unter "K" steht die KBA- oder EG-BE Nummer. Bei einer Austragung/Änderung bzw. Beanstandung muss der Prüfer die als Referenz hernehmen. Er kann dir Einblick gewähren, muss er aber nicht.
Stolperfalle übrigens: Austragung der Reifenbindung lt. BE kann der Prüfer vom serienmäßigen Zustand des Fzg. abhängig machen. Abweichende Schwinge, Dämpfer, Kotflügel u.ä. könnten zur Argumentation führen, dass er so nur den aktuell montierten Reifen eintragen kann.
Ich habe zweimal für den ganzen Sums beim TÜV gezahlt, also Abgleich BE, Hüllkurve berechnen, Gutachten schreiben. Davon einmal mit dem Eintrag "Fabrikatsbindung entfällt", einmal mit "bei Fabrikatswechsel ist Freigängigkeit zu prüfen".
Einmal hat mir die Zulassungsstelle bei Neuausfertigung der Papiere wg. Eintrag einer anderen Größe den Eintrag "Fabrikatsbindung gemäss BE" einfach rausgelassen.
Mit allen drei war ich bei der gleichen Prüfstelle, Fall 2 und 3 stammen vom selben Prüfer...
