Wenn ich aus Afghanistan nach Hause fliege, miete ich mir in der Regel am Flughafen einen Mietwagen, um in die Eifel zu kommen, da ich meist abends ankomme, wenn keine Züge mehr fahren.
So auch im Oktober letzten Jahres. Von Frankfurt einen Mietwagen bei SIXT gemietet und den dann am nächsten Tag in Mayen wieder abgegeben.
Irgendwann habe ich dann eine Mitteilung von SIXT bekommen, das Fahrzeug wäre bei der Rückgabe beschädigt gewesen. Reparaturkosten 394 Euro, die man von mir nun zurückfordert. Klasse, ich habe definitiv keinen Schaden am Fahrzeug bemerkt und hatte auch defintiv keinen Unfall, kann das aber nicht beweisen.
Also werde ich zahlen müssen.
Meine Konsequenz daraus, die cih SIXT auch mitgeteilt habe:
1. In Zukunft keine Fahrzeuge mehr bei SIXT anmieten, meine nächste Buchung für den 25. Februar habe ich bereits storniert.
2. Fahrzeuge nur noch persönlich an Mitarbeiter der Leihwagenfirmen zurückgeben, um zu verhindern, daß mir Schäden angelastet werden, die nach Rückgabe des Fahrzeuges auf dem Parkplatz der Leihwagenfirma passieren.
Stinksauer

Gruß aus Kabul