Boscho hat geschrieben:Aynchel hat geschrieben:https://youtu.be/3z0gnXgK8Do
Fast 'ne halbe Stunde. Kann bitte jemand, der es schon gesehen hat, die Kernaussagen zusammenfassen? Da wäre ich sehr dankbar drum.
Es geht lang!
Boscho hat geschrieben:Aynchel hat geschrieben:https://youtu.be/3z0gnXgK8Do
Fast 'ne halbe Stunde. Kann bitte jemand, der es schon gesehen hat, die Kernaussagen zusammenfassen? Da wäre ich sehr dankbar drum.
Boscho hat geschrieben:Danke. Also nix Neues ggü. dem ersten Link aus dem ersten Beitrag dieses Freds.

Boscho hat geschrieben:Danke. Also nix Neues ggü. dem ersten Link aus dem ersten Beitrag dieses Freds.
Ist das eventuell was für ältere Kinder (so ab 10 Jahre)? Oder sind Erwachsene die Zielgruppe?
Fast 'ne halbe Stunde. Kann bitte jemand, der es schon gesehen hat, die Kernaussagen zusammenfassen? Da wäre ich sehr dankbar drum.
Zielgruppe sind sicher nicht wir, sondern eher junge Leute

Nach Unstimmigkeiten innerhalb des Handels haben die großen Lebensmittelhandelsketten REWE, Spar, Hofer, Lidl und Metro nun bekanntgegeben, dass sie ab Karsamstag den Verkauf ihres Non-Food-Sortimentes einschränken.
Die heimischen Fachhändler – von Spielwaren- bis Blumenhändler – kritisierten zuletzt, dass in Supermärkten auch Non-Food-Artikel angeboten werden, während ihre eigenen Geschäfte geschlossen bleiben. Zudem gab es erste Klagen von Händlern, die ihre Waren nicht verkaufen dürfen, während andere Produkte verkaufen, die nicht zur Grundversorgung zählen.
Am Freitag Vormittag sprach sich Spar in einer Presseaussendung noch für den uneingeschränkten Verkauf ihres Sortiments aus.
Am Nachmittag hieß es dann, dass sich die fünf großen Lebensmittelhändler Rewe International, Spar, Hofer, Lidl und Metro auf eine freiwillige Selbstbeschränkung geeinigt hätten. Diese sieht vor, dass ab dem Karsamstag, den 11. April 2020, folgende Warengruppen nicht mehr in den Geschäften zum Verkauf angeboten werden:
• TV-Geräte
• Computer (nicht jedoch Zubehör)
• Fahrräder und E-Bikes
• Navigationsgeräte
• Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, Gefrierschränke, Herde, Geschirrspüler
• Heimwerker-Großgeräte
• Möbel inkl. Gartenmöbel
• Damen-, Herren- und Kinderoberbekleidung
• Sportbekleidung
• Babybekleidung
• Autozubehör
• Malerbedarf
• Pools und Poolzubehör
• Fitness-Großgeräte
Onlinebestellungen dieser Produkte sind jedoch weiterhin möglich, ebenso der stationäre Verkauf von nicht genannten Warengruppen wie beispielsweise Spielzeug oder Pflanzen.

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