnell 1000€ an Teilen los, ne Einfachkupplung ist überschaubarer. Vor allem hintere Kurbelwellenundichtigkeiten sind oft ohne Kurbelwellen und Lagerüberholung nicht in den Griff zu bekommen. Getriebe: schaltbarkeit- rausspringende Gänge. Bremst er halbwegs? Verölte Bremsbeläge in Folge undichter Steckachsen? Bleibt die Differentialsperre sicher ausgeschalted? (Staßenfahrt mit eingeschalteter Differentialsperre hat schon manche Steckachse abgedreht) Vorderachse ausgeschlagen? Achsschenkelbolzen? Radlager? Elektrik

Hydraulik wenn vorhanden, stellt sich mal jemand (besser 2) auf die Ackerschiene sollter locker auch warm im Leerlauf heben Sackt sie ab? Grundsätzlich muß man sich überlegen was man damit will: Doppelkupplung kann man häufig drauf verzichten- hilfreich ists beim Schwaden, beim mähen vor allem mit Fingermähwerk, beim Pressen aber bei letzterem wäre auch Leistung von Vorteil. Hydraulik wäre mir sehr wichtig. Ohne kannst Du halt nicht viel mehr machen als von hier nach da fahren. Es gibt kaum noch Geräte für ohne Dreipunktaufhängung. Anhägerkupplung muß sich drehen lassen und Typenschild haben. Grundsätzlich kann man mit nem ganzen Teil an Mängeln ganz gut leben, vieles läßt sich im überschaubaren Rahmen in Ordnung bringen. Wenn Getriebe und Motor (nicht unbedingt in Ordnung sondern) halbwegs funktionsfähig sind sollte der Rest eigentlich kein Problem sein.
Warum nur 10km/h, normal sollte der doch 20 laufen? (oder durch festgeschweißtes Getriebe kastriert) Ich hab 2 Trecker vom Niederrhein hier hin gefahren und den kleinen Perfekt gut 100Km mit nem Trecker geschleppt...
Christoph
Sa 12 Dez, 2015 10:32
Wir haben auch so was oder so was ähnliches.
Was bei uns immer wieder mal Probleme macht sind die Bremsen. Hinten - logo.
Problem deshalb, weil die Bremsen nicht außen an der Rädern sitzen, sondern innen - gleich nach dem Getriebe.
d.h. bei uns - es muss immer der halbe Hinterbau zerlegt werden.
Hier würde darauf achten, dass das in Ordnung ist.
Außerdem nervt bei uns immer mal wieder die Lenkung, die Spiel hat.Liegt evtl. an uns, da die Reparatur
vielleicht nicht sooo korrekt gemacht wurde.
Soweit mein etwas laienhafter Senf.
Wolfgang
Sa 12 Dez, 2015 12:39
Wenn ich was anmerken darf...
Ich finde ja zum Spass haben und rumfahren diese
Einachsschlepper super.
Richtig gute Teile mit
viel Zubehör gibts für 1/4 bis die hälfte des Preises für den Bulldog.
Ich weiß ja nicht wie groß eure Ländereien in der Landeshauptstadt sind aber meist reicht sowas schon aus.
Egge, Pflug, Schneeschild und oder Fräse. und dabei auf nem PKW Anhänger zu transportieren und vorallem nimmt der Kleine auch weiger Platz weg beim einlagern.
Wenn Pezi Touren fahren will, dann wärs doch schön, das Ding einfach auf den Anhänger zu verladen und damit, z.B. mal zu nem See oder zum Sölk oder sonstwo hinzufahren wo man mit den Bulldog nicht so ohne weiteres hinkommt.
Außerdem stell ich mir es einfacher vor damit mal auf nem Fahrradweg zu fahren ( wegen dem Verkehr usw. ) oder auf nem Wanderweg ( hat kein Kennzeichen). Dazu legt man ne Forstarbeitsjacke hinten rein und niemand meckert mehr.
Zusammenfassend:
Günstigere Anschaffung, weniger Platz beim Lageren, bessere und universellere Handhabung auf kleinerem Raum, Möglichkeit entferntere Gebiete zu befahren.
Agria 1900D
Sa 12 Dez, 2015 14:09
Danke für die Tipps.
@Christoph
Ich weiß nicht, ob damals schon Dreipunkt üblich war. Aber die restlichen Punkte werd ich anschauen...

