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Do 14 Apr, 2011 08:37

kranickel hat geschrieben:Vorige Woche die Dt 125 mit abgelaufenem Pickerl 3 Tage bei mir vorm Haus auf öffentlichem Parkplatz stehen lassen. Anzeige 300 Euro. :bash:

Michael


So was find ich immer erschreckend.
Kann man sowas nicht ausreden, brauchts da gleich die Ordnungsmacht.

Bin froh, dass ich am Land leb, da kann sowas schon auch vorkommen, aber normalerweise red ma vorher miteinander.

Do 14 Apr, 2011 08:40

kranickel hat geschrieben:Uwe du kennst mich. Genauso wars. Hinterm Haus kein Platz und Pickerl seid 2009 abgelaufen. Ich hab sie rausgestellt um sie mit dem Auto in meinen Container zu stellen.

Und es war kein Blockwart oder ähnliches. Es war ein gelangweilter Polizist der gerade um 22 Uhr Nachts Strafzettel an Falschparker heftete.

Einspruch werd ich sicher machen. Bin ja geständig aber das Strafmass ist für einen Karenzler zu hoch.

Grüsse Michi


shit.
ich wünsch viel erfolg beim einspruch. boah, nee. wie ich dieses suchen nach missetätern hasse.

Do 14 Apr, 2011 10:21

Absitzen gehen :-D

Do 14 Apr, 2011 16:04

:bash:

Do 14 Apr, 2011 16:08

motorang hat geschrieben:Absitzen gehen :-D


Was gibt's da in A ? 3 Wochen :-D

Do 14 Apr, 2011 16:31

300 / zumutbarer Tagsatz

Irgendwas zwischen 2 und 3 Tagen ohne den Verdienst vom Michi zu kennen.

Do 14 Apr, 2011 16:49

Ich find 300 günstig. :-D
Ich hab mal für ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen an einer 50er, mit der ich nachweisbar in den 4 Tagen seit dem Ablauf nicht gefahren bin, schlange 750 Ocken abgedrückt (nach dem Widerspruch, vorher 1.000 Ocken).
Wobei "fahrlässiges Nichtversichern" etwas heftiger ist, als pickerlfrei das Leben zu genießen.

OllY

Do 14 Apr, 2011 19:26

Hab heute Einspruch gemacht. Nächste Woche werd ich bescheid wissen obs billiger wird oder nicht.

Ersatzfreiheitsstrafe wären 60 Stunden. Aber ich glaub da haben meine Mädels und eventuell der Adoptionsrichter und zukünfige Arbeitgeber usw was dagegen. :-D

Grüsse Michi

Do 14 Apr, 2011 19:38

Ersatzfreiheitsstrafe scheint nicht auf im Strafregister, IIRC.

Hab das mal gleich nach dem Bundesheer ernsthaft überlegt. (Gings auch um so einen Blödsinn.)

Grysze
Greg

Do 14 Apr, 2011 21:07

Ich hatte das mal mit nem Unfall BMW auf dem öffentlichen Parkplatz vorm Haus. Geschickterweise habe ich vorsichtshalber kein Kennzeichen am Auto gelassen, so ging das ne ganze Weile gut. Irgendwann bekam ich dann nen Strafzettel für ein Kfz mit dem Kennzeichen OH-NE - Da konnte ich locker Einspruch einlegen ,denn ein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen besaß ich ja nicht :-D :-D :-D Nach der unverzüglichen Entsorgung der Karre kam dann auch nichts mehr.
Sollte mann vielleicht auch in der Stadt beim Parken im Parkverbot machen - Kein Kennzeichen - kein Strafzettel zumindest nicht an den Besitzer.....

Do 14 Apr, 2011 21:09

Nanno hat geschrieben:Ersatzfreiheitsstrafe scheint nicht auf im Strafregister, IIRC.

Hab das mal gleich nach dem Bundesheer ernsthaft überlegt. (Gings auch um so einen Blödsinn.)

Grysze
Greg


Ich war wärend der Ausbildung einige Male als Besucher im Knast. Also ich würde nach der Erfahrung die 300 Ocken immer zahlen...

OllY

Do 14 Apr, 2011 21:10

Wenn's da Internet gibt könnte ich ihm eine Webcam ... :-D :-D :-D

Fr 15 Apr, 2011 04:58

Im Strafregister scheint die Ersatzