Diesel HASU

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Beitragvon Michael » Do 07 Mai, 2009 19:36

Der Killschalter hat mit der HU nichts zu tun. Völliger Schmarrn! Denen war wohl langweilig, in der Höhle des Löwen. Da kam denen das Diesel-Krad gerade recht. :?

Die Sache mit der AUK werde ich mal in unseren Unterlagen nachlesen, wenn es jemanden interessieren sollte. Dieselkräder hatten wir bis jetzt keine da zum messen. Und die Details, wer AUK-pflichtig ist, habe ich für die Diesel jetzt nicht im Kopf. Falls Interesse bestünde, gehe ich mal lesen.......

Da es sich aber um ein Motorrad handelt, und um keine andere Fahrzeugart, greifen hier die Richtlinien, oder besser die Gesetzmässigkeiten der AUK (Abgasuntersuchung Kraftrad)!
Mit der ASU vom Auto hat das gar nichts zu tun.

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Beitragvon Dreckbratze » Do 07 Mai, 2009 19:53

den zusammenhang wollte, glaube ich auch keiner herstellen :wink:
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Beitragvon Michael » Do 07 Mai, 2009 21:37

Dreckbratze hat geschrieben:den zusammenhang wollte, glaube ich auch keiner herstellen :wink:


Leider ist aber, wie ich vermute, genau das schon bei der Begutachtung des Motorrades geschehen.

Die Abgasuntersuchung Kraftrad ist ab einer Erstzulassung 01.01.1989 für alle Motorräder Pflicht. Ob Diesel, 2-Takter, 4-Takter,Wankelmotor, Vergaser, FI,...............

Egal.

Der Dieselmotor ist unwichtig, was die Abgasuntersuchung Kraftrad betrifft. Einzig der Tag der ersten Zulassung ist ausschlaggebend, ob die AUK nötig ist, oder nicht. Bei Krafträdern.
Ich werde die Gesetzgebung aber morgen nochmal kurz überfliegen, das Buch liegt ja bei uns im Schreibtisch. Pflicht! Hi hi hi.........

Ich fürchte aber, dass der Dieselmotor die Sachverständigen ein wenig durcheinandergebracht hat. Bei etwas von der Norm abweichenden Motorrädern kommt das halt mal vor. Die Killschaltersache ist auch Käse. Das wird bei der HU nicht geprüft. Eine Abgas-Sicht-Untersuchung gibt es beim Kraftrad auch nicht.

Gryße, Michael :wink:
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Beitragvon Nutzkrad Treiber » Do 07 Mai, 2009 22:04

ja, also michael, mich interessiert das, den olly und den bert und den ragman bestimmt auch...

leiber eine abgas sichtprüfung als richtig gemmesen.
ein angehender prüfer gab mir letzte woche als antwort er würde in so einem speziellen fall eine vergleichsberechnung anführen.
also zum beispiel die gemessenen werte mit denen eines autos, diesel benz zum beispiel, vergleichen und durch anteilmässig durch die vorhandenen ccm teilen.
also die 2500ccm vom benz gegen die 462ccm der hatz macht den faktor 5,411.
dann müssten die werte der hatz um das 5,411 fache niedriger sein als beim benz.
:shock: :-D
alter!!!!
geht doch gar nicht war meine antwort, ist doch ein ganz anderer motor...

naja, ich hab das gespräch an der stelle dann abgebrochen, das war echt zu viel für mich :-D :-D :-D
angehender prüfer, wie gesagt, studiert gerade noch hauptsächlich maschienenbau.


ja, und wie der achim schon schrub, kill schalter braucht man nicht wenn der zündschlüssel in lenkernähe ist.
wenn der diesel aber läuft kann ich den zündschlüssel abziehen und in die hosentasche stecken, und trotzdem fahren, das ist ja gerade der witz bei der geschichte, mein absteller funktioniert rein mechanisch, ohne strom, unten links :-D
aber wie gesagt, war ja kein problem, ist ja ausgegenagen...von alleine...
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Beitragvon Blechroller » Do 07 Mai, 2009 22:07

Michael, du irrst.

Vom Gesetz her sind Dieslkräder defintiv nicht AU-pflichtig, egal welchen Baujahres.