Gruß
Hans
Sa 12 Dez, 2015 14:22
High Hans,
bei nem 1Zylinder Deutz aus der Zeit tät ich mal auf nen D15 tippen. Meist gabs damals Hydraulik mit Dreipunkt gegen Aufpreis als Sonderausstattung.
Christoph
Sa 12 Dez, 2015 14:26
Der Besitzer hatte die Papiere nicht zur Hand, und wusste sonst nur wenig über sein Fahrzeug. Den genauen Typ auch nicht. Ich nehm morgen eine Fotomaschin mit.
Hoffentlich verplappere ich mich nicht...sonst ist die Überraschung wech.
Gruß
Hans
Sa 12 Dez, 2015 15:39
Falls es ein wassergekühlter ist: Auf Frostschäden achten!
Sa 12 Dez, 2015 16:56
Der Preis - vorausgesetzt, er ist wirklich instand - ist so falsch nicht. Die Porsche Diesel P 122 gehen für 6500 € weg.
Aber: nur 10 km/h kann nur mit gesperrtem Getriebe gemacht werden. Das ist echt zäh ...
Maybach
Sa 12 Dez, 2015 16:59
Das mit den 10km/h kenn ich als Führerscheinfrei, solche hatten wir seinerzeit am Flugplatz. Was der Deutz kann (Luftgekühlt übrigens) das weiß ich noch nicht.
Gruß
Hans
Sa 12 Dez, 2015 18:58
deutz sollte deutlich billiger als porsche sein, wolfgang. führerscheinfrei warenmeines wissens 6km/h. ist aber auch wurscht, weil deine pezi die kleineren traktoren eh fahren darf
Sa 12 Dez, 2015 19:59
Ich würd ja eher einen kleinen Eicher holen, da weisst dann wasd hast... oder einen Fendt, aus Marktoberdorf. "Wer an scheiss net kennt der kauft an Fendt" stimmt nämlich nicht mal im Ansatz. 25 sollte er schon gehen, oder wennst einen Exoten mit Zirkusgetriebe erwischt sogar 40.
Wobei der Eicher die 40 auch so schafft, mit etwas Mut auf dem Feldweg nach links einschlagen und rechts bremsen. Sukkzessive weiter bis das eine Rad auf dem Boden blockiert und a bisserl kratzt, dafür dreht das andere Dank Differential 2x so schnell. Nicht das mir so ein Schmarren einfallen würde, aber

Bei den Fendts gibts die Geräteträger, GTs. Auch nicht schlecht und auch wirklich zu was zu gebrauchen.
Selig grinsend,
Andreas
Sa 12 Dez, 2015 20:17
Zum Tempolimit die Führerscheinfakten:
Petzi hat Klasse L
Mit der Fahrerlaubnisklasse L können ab einem Alter von 16 Jahren Schlepper mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h gefahren werden. (Die Anpassung der höheren bauartbedingten Höchsteschwindigkeit (bbH) von 32 km/h auf 40 km/h ist seit dem 30.06.2012 gültig.) Der große Vorteil dieser Anpassung ist, dass alle Personen die im Besitz des Führerscheins B (vormals Klasse 3) sind, automatisch die Führerscheinklasse L besitzen, denn die Klasse B schließt die Klasse L mit ein. Durch die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung können somit alle Autofahrer legal Schlepper bis 40 km/h bbH fahren.
Vorsicht Einschränkungen:
Nach wie vor gilt bei der Klasse L, dass bei der Mitführung von Anhängern eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf. Egal ob es sich um zulassungsfreie (bis 25 km/h) oder zugelassene Anhänger (z. B. bis 40 km/h) handelt, die 25 km/h dürfen nicht überschritten werden. Ansonsten kann es zu empfindlichen Geldbußen und zu einer Erhöhung des Punktekontos in Flensburg kommen. Denn es handelt sich dann nicht nur um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch um das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und das trifft Fahrer und Halter gleichermaßen. Ebenfalls nicht geändert hat sich die maximale Höchstgeschwindigkeit von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (sfA) die mit der Klasse L bewegt werden dürfen. Die bbH von Mähdreschern, Feldhäckslern oder selbstfahrenden Futtermischwagen darf max. 25 km/h betragen.
