Mo 01 Mär, 2021 23:25
Uwe Steinbrecher hat geschrieben:Weil es dir verdammt nochmal nicht zusteht irgendjemandem vorzuschreiben was er mit seinem Körper zu Tun und zu lassen Hat!
Basta!
Mo 01 Mär, 2021 23:36
Richy hat geschrieben:Auch, wenn er damit unter Umständen andere Leute gefährdet? Siehe oben, ich kenne auch einen, der sich nicht impfen lassen kann, weil sein Immunsystem das nicht mitmacht.
Mo 01 Mär, 2021 23:43
Di 02 Mär, 2021 00:19
Richy hat geschrieben:Uwe Steinbrecher hat geschrieben:Weil es dir verdammt nochmal nicht zusteht irgendjemandem vorzuschreiben was er mit seinem Körper zu Tun und zu lassen Hat!
Basta!
Auch, wenn er damit unter Umständen andere Leute gefährdet?
Di 02 Mär, 2021 07:40
Bernhard S. hat geschrieben:Die grosse Frage ist aber für mich: sind diese massiven Grundrechtseinschränkungen, denen wir im Moment ausgesetzt sind, verhältnissmässig angesichts der Tatsache, dass bis jetzt mit ca. 70.000 etwa 0,08 Prozent der Bevölkerung in D dem Virus erlegen sind, die meisten davon über 80 Jahre alt und mit massiven Vorerkrankungen, auch unter dem Aspekt, dass die Gesamtzahl der Todesfälle in D in 2020 nur um ca. 3000 höher lag als in 2019 und um ca. 16.000 niedriger als in 2018.
Di 02 Mär, 2021 09:21
motorang hat geschrieben:Das kann ich Dir, glaub ich, alles in einem einzigen Satz beantworten.
Die Todesfälle sind WEGEN der Regeln, die nicht für jeden einzelnen maßgeschneidert sein KÖNNEN, noch so relativ "erträglich".
Nicht "trotz".
Gryße!
Andreas, der motorang
Di 02 Mär, 2021 09:36
Und es ist auch kein moralisches Dilemma sondern im, Fall der Covid 19 Schutzimpfung, derzeit gesetzlich ganz klar geregelt, eine persönliche Entscheidung jedes einzelnen.
Di 02 Mär, 2021 09:39
Bernhard S. hat geschrieben:Uwe Steinbrecher hat geschrieben:
Ich bin jedenfalls dazu erzogen, Regeln zu hinterfragen, vielleicht, weil bis 15 Jahre vor meiner Geburt das Hinterfragen und Missachten von Regeln sehr viele Menschenleben gerettet hätte.
Di 02 Mär, 2021 09:46
schnupfhuhn hat geschrieben:Jo, und wenn aus der Entscheidung resultiert das man an gewissen Aspekten des öffentlichen Lebens nich teilnehmen kann dann ist das halt so. Die Abwägung muß jeder machen, die Konsequenzen dann aber auch tragen.
Di 02 Mär, 2021 09:51
Di 02 Mär, 2021 10:08
Di 02 Mär, 2021 10:34
Bernhard S. hat geschrieben:Ich würde sie halt gern verstehen, die Regeln!
Wieso z.B. darf mein Sohn zusammen mit seiner Lebensgefährtin meine im selben Haus, aber anderem Haushalt lebende Mutter nicht besuchen, sie aber umgekehrt schon.
Wieso darf ich nicht zusammen mit meiner Frau unsere Tochter und den 3 Monate alten Enkel besuchen?
Mach einer wird sagen, besucht sie halt getrennt, macht aber bei 850 km Anreise wenig Sinn.
Wieso muss ich auf dem Börsenplatz in Ffm nachts um 2 Maske tragen, auf der Baustelle, wo ich u.U. mit reichlich Menschen zusammenkomme, aber nicht?
Und solche Fragen gäbe es einige!
Die grosse Frage ist aber für mich: sind diese massiven Grundrechtseinschränkungen, denen wir im Moment ausgesetzt sind, verhältnissmässig angesichts der Tatsache, dass bis jetzt mit ca. 70.000 etwa 0,08 Prozent der Bevölkerung in D dem Virus erlegen sind, die meisten davon über 80 Jahre alt und mit massiven Vorerkrankungen, auch unter dem Aspekt, dass die Gesamtzahl der Todesfälle in D in 2020 nur um ca. 3000 höher lag als in 2019 und um ca. 16.000 niedriger als in 2018.
Und wenn ich die ersten Presseberichte dahingehend richtig deute, dann wird nur der seine Grundrechte zurückerhalten, der sich impfen lässt und der ungeimpfte wird zum Menschen 2. Klasse.
Da spielt dann vermutlich auch Menschenwürde keine Rolle mehr.
Am Bedenklichsten finde ich allerdings die beobachtete Tendenz, jeden, der solche Fragen stellt, als Querdenker in die Nähe von Rechtsradikalen zu rücken.
Ich bin jedenfalls dazu erzogen, Regeln zu hinterfragen, vielleicht, weil bis 15 Jahre vor meiner Geburt das Hinterfragen und Missachten von Regeln sehr viele Menschenleben gerettet hätte.
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur den Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt. Dies gilt in beide Richtungen: das heißt, es darf unabhängig von der Örtlichkeit eine haushaltsfremde Person bei einem Hausstand zu Besuch sein oder auch der andere Hausstand die haushaltsfremde Person besuchen. Unter einem Hausstand sind sämtliche Personen zu verstehen, die faktisch dauerhaft zusammenleben.
Die Regelung stellt eine Verschärfung der bisherigen Kontaktbeschränkung in § 4 der 11. BayIfSMV dar. Dies gilt in zwei Punkten:
Kinder unter 14 Jahren, die einem Hausstand angehören, werden künftig mitgezählt. Außer Betracht bleiben jedoch weiterhin Kinder mit einem Alter bis einschließlich drei Jahren.
Die Beschränkung gilt ausdrücklich dann nicht, wenn im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts (§ 2 Satz 2 Nr. 7 der 11. BayIfSMV), der Begleitung Sterbender oder der Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis (§ 2 Satz 2 Nr. 9 der 11. BayIfSMV) mehr als eine haushaltsfremde Person getroffen werden soll.
Eine weitere Ausnahme ist für die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften vorgesehen. Diese ist dann zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Die Maskenpflicht besteht:
- auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,
- auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die in dieser Verordnung keine besonderen Regelungen vorgesehen sind sowie
- auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
schnupfhuhn hat geschrieben:Die Einschränkungen der Grundrechte resultieren aus der Gefährung anderer. Der Grund besteht nach der Impfung nicht mehr.
Di 02 Mär, 2021 11:34
Di 02 Mär, 2021 11:54
Di 02 Mär, 2021 12:04
Uwe Steinbrecher hat geschrieben:@ Regina
Ich verstehe den Gedanken hinter deiner Argumentation, ich hoffe aber doch auch, dass du die Perversion hinter deinen Worten erkennst.
Allen wurden ihre Rechte genommen. Nur Teilen ihre Rechte wiederzugeben, wenn sie geimpft sind, ist ein Impfzwang durch die Hintertüre und damit noch ungerechter, weil eben nicht Rechtlich verankert.
Wir müssen echt aufpassen, dass wir in D nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.
Derzeit geht es um fahrlässigen Umgang mit Grundrechten.
Grundrechte für dessen Erlangung Millionen Menschen gestorben sind.