dies & das

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Re: ;-)

Beitragvon heiligekuh79 » Di 24 Mai, 2022 08:12

mit dem führerschein alleine ist es, zumindest in d, nicht getan. da braucht man zum gewerblichen fahren eines lkw eine ausbildung zum berufskraftfahrer.
um so erschreckender finde ich es, daß viele lkw-fahrer trotzdem völlig überfordert sind.
stefan, und auch sein bruder, haben zig mal anderen fahrern die lkws an die rampe rangiert.
als stefan noch im wein-kontor gearbeitet hat, habe ich das mal live mit bekommen. der hof war riesig, das fahren an die rampe eigentlich ein kinderspiel. am samstag mittag kam ein junger iraner mit einem 40-tonner. er schaffte es nicht, den lkw rückwärts gerade an die rampe zu fahren. nach einiger zeit ging stefan hin und forderte ihn auf auszusteigen. der junge war völlig übermüdet und mit den nerven am ende. er zitterte am ganzen körper und konnte kaum sprechen. eigentlich hätte er den lkw selbst beladen müssen und stefan hatte auch schon feierabend. er hätte ihn überhaupt nicht mehr rein lassen müssen. stefan hat den jungen in den personalraum geschickt und das beladen für ihn übernommen. alles andere hätte nur bruch gegeben. ich habe ihm einen tee gemacht, ihn zum schlafen auf die bank geschickt und versprochen, ihn zu wecken, wenn der lkw beladen sei. stefan hat sich extra zeit gelassen, damit der junge mal pause machen konnte.
als wir ihn weckten, ging es ihm deutlich besser. die nerven hatten sich beruhigt und das war zum glück seine letzte ladestelle für diese woche.
nicht aus zu denken, was passiert wäre, wenn stefan nicht eingegriffen hätte. vermutlich wäre der arme kerl komplett ausgeflippt :ugly:


gruß

regina
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Re: ;-)

Beitragvon scharlih » Di 24 Mai, 2022 10:31

eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist nicht nötig. Nur Führerschein C oder CE.
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Re: ;-)

Beitragvon fleisspelz » Di 24 Mai, 2022 10:38

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz:
Wer ab dem 10. September 2009 seinen Führerschein in den Klassen C1 oder C zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte, muss zusätzlich eine berufliche Grundqualifikation erwerben. Für den Erwerb der Grundqualifikation sind drei Möglichkeiten vorgesehen:

1. Berufsausbildung: Abschluss einer Ausbildung in den Berufen „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen.

2. nachgewiesene Grundqualifikation: Ohne Ausbildungspflicht, du musst jedoch zwei umfangreiche Prüfungen absolvieren (Theorie 240 Minuten, Praxis 210 Minuten), oder beschleunigte Grundqualifikation: (Ausbildung mit 140 Stunden à 60 Minuten und einer theoretischen Prüfung (90 Minuten). Für die Prüfungen zuständig sind die IHKn.)

3. Weiterbildungen im Rahmen des BKrFQG:
Jeder gewerblich eingesetzte Fahrer muß alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen. Der Umfang dieser Weiterbildung beträgt 35 Stunden à 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren. Die Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.

Nachweis:

Als Nachweis für eine gültige Grundqualifikation und Weiterbildung werden im Führerschein im Feld 12 die Schlüsselzahl 95 und das Ablaufdatum eingetragen (z.B. 95,03.08.2017).

Mit dem Führerschein C oder CE darf man privat oder ehrenamtlich, aber nicht gewerblich LKW führen
..........................
Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
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Beitragvon GrafSpee » Di 24 Mai, 2022 13:33

Uhh, das ist ein weites schwieriges Thema...
Unter bestimmten Umständen darf man doch wieder ohne die 95 im Schein Lkw fahren.
Privat (ich mit meinem Feuerwehrauto, ich mit dem Lkw von der Verleihfirma oder Spedition wenn für private Zwecke wie eigener Umzug o.ä)
Gewerblich: nur im Werksverkehr bzw. unter bestimmten Voraussetzungen.
Werkverkehr: in Bamberg gibt es mehrere Werke von Bosch. Zwischen diesen darf man ohne 95 fahren, wenn z.b. halbfertiges zur weiteren Bearbeitung in ein anderes Werk muss. Fertige Ware zum Bahnhof bringen geht dagegen nicht.
Auch: wenn der Zweck der Fahrt nicht das Geldverdienen ist.
Ein Baggerfahrer darf seinen Bagger auf dem Lkw ohne 95 vom Betriebsgelände zur Baustelle bzw. von Baustelle zu Baustelle bringen. Der Maurer darf sein Werkzeug zur Baustelle fahren.

Eine Fuhre Sand oder eine Palette Zement darf er dagegen nicht zur Baustelle bringen, da hier der Zweck ein anderer ist.. :omg:

Ihr glaubt nicht wie übel das erst wird, wenn dann noch LoF mit entsprechenden Beschränkungen dazu kommt.
Fragt mal einen Fahrlehrer, der auch die bkf Schulungen macht dazu :ugly:

MfG Jens
Wasn geiles Leben!

Die Franken wurden erschaffen,
weil auch die Bayern Helden brauchen!
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Beitragvon Arne » Di 24 Mai, 2022 14:00

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Beitragvon Arne » Mi 25 Mai, 2022 09:14

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Beitragvon Arne » Mi 25 Mai, 2022 09:14

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Beitragvon Arne » Mi 08 Jun, 2022 07:31

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Beitragvon Arne » Do 09 Jun, 2022 12:29

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mäh den Rasen hat Sie gesagt !
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schönes Video




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Beitragvon Dreckbratze » Do 09 Jun, 2022 15:30

die Lodola als Regolarita :smt049
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Re: ;-)

Beitragvon Zimmi » Fr 10 Jun, 2022 09:47

Dreckbratze hat geschrieben:die Lodola

...sieht mir eher aus wie 'ne 160er Stornello... :gruebel:

Der Norton-Harley-Caféracer sieht echt gut aus! :smt023
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Beitragvon Arne » Fr 10 Jun, 2022 10:45

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Vielleicht sollte mal wer im Louvre nachschauen.
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Re: ;-)

Beitragvon Dreckbratze » Fr 10 Jun, 2022 14:10

vermutlich hast du recht, Zimmi. Wurscht, hübsch!
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Re: ;-)

Beitragvon Arne » Fr 10 Jun, 2022 14:12

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