Achtung Falle! Vorsicht beim Steuern zahlen!

Hier kann man auch als Gast schreiben. Anonyme Beiträge sind möglich, aber nicht erwünscht, man sollte wenigstens seinen Namen drunter setzen.

Achtung Falle! Vorsicht beim Steuern zahlen!

Beitragvon fleisspelz » So 26 Okt, 2008 16:42

Meine Ente steht seit Mai 2007 in der Tiefgarage, Im Juni 2007 ist der TÜV abgelaufen. Die Arbeiten die anstehen waren mir zu umfangreich, um sie ohne gescheite Werkstatt anzugehen. Da aber die Tiefgarage 47 Stellplätze hat, also so eine Art "halböffentlich" ist, habe ich das auf privatem Grund geparkte Fahrzeug nicht stillgelegt, damit es weiter versichert ist. Das Fahrzeug wurde aber nicht mehr gefahren. Jetzt ist im Oktober 2008 auch die ASU fällig und ich dachte mir, das sei eine passende Gelegenheit, den TÜV und die ASU jetzt in einer Werkstatt vorzubereiten. Ich habe das Auto also huckepack dort hin geschafft und in der Werkstatt, wieder auf Werkstattboden abgestellt.
Gestern habe ich aus dem Briefkasten einen Bussgeldbescheid gefischt. 40 Euro Strafe, 28,50 Euro Verwaltungsgebühren und zwei Punkte in Flensburg. Ich habe die Polizei um Stellungnahme gebeten. Die sagen mir:
1. Es ist unerheblich, ob ich das Fahrzeug auf privatem Grund abstelle, oder nicht, es muss TÜV haben
2. Wenn ich die Kennzeichen abbaue und es auf privaten Grund stelle, dann ist das Urkundenfälschung
3. Wenn es abgemeldet in der Tiefgarage oder bei der Werkstatt steht, dann ist alles in Ordnung und ich muss kein Bussgeld bezahlen.

Für die deutsche Gesellschaft hätte sich, wenn ich dem Vorschlag der Polizei gefolgt wäre nur geändert, dass ich dann keine Steuern mehr für das Auto bezahlt hätte. Ich wusste, dass grosse Konzerne wie z.B. Siemens in der Regel keine Steuern zahlen müssen. Dass ohne Not Steuern zu bezahlen jetzt schon unter Strafe steht habe ich nicht geahnt.
..........................
There is a crack in everything, that‘s how the light gets in …
Benutzeravatar
fleisspelz
Vielschreiber
 
Beiträge: 26588
Registriert: Do 23 Jun, 2005 23:55
Wohnort: Spessart

Beitragvon kahlgryndiger » So 26 Okt, 2008 16:46

Krasses Pferd der deutsche Amtschimmel ...
Hat da etwa wieder der Hausmeister ... ? Irgendwie müssen die Ordnungshüter schließlich davon erfahren haben.
*Keep It Simple* (Keb' Mo')
Benutzeravatar
kahlgryndiger
vormals Andreas a.d.k.G.
 
Beiträge: 18126
Registriert: Mo 18 Jul, 2005 16:48
Wohnort: Karlstein am Main

Beitragvon fleisspelz » So 26 Okt, 2008 17:03

Nö, die waren aus einem anderen Grund auf dem Hof der Werkstatt und haben es dabei im vorbeigehen bemerkt.
..........................
There is a crack in everything, that‘s how the light gets in …
Benutzeravatar
fleisspelz
Vielschreiber
 
Beiträge: 26588
Registriert: Do 23 Jun, 2005 23:55
Wohnort: Spessart

Beitragvon ragman » So 26 Okt, 2008 17:25

Ganz einfach ... wenn du freiwillig Steuern bezahlst, ohne eigentlich zu müssen, machst du dich verdächtig.

Also wird davon ausgegangen, daß du noch etwas anderes am Kerbholz hast und du schon wissen wirst, wofür die Strafe eigentlich fällig ist.