Inhaber nur der alten Klasse 3 sind nicht automatisch im Besitz der wichtigen Führerscheinklasse T. Mit Klasse 3 dürfen zwar Schlepper mit einer bbH von mehr als 32 km/h gefahren werden, aber der Schlepper darf nur eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 t haben. Bei den heutzutage eingesetzten großen Schleppern ist diese Grenze schnell überschritten. Außerdem darf die Betriebsgeschwindigkeit bei der Mitnahme von zwei Anhängern 25 km/h nicht überschreiten. Inhaber der alten Klasse 3 sollten somit möglichst schnell den Führerschein bei der örtlichen Führerscheinstelle umschreiben lassen und die Klasse T beantragen. Bitte überprüfen Sie bei der Aushändigung ob die Klasse T auch wirklich eingetragen ist. Eine spätere Nachtragung ist nicht mehr möglich. Als alter Klasse 3 Inhaber erhalten Sie auch die Klassen C1und C1E. Damit dürfen Sie auch weiterhin z. B. LKW bis 7,5 t und in der Zugkombination mit Anhänger bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht fahren. Sie können auch auf Antrag noch die Klasse CE 79 bekommen. Damit ist es erlaubt dreiachsige Zugkombinationen aus einem Zugfahrzeug bis 7,5 t und einachsigen Anhänger mit einer Zuggesamtmasse bis 18,75 t zu fahren. Für CE 79 ist allerdings ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung notwendig.
Allgemeine Bedingungen:
Wann darf mit den Klassen L und T gefahren werden?
Die beschriebenen Führerscheinklassen L und T dürfen nur im Rahmen von land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Diese Zwecke sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung genau definiert. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
Die Beförderung von gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder land- oder forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern ist seit dem 28.07.2009 mit der Führerscheinklasse L oder T möglich.
Bei der Klarstellung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich bei den Transporten um land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke handeln muss. Dabei spielt es keine Rolle in wessen Eigentum sich beispielsweise ein transportierter Silomais befindet. Vor diesem Hintergrund sind sämtliche Fahrten zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken, auch wenn Sie von oder für Gewerbebetriebe durchgeführt werden, mit den landwirtschaftlichen Führerscheinklassen möglich. Somit können z. B. Silomais, Gärreste, Getreide, etc. für eine gewerbliche Biogasanlage mit den Klassen L und T gefahren werden. Andere gewerbliche Transporte, z. B. die Beförderung von Erde, Sand oder Baumaterialien für einen Bauunternehmer, sind keine lof Zwecke und somit ist die Führerscheinklasse C/CE vorgeschrieben!
Gemäß der 2. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften können die Führerscheinklassen L und T auch eingesetzt werden
- auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen,
- nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder
Landschaftssäuberungsaktionen,
- zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen,
- zu den An- oder Abfahrten der genannten Einsätze und Aktionen.
Ein paar Bienenkästen entlang der Hauptreiseroute könnten zur Legalisierung helfen....
Vollwertig nutzen darf sie Traktoren bis 7,5 to zulässigem Gesamtgewicht mit dem Führerschein CE. Dabei ist entscheidend, ob es sich um eine vollwertige CE Fahrerlaubnis (großer LkW-Führerschein, ehemals Klasse 2) oder um die Klasse CE 79 handelt:
das müsste aus der Zeile CE auf der Rückseite des Führerscheins in Spalte 12 hervorgehen:
Steht dort: 79((C1E>12000 kg, L<=3), dann handelt es sich um einen alten 3er Führerschein. In dem Fall darf das zulässige Gesamtgewicht des Traktoren mit Anhänger 12 to nicht überschreiten.
Mit CE darf man auch zum Privatvergnügen fahren und quasi überall. Der Traktor muss dann ein schwarzes Kennzeichen haben, kein Grünes. Es ist halt wichtig, dass man den alten grauen oder rosa Führerschein auf einen von diesen Scheckkartendingern umschreiben lässt und dort alle nötigen Klassen bestätigen lässt. (Späterer Nachtrag geht nicht mehr)
Fazit:
Ich empfehle, den Petzi-Führerschein auf der Führerscheinstelle von Klasse 3 umschreiben zu lassen auf die Führerscheine C1 , BE , C1E , CE , M , L , S und T . Das ganze kostet 24 Euro und nochmal 7,30 Euro für die Übergangsbescheinigung. Damit darf Petzi dann Trecker bis 40 km/h und bis 7,5 to zulässigem Gesamtgewicht überall und ohne Einschränkungen fahren.
Sa 12 Dez, 2015 21:37
Wenn Er ein wenig mehr soll als nur rumfahren. Dann auch mal schauen was die Nachbarn so für Treckermarken haben. Gewisse Anbaugeräte, Zapfwellenlängen usw passen oft nicht Markenübergreifend und mann muß ja nicht alles selber haben, wenn Es schon beim Nachbarn rumliegt.
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