Fr 20 Nov, 2015 22:28
Fr 20 Nov, 2015 23:29
Sa 21 Nov, 2015 07:52
Mo 30 Nov, 2015 21:34
Di 01 Dez, 2015 12:56
Di 01 Dez, 2015 13:04
Di 01 Dez, 2015 15:10
Di 01 Dez, 2015 16:59
Therion hat geschrieben: Ärgerlich an der Sache ist das von den übergeordneten Stellen anscheinend spurlos ins SAP Urlaubstool eingegriffen werden kann und ich nicht automatisch davon verständigt werde.
Di 01 Dez, 2015 17:41
Di 01 Dez, 2015 17:42
Uwe Steinbrecher hat geschrieben:Therion hat geschrieben: Ärgerlich an der Sache ist das von den übergeordneten Stellen anscheinend spurlos ins SAP Urlaubstool eingegriffen werden kann und ich nicht automatisch davon verständigt werde.
Na das ist ja wohl nicht ganz treffend formuliert!![]()
Urlaub und dessen gewährung ist ja eines meiner lieblingsthemen!![]()
Urlaub muss nicht beantragt werden! Jeder hat jederzeit Anspruch auf Erholungsurlaub!
Der Arbeitgeber ist lediglich darüber zu informieren wann der Urlaub genommen wird.
Es ist natürlich im Sinne des Betriebsfriedens erwünscht dass sich alle beteiligten über die Verteilung der Urlaubstage unter den Mitarbeitern friedlich einigen.
Sollte dies nicht möglich sein, kann, in begründeten Ausnahmefällen und nur wenn eine [url]dringende[/url] Betriebliche Notwendigkeit vorliegt, der Urlaub verweigert werden.
Wobei der Nachweiß der Betrieblichen Notwendigkeit immer Sache des Arbeitgebers ist. Diese ist auch nur dann gegeben, wenn wirklich keine andere Lösung möglich ist (Nachweis der Überprüfung derselben muss erbracht werden!) und ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen droht.
Erheblich meint übrigens wirklich erheblich! Also eine existentielle Bedrohung des Betriebes. Keinesfalls aber die Drohende Veringerung des zu erwartenden Gewinnes! (Damit fällt jeder Ausfall der auch krankheitsbedingt stattfinden kann schon mal aus dem Raster!!!)
Alles andere ist nicht Rechtens und Willkür!
Mich kotzt diese Götter und Schaafe Mentalität sowas von an! Weshalb soll bitte ein fremder Mensch den ich nicht mal gut kenne darüber entscheiden dürfen wie und ob ich Freizeit habe!
Dafür hatten wir in unserer Geschichte doch sicher keine Kriegsähnlichen Zustände als die Gewerkschaften die Mitarbeiterrechte erkämpft haben, damit sich heute alles in Unwissenheit auflöst.![]()
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Sorry musste sein.....![]()
Di 01 Dez, 2015 17:43
Uwe Steinbrecher hat geschrieben:Therion hat geschrieben: Ärgerlich an der Sache ist das von den übergeordneten Stellen anscheinend spurlos ins SAP Urlaubstool eingegriffen werden kann und ich nicht automatisch davon verständigt werde.
Na das ist ja wohl nicht ganz treffend formuliert!![]()
Urlaub und dessen gewährung ist ja eines meiner lieblingsthemen!![]()
Urlaub muss nicht beantragt werden! Jeder hat jederzeit Anspruch auf Erholungsurlaub!
Der Arbeitgeber ist lediglich darüber zu informieren wann der Urlaub genommen wird.
Es ist natürlich im Sinne des Betriebsfriedens erwünscht dass sich alle beteiligten über die Verteilung der Urlaubstage unter den Mitarbeitern friedlich einigen.
Sollte dies nicht möglich sein, kann, in begründeten Ausnahmefällen und nur wenn eine [url]dringende[/url] Betriebliche Notwendigkeit vorliegt, der Urlaub verweigert werden.
Wobei der Nachweiß der Betrieblichen Notwendigkeit immer Sache des Arbeitgebers ist. Diese ist auch nur dann gegeben, wenn wirklich keine andere Lösung möglich ist (Nachweis der Überprüfung derselben muss erbracht werden!) und ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen droht.
Erheblich meint übrigens wirklich erheblich! Also eine existentielle Bedrohung des Betriebes. Keinesfalls aber die Drohende Veringerung des zu erwartenden Gewinnes! (Damit fällt jeder Ausfall der auch krankheitsbedingt stattfinden kann schon mal aus dem Raster!!!)
Alles andere ist nicht Rechtens und Willkür!
Mich kotzt diese Götter und Schaafe Mentalität sowas von an! Weshalb soll bitte ein fremder Mensch den ich nicht mal gut kenne darüber entscheiden dürfen wie und ob ich Freizeit habe!
Dafür hatten wir in unserer Geschichte doch sicher keine Kriegsähnlichen Zustände als die Gewerkschaften die Mitarbeiterrechte erkämpft haben, damit sich heute alles in Unwissenheit auflöst.![]()
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Di 01 Dez, 2015 18:02
Maybach hat geschrieben:Sorry Uwe, für Steve gilt das österreichische UrlG. Das schreibt in §4 vor: " Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren." Also unter leichter Gewichtung der Betriebsinteressen.
Die deutsche Situation ist da anders (zumindest in meiner Erinnerung, sind ja schon ein par Jahre her!) - und letztlich hängt es immer davon ab, wie sich die beiden Parteien - Mitarbeiter und Arbeitgeber - damit auseinandersetzen.
Maybach
Lindi hat geschrieben:wo kann ich das leicht verständlich nachlesen bitte?
Di 01 Dez, 2015 18:16
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß [...] Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]
Di 01 Dez, 2015 18:47
Boscho hat geschrieben:Im Bundesurlaubsgesetz kann man die einschlägigen Regelungen ausgiebig erforschen. Wobei Uwe einen wichtigen Teil des § 7(1) unterschlägt, wo es heißt:Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß [...] Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]
Merke: es sind nicht nur dringende betriebliche Gründe, die einer Urlaubsversagung den Weg ebnen können.
Man kann das natürlich mit harten Bandagen durchboxen. Eventuell wird man sich in dem Zuge auch gleich über allfällige Abfindungen einigen können.
Mi 02 Dez, 2015 11:43