Logisch, oder?

:-D
Das beste Werkzeug ist ein Tand in eines tumben Toren Hand.
(D. Düsentrieb)
Benutzeravatar
ragman
Vielschreiber
 
Beiträge: 3210
Registriert: Di 18 Jul, 2006 11:59
Wohnort: Kärnten

Beitragvon Michael » So 26 Okt, 2008 19:23

Ein Stein, welcher sehr im Schuh drücken kann. Leider. :?

Leider ist das aber so. Die können dich sogar noch belangen, wenn Du deine Ente im Wohnzimmer stehen hättest. Wenn sie angemeldet ist. :?

Deutsche Gesetze, gelangweilte Exekutivbeamten ( in Deinem Fall bestimmt).................................... :roll: :?

Gryße, Michael
Ölwechsel mit Filter und Kurbelwelle
Fahren-fahren-fahren, auch mit MIL
Michael
meisterlicher Meister
 
Beiträge: 6418
Registriert: Fr 29 Dez, 2006 21:03

Beitragvon Nanno » So 26 Okt, 2008 20:27

Pfuh.

Ich hab ja immer gedacht in Österreich ist alles kompliziert was mit Automobilen und Krädern und dem Staat und seinen Abgaben oder der Beihilfe zur Abgabenerzeugung zu tun hat kompliziert...

Grysze
Greg
Frei ist, wer frei denkt.

Disco Inferno - I learn in hell.

Blog:http://greasygreg.blogspot.com/
Benutzeravatar
Nanno
Vielschreiber
 
Beiträge: 20435
Registriert: Do 23 Jun, 2005 07:43
Wohnort: Linz, Österreich

Beitragvon Blechroller » So 26 Okt, 2008 22:43

Andersrum wird ein Schuh drauß:

Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, ist es grundsätzlich als ein Fahrzeug anzusehen, dass am Verkehr teilnimmt, also TÜV und ASU haben muss.

Der Geseetzgeber denkt so: Wer ein Taferl dran hat, fährt mit der Kiste. Egal, ob er das jetzt wirklich macht oder nicht.

Ich frag mich schon länger, warum es keinen Abgleich zwischen TÜV und Zulassungsstelle gibt :evil:


Es gibt noch mehr so nette Sachen:
Z. B. ist das vollständige Renovieren einer Dose oder einers Krades mit umfangreicher Schweißerei usw. in einer in einem Wohngebiet stehenden Garage baurechtlich nicht erlaubt. Kann eine Nutzungsuntersagung hervorrufen und solche gab es auch schon.


Alle diese Kuriositäten kommen daher, dass Gesetze 99,9% des Lebenssachverhalts erfassen. Die 0,1% machen die Sache lächerlich. Im Strafrecht gibts es dafür "Hilfsregelungen" im OWIG (STVZO) nicht (in der Tiefe).

Bist im ADAC und hast evtl. Rechtsschutz? Frag mal bei denen an, ob ein Widerspruch erfolgreich sein könnte. ich würde auf nein raten, hab aber keine Erfahrung im Verkehrsrecht.

OllY
Oxymoronscher Kradist
"Your motor sounds different!"

Lederfransen kann man sogar verchromen

Photonen
Benutzeravatar
Blechroller
Vielschreiber
 
Beiträge: 5862
Registriert: Di 04 Okt, 2005 22:13
Wohnort: Freising (bei München)

Beitragvon Bernhard S. » Mo 27 Okt, 2008 07:28

Blechroller hat geschrieben: Frag mal bei denen an, ob ein Widerspruch erfolgreich sein könnte. ich würde auf nein raten, hab aber keine Erfahrung im Verkehrsrecht.


