Ich dreh hohl... (Rückspiegelanzahlfrage)

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Ich dreh hohl... (Rückspiegelanzahlfrage)

Beitragvon Blechroller » Mi 19 Mai, 2010 10:00

Moin,

gestrigen Abend hat mich mal (wieder) interessiert, ob das sich in den Tiefen des Zwischennetzes vermeintliche Wissen mit der Wahrheit konform erklären lässt.

Ich wollte wissen, ob mein mit "unter 100km/h" bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit zugelassener DD einen zweiten Rückspiegel rechts haben tuen muss oder nicht.
Das Zwischennetz behauptet, dass er UNABHÄNGIG vom Baujahr keinen brauchen tut, weil unter 100km/h.

Das wollte ich jetzt mal prüfen und habe den § 56 STVZO gefunden, der dazu auf einen Anhang verweist. Dieser Anhang entpuppt sich bei weiterer Forschung als eine mehrfach geänderte EU-Richtlinie. Die hab ich dann mal angefangen zu lektürieren, aber nix zu meiner Fragestellung gefunden. Allerdings haben sich da unglaubliche Feingeister der gesetzlichen Formulierungkunst verwirklicht. Ein Beispiel (wohlgemerkt, es geht nicht um die Mondlandung, sondern um Rückspiegel bei Auto und Motorad usw):

4.1. Spiegel sind den in Nummer 4.2 beschriebenen Prüfungen zu unterziehen.

4.1.1. Die in Nummer 4.2 beschriebenen Prüfungen sind nicht erforderlich für Außenspiegel, bei denen sich bei Beladung des Fahrzeugs bis zur technisch zulässigen Gesamtmasse und unabhängig von der Spiegeleinstellung kein Teil weniger als 2 m über dem Boden befindet.

Diese Ausnahme gilt auch, wenn sich Befestigungselemente der Spiegel (Halterungsplatten, Halterung, Kugelgelenk usw.) weniger als 2 m über dem Boden und innerhalb der Gesamtfahrzeugbreite befinden; diese wird in der senkrechten Querebene gemessen, die durch die untersten Befestigungselemente des Spiegels hindurchgeht oder durch andere weiter vorne befindliche Punkte, wenn damit eine größere Gesamtbreite ermittelt wird.

In diesem Fall ist eine Beschreibung mitzuliefern, aus der hervorgeht, dass der Spiegel so anzubringen ist, dass die Lage seiner Befestigungselemente am Fahrzeug den obigen Bestimmungen entspricht.

Wird diese Ausnahmebestimmung in Anspruch genommen, so ist auf der Halterung das Zeichen

>PIC FILE= "L_2004025DE.002301.TIF">

dauerhaft anzubringen, und in den Typgenehmigungsbogen ist ein entsprechender Vermerk aufzunehmen.

4.2. Schlagprüfung

Die Schlagprüfung ist nicht vorgeschrieben für Einrichtungen, die in den Fahrzeugaufbau integriert sind und deren Frontfläche um nicht mehr als 45° gegen die Längsmittelebene des Fahrzeugs geneigt ist, und für Einrichtungen, die um nicht mehr als 100 mm, gemessen nach den Bestimmungen der Richtlinie 74/483/EWG, über den Umriss des Fahrzeugaufbaus hinausragen.

4.2.1. Beschreibung der Prüfeinrichtung

4.2.1.1. Die Prüfeinrichtung besteht aus einem Pendel, das um zwei waagerechte und rechtwinklig zueinander verlaufende Achsen schwingen kann, von denen die eine senkrecht zu der die Schwingebene des Pendels enthaltenden Ebene verläuft.

Das Ende des Pendels trägt einen Hammer in Form einer starren Kugel mit 165 ± 1 mm Durchmesser, die mit einem 5 mm dicken Gummibelag mit der Shore-Härte A 50 versehen ist.

Eine Messeinrichtung ermöglicht die Messung des größten Winkelausschlags des Pendelarms in der Schwingebene.

Eine fest am Pendelgestell befestigte Halterung dient zur Anbringung der Prüfmuster entsprechend den Bestimmungen von Nummer 4.2.2.6.


