hiha hat geschrieben: ...dann wird klar, warum Polizisten da nicht drüber begeistert sind.
Werner hat geschrieben:Arne hat geschrieben:Werner hat geschrieben:Ein Beil und eine Axt darfst du auch in der Öffentlichkeit tragen, einen Vorderlader oder einen Bogen übrigens auch.
Ein Spielzeug, welches wie ein Vorderlader aussieht, hingegen nicht, weil es sich dann um eine Anscheinswaffe handelt. Sinnig oder?
Gruß Werner
Ein Beil als Werkzeug ja eine Axt/Streitaxt nicht. Ein Vorderlader (Funken und Luntenzündung ausgenommen)darf nicht geführt werden. Ein Bogen ist ein Sportgerät keine Waffe, eine Armbrust ist eine Waffe und darf nicht geführt werden.
Es geht um Führen und um Transport.
Moin,
ich sehe da keinen Widerspruch zwischen deiner und meiner Aussage.
Gruß Werner,
für den auch ein MT ein Werkzeug ist.
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