Jepp, sehe ich auch so,
Aber man könnte doch durch diverse Einsprüche, Widersprüche etc. dafür sorgen , dass der Amtsschimmel für die 40 Tacken wenigstens arbeiten muß... 8)

Gryße von knapp daneben
Bernhard
Bernhard S.
Vielschreiber
 
Beiträge: 3758
Registriert: Mo 12 Mai, 2008 08:49
Wohnort: Chiemgau

Beitragvon fleisspelz » Mo 27 Okt, 2008 08:45

Blechroller hat geschrieben:Andersrum wird ein Schuh drauß:

Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, ist es grundsätzlich als ein Fahrzeug anzusehen, dass am Verkehr teilnimmt, also TÜV und ASU haben muss....

Nee Olly, das Sträusschen fechte ich gerne mit dir aus. Genau so rum wird kein Schuh draus, weil wir in einem Demokratischen Rechtsstaat leben, in dem die Unschuldsvermutung gilt. Wenn Du recht hättest, dann müssten die Schergen Dich morgen wegen eines Sexualdeliktes abholen.
..........................
There is a crack in everything, that‘s how the light gets in …
Benutzeravatar
fleisspelz
Vielschreiber
 
Beiträge: 26588
Registriert: Do 23 Jun, 2005 23:55
Wohnort: Spessart

Beitragvon Blechroller » Mo 27 Okt, 2008 09:04

"Unschuldsvermutung" ist ein großes Wort, nur trifft es bei deinem Sachverhalt nicht.
"Schuld" heißt hier nicht Fahren ohne TÜV, sondern ein Fahrzeug "fahrbereit halten". Und unter "fahrbereit halten" versteht der Gesetzgeber, dass das Fahrzeug zur Teilnahme am öffentliche Verkehr zugelassen ist.

Ich sag ja nicht, dass die Regelung auf deinen Sachverhalt bezogen richtig ist; ich sag nur, was der Gesetzgeber in sein Gesetz gepinselt hat. Dass er dabei deinen Sachverhalt gesehen hat, bezweifel ich, aber dazu schrub ich ja was.

BTW: Die Cops machen bei der Aktion eine reichlich schlechte Figur. De lege wäre ein Hinwegsehen für die Jungs aber (u. a. strafrechtlich) problematisch.


An ein Sexualdelikt meinerseits kann ich mich nicht erinnern. :shock:

OllY
Oxymoronscher Kradist
"Your motor sounds different!"

Lederfransen kann man sogar verchromen

Photonen
Benutzeravatar
Blechroller
Vielschreiber
 
Beiträge: 5862
Registriert: Di 04 Okt, 2005 22:13
Wohnort: Freising (bei München)

Beitragvon fleisspelz » Mo 27 Okt, 2008 09:23

naja, Du hältst das Werkzeug dazu bereit....
..........................
There is a crack in everything, that‘s how the light gets in …
Benutzeravatar
fleisspelz
Vielschreiber
 
Beiträge: 26588
Registriert: Do 23 Jun, 2005 23:55
Wohnort: Spessart

Beitragvon lallemang » Mo 27 Okt, 2008 12:32

:-D
Wherever You Go There You Are :gruebel:
Benutzeravatar
lallemang
Moderator
 
Beiträge: 18186
Registriert: Mo 10 Apr, 2006 01:18
Wohnort: im Osten des Südwesten

Beitragvon Blechroller » Mo 27 Okt, 2008 13:35

fleisspelz hat geschrieben:naja, Du hältst das Werkzeug dazu bereit....



Und da liegt der Pfefferhase:

Wenn du von "Schuld" sprichst, müsste das alleinige oder beauflagte Bereithalten unter selbiger stehen; sprich das Gesetz muss regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Bereithalten legal ist.
Nach meiner Kenntnis hat der Gesetzgeber dazu keine Anforderungen formuliert, so dass ein Bereithalten Selbigen immer schuldlos ist.