In nachstehender Abbildung 2 sind Aufbau und Abmessungen der Prüfeinrichtung wiedergegeben.



Das geht seitenweise so weiter...

:shock:

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Beitragvon dirk » Mi 19 Mai, 2010 10:11

Die hätten Zeichnen lernen sollen...
Heute in drei Jahren ist es endlich wieder soweit.
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Beitragvon hiha » Mi 19 Mai, 2010 10:30

Ich erinnere mich da gern an den Linienbus in Jamaica, die einen, in Bilderrahmenleisten eingefassten Rasierspiegel, mit Nägeln an die blecherne Stirnwand des Führerabteils geheftet hatte.
Blickrichtung: Schräg nach links oben(linksverkehr). Daneben stand geschrieben, in blumig-schnörkseliger Schrift:
"And never forget: God is your Pilot"

@Olly
Ich kenns auch so, dass man unter 100km/h keinen Rechten braucht. Wo das steht, kann ich Dir allerdings nicht sagen. Die Diensthandynummer meines liebsten Sachverständigen kann ich Dir allerdings raussuchen :-)

*Seufz*
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Beitragvon Blechroller » Mi 19 Mai, 2010 10:31

dirk hat geschrieben:Die hätten Zeichnen lernen sollen...


In der PDF ist das Ganze noch mal gezeichnet.
Ich frag mich nur, wie es überhaupt möglich ist, einen Rückspiegel, wenn nicht gar ein ganzes Fahrzeug legal zu bauen...


BTW: Der südliche TÜV sagt auf seiner Heimseite, dass ich keinen 2. Rückspiegel brauchen tue; aber wo das steht, sagt er auch nicht 8)

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Beitragvon Lederclaus » Mi 19 Mai, 2010 12:07

Soweit ich informiert bin, braucht es ab Bj. 1992 einen Rückspiegel rechts. Wie das jetzt mit der geschwindigkeit geregelt ist, weiß ich nicht.
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Beitragvon Blechroller » Mi 19 Mai, 2010 12:57

Lederclaus hat geschrieben:Soweit ich informiert bin, braucht es ab Bj. 1992 einen Rückspiegel rechts. Wie das jetzt mit der geschwindigkeit geregelt ist, weiß ich nicht.


"Dein" TÜV (TÜV Hanse) schreibt:

vor EZ 01.01.1990 1 links
ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2


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Beitragvon Lederclaus » Mi 19 Mai, 2010 14:36

"mein TÜV Hanse" läßt zB zwei jahre alte HDs durchfallen, weil der Seitenständer nicht alleine hoch klappt und da kein Schalter dran ist.

Oder die Speichenspannung bei einer brandneuen Triumph Bonneville gefällt den Herren nicht. Deswegen tragen sie dann den Zubehörlenker nicht ein...

Ich geh zum TÜV Nord. (Schleswig Holstein) Da sind auch ein paar Leute, die schon einmal ein Motorrad aus der Ferne gesehen haben.
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Beitragvon Dreckbratze » Mi 19 Mai, 2010 15:24

mein tüffi meinte nur mit grossen augen auf dem cali-ständerausleger: "den kannst du nicht vergessen" und gut war´s. der liegt allerdings auch im blickfeld.
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Beitragvon Nutzkrad Treiber » Mi 19 Mai, 2010 16:35

ich wär mal gerne bei so ner prüfung wie unter 4.2.1.1. beschrieben dabei.
vielleicht dauert das etwas länger, wie sonst üblich einfach nur auf´n sauger zu fallen.....und sich den spiegel abzubrechen :-D :-D
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Beitragvon lilienstein » Mi 19 Mai, 2010 19:01

Also bei der Vollabnahme des Dneprtiers (EZ 96) vor drei Monaten beim TYV Syd gab es keine Beanstandungen wegen eines eventuell fehlenden rechten Spiegels.. wie auch sonst keine, aber der gute Herr war auch froh, dass ich Fahr- und Bremsentest fyr ihn erledigte 8) "Bremswirkung durch Fahrtest ermittelt.."

Grysse vom Lilienstein
Unterwegs, ab und zu noch...
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