Meine Ente steht seit Mai 2007 in der Tiefgarage, Im Juni 2007 ist der TÜV abgelaufen. Die Arbeiten die anstehen waren mir zu umfangreich, um sie ohne gescheite Werkstatt anzugehen. Da aber die Tiefgarage 47 Stellplätze hat, also so eine Art "halböffentlich" ist, habe ich das auf privatem Grund geparkte Fahrzeug nicht stillgelegt, damit es weiter versichert ist. Das Fahrzeug wurde aber nicht mehr gefahren. Jetzt ist im Oktober 2008 auch die ASU fällig und ich dachte mir, das sei eine passende Gelegenheit, den TÜV und die ASU jetzt in einer Werkstatt vorzubereiten. Ich habe das Auto also huckepack dort hin geschafft und in der Werkstatt, wieder auf Werkstattboden abgestellt.
Gestern habe ich aus dem Briefkasten einen Bussgeldbescheid gefischt. 40 Euro Strafe, 28,50 Euro Verwaltungsgebühren und zwei Punkte in Flensburg. Ich habe die Polizei um Stellungnahme gebeten. Die sagen mir:
1. Es ist unerheblich, ob ich das Fahrzeug auf privatem Grund abstelle, oder nicht, es muss TÜV haben
2. Wenn ich die Kennzeichen abbaue und es auf privaten Grund stelle, dann ist das Urkundenfälschung
3. Wenn es abgemeldet in der Tiefgarage oder bei der Werkstatt steht, dann ist alles in Ordnung und ich muss kein Bussgeld bezahlen.
Für die deutsche Gesellschaft hätte sich, wenn ich dem Vorschlag der Polizei gefolgt wäre nur geändert, dass ich dann keine Steuern mehr für das Auto bezahlt hätte. Ich wusste, dass grosse Konzerne wie z.B. Siemens in der Regel keine Steuern zahlen müssen. Dass ohne Not Steuern zu bezahlen jetzt schon unter Strafe steht habe ich nicht geahnt.