Anders bei dem von dir bereit gehaltenen Werkzeug, dessen Bereithalten der Gesetzgeber aus gutem, zumindet bei einem Teil der Nutzer testosteronen Grund allgemein unter Voraussetzungen gestellt hat. Der Gesetzgeber hat wohl angenommen, dass die Bereithaltung eines Testosteronen bzw. eines Fahrzeuges nur dann für die Allgemeinheit sozialadäquat ist, wenn das Dingens gepickerlt ist.
Die von dir gezogene Verknüpfung der Steuerzahlung ist dagegen so nicht gegeben. "Bereithalten" bedingt das Pickerlerfordernis und die Steuerpflicht. Die Steuerpflicht ist nicht durch die Erfüllung des Pickerlns bedingt, sondern unabhängig.
Du könntest theoretisch das Dingens TÜVen und keine Steuerpflicht damit auslösen. Die Strafe und die Punkte fürs Nichtpickerln hättest du dir damit erspart und hättest keine Steuerpflicht ausgelöst. Da die Steuer aber an der Zulassung -also der Bereithaltung- hängt, musst du unabhängig von der Steuer die Haltvorschriften für dein Werkzueug erfüllen, um schuldlos zu bleiben.

Merke: Mit 2 Maß im Hirn jemanden plattfahren ist unbedenklich, wenn man TÜV hat und der bay. Politkergilde angehört.

OllY
Oxymoronscher Kradist
"Your motor sounds different!"

Lederfransen kann man sogar verchromen

Photonen
Benutzeravatar
Blechroller
Vielschreiber
 
Beiträge: 5862
Registriert: Di 04 Okt, 2005 22:13
Wohnort: Freising (bei München)

Beitragvon fleisspelz » Mo 27 Okt, 2008 13:38

Und wie bekomme ich das nicht angemeldete Fahrzeug versichert?
..........................
There is a crack in everything, that‘s how the light gets in …
Benutzeravatar
fleisspelz
Vielschreiber
 
Beiträge: 26588
Registriert: Do 23 Jun, 2005 23:55
Wohnort: Spessart

Beitragvon Blechroller » Mo 27 Okt, 2008 14:37

Das musst du mit deiner Versicherung klären, nicht mit dem Gesetzgeber. Selbiger denkt -wenn er es tut- nur daran, wie das der Durchschnittsmensch macht. Zugelassen und versichert bedeute halt für den Gesetzgeber nur, dass das Ding im Rahmen der Bedingungen genutzt wird, also TÜV usw. gemacht wird.

Es könnte auch sein, dass dein Fahrzeug nicht (richtig) haftpflichtversichert war. Evtl. ist die Erfüllung der gesetzl. Bedingungen Voraussetzung, dass die Versicherung greift bzw. keinen Regress nimmt.
Bsp: Ölwanne oxydiert durch. Versicherung zahlt den Schaden, nimmt bei dir Regress, weil im Rahmen des TÜV die Gefahr erkannt worden wäre.


Willst noch ein Beipeil, wo die Welt ihr Ungerechtigkeit gezeigt hat?

Moped, also 50er meinerselbst stand auf einem privaten, aber zugänglichen Parlplatz. Versicherungsjahr war vorbei, ich hatte keine Zeit/kein Hirn, mir ein neues Versicherungkennzeichen zu kaufen, bin die Karre aber die 4 Wochen bewußt nicht gefahren.
1500 DM... Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Weil die Kiste eben keiner Zulassung/TÜV usw. bedarf, war schon das Abstellen auf öffentliche zugänglichem Raum ein Bereithalten im Sinne der o. g. "Schuld".

OllY
Oxymoronscher Kradist
"Your motor sounds different!"

Lederfransen kann man sogar verchromen

Photonen
Benutzeravatar
Blechroller
Vielschreiber
 
Beiträge: 5862
Registriert: Di 04 Okt, 2005 22:13
Wohnort: Freising (bei München)

Nächste

Zurück zu Gästebuch und Quasselecke

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder