?!??
Die Bank wäre dann fürs Gespann....
...bla...bla...bla...
...Die Harley hat eine zeitgenössische Lackierung ( möglicherweise noch Original )...
... Ein Oldtimergutachten ...
...und TÜV bis Aug. 2011 hat sie auch...
Die Reifen sind neuwertig. Profil ist fast neu. Das Alter der Reifen dürfte bei ca. 3-4 Jahren liegen.
...Sie hat folgendes Zubehör ( alles eingetragen ):
- Auspuff 2in2-Anlage Tappered-Style...
- Kennzeichen oberhalb der Schlussleuchte
- vorverlegte Fußrasten
...- Diebstahlsicherung nach §38 STVO...
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
§38 Lenkeinrichtung
(1) Die Lenkeinrichtung muß leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeugs gewährleisten; sie ist wenn nötig mit einer Lenkhilfe zu versehen. Bei Versagen der Lenkhilfe muss die Lenkbarkeit des Fahrzeugs erhalten bleiben.
(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen, mit mindestens 4 Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den Vorschriften über Lenkanlagen entsprechen, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen anzuwenden sind.
(4) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 entsprechend den Baumerkmalen ihres Fahrgestells entweder den Vorschriften, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen oder nach Absatz 3 Satz 1 für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen angewendet werden dürfen, entsprechen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den Vorschriften, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen anzuwenden sind, entsprechen.
...Darüber hinaus hat sie Satteltaschen...
Die Harley fährt sich recht entspannt....
...Sie ist mehr zum Gleiten gedacht...
Schnelle Raserei ist so garnicht ihr Ding.
Sie ist halt eine "alte Dame" und möchte auch als solche behandelt werden.
Die Gänge sollte mit bedacht und langsam eingelegt werden...
Leider ist vor einiger Zeit das Glas des Tacho´s kaputtgegangen. Dieses müßte neu gemacht werden ebenso die Tachowelle.
Sicherlich sind die einen oder anderen Kleinigkeiten noch zu verbessern wie z.B. das Auspuffrohr ( da ist der Chrom nicht mehr so schön ).
Zumeist sind das aber optische Dinge. Der Motor selbst ist von damaligen Vorbesitzer wohl überholt und neu gedichtet worden.
Das stimmt so denke ich auch, denn die Harley verliert nicht ein Tröpfen Öl.
Die Kupplung müßte mal nachgeschaut bzw. eingestellt werden, da der erste Gang manchmal nur "unsauber" reingeht.
Die Harley ist zur Zeit auf einem roten Oldtimer-Kennzeichen zugelassen und kann ggfls. auch Probegefahren werden...
Generell sollte vor einem Ausritt alle Betriebsstoffe nochmal gewechselt werden und die Technik kontrolliert werden, da die Harley nun den gesamten Winter stand.
Viel Spaß beim Bieten. Bitte Fragen vor Gebotsabgabe stellen.
Dies ist eine private Auktion. Verkauf von Privat unter Ausschluß jeglicher Garantie, Gewährleistung und Rücknahme
Abholung gegen Barzahlung längstens 7 Tage nach Auktionsende. Nur an Selbstabholer.
Auf Anfrage kann die Harley auch gebracht werden gegen eine kleine Erstattung der Spritkosten. Bei Sofortkauf bringe ich die Harley auch bis zu 150 Kilometer entgegen. Dann bitte ich aber aus verständlichen Gründen um Vorkasse.
fleisspelz hat geschrieben:lidschäftig hingedübelte Zierrat
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