Nur hat irgend so ein Dödel (in meinen Augen rechtswidrig) eine Verwaltungsvorschrift inkl. Gebühren erlassen, die das mit einer "optischen Untersuchung" aushebeln. Da die Verwaltungsvorschrift nicht vom Gesetz gedeckt ist, ist das Ding für den Ofen. Kassiert wird trotzdem. BZW. noch genauer hat einer "verwaltet", dass Dieselkräder AU-pflichtig sind, es aber keine Grenzwerte (bisher) für die AU gibt, daher nur eine optische Prüfung erfolgen soll. TÜV/DKRA und Co. haben dann gleich mal für eine AU entsprechend Gebührensatzungen gespaxt.
In meinen Augen derzeit echte Abzocke!

Ich glaub, ich zieh den TÜV um 1 Jahr vor :-D

OllY
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Beitragvon ragman » Do 07 Mai, 2009 23:20

Nutzkrad Treiber hat geschrieben:und den ragman bestimmt auch...


rein unterhaltungstechnisch ja :-D (und ein offenes Ohr in Richtung zukünftig evtl. auftauchende Gesetzgebungsgeschichtln)
Das beste Werkzeug ist ein Tand in eines tumben Toren Hand.
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Beitragvon Michael » Fr 08 Mai, 2009 06:17

Ich lese mir unsere Gesetzesbibel heute nochmal durch. :-)
Im Zweifel werde ich halt in der Handwerksinnung, welche die Schulungen durchführt anrufen, um alle Zweifel auszuräumen.

Krafträder und Kraftfahrzeuge dürfen nicht in einen Topf geworfen werden.
Nicht umsonnst gibt es ja unterschiedliche Abgasmessverfahren.
Blechroller hat geschrieben:Michael, du irrst.

Vom Gesetz her sind Dieslkräder defintiv nicht AU-pflichtig, egal welchen Baujahres.


Sind die Dieselkräder im Gesetz klar als Dieselkräder bezeichnet, oder sind das Kraftfahrzeuge, mit weniger als vier Rädern? In diesem Falle ist die Gesetzmässigkeit nicht für Krafträder anzuwenden.

Aber ich mache mich heute einfach mal schlau.

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Beitragvon kahlgryndiger » Fr 08 Mai, 2009 06:45

OT ... Sein Motor könnte mir in der IZH auch gefallen ...

Bild

Zum Glück hat die IZH EZ `88 8)

A.
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Beitragvon Nutzkrad Treiber » Fr 08 Mai, 2009 12:40

Blechroller hat geschrieben:Ich glaub, ich zieh den TÜV um 1 Jahr vor :-D

OllY


da sparst du aber nicht wirklich
krad HU kostet 38 euro
und ASU 18.
wenn du ein jahr vorziehst verschenkst du 19 euro, also die hälfte der HU um die 18 euro ASUzu sparen.

oder geht es dir nur um den spaß beim diskutieren?
dann würd ich dir vorschlagen, du setzt dich auf deine hatz und dieselst die 350 km zu mir hoch.
hin und zurück sind das dann 700 km, macht 14 liter diesel zu a´ 1,02 gleich 14,28.
ist immer noch günstiger als die gebüren, bist gefahren, bekommst kaffee und nahrung von mir und kannst dich noch mit meinen prüfer unterhalten... :-D :-D :-D
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Beitragvon Michael » Fr 08 Mai, 2009 19:06

So. In unserer AUK-Bibel nachgelesen. Die Gesetzeslage, bezüglich der Dieselkräder ist eindeutig und lässt keinerlei Spekulationen zu. Krafträder mit Kompressionszündungsmotor sind von der Abgasuntersuchungspflicht ausgeschlossen! Ausnahmslos. Alle Dieselkräder sind somit nicht Untersuchungspflichtig!

Der § 29 in Verbindung mit der Anlage V III Nr. 1.2.1.1 StVZO regelt, welche Krafträder einer Untersuchung der Abgase unterliegen, und welche hiervon befreit sind.
Ein Anruf beim TÜV bestätigte dies uneingeschränkt!

Ja ja, in der Höhle des Löwen "TÜV" machen ist gefährlich......................... :-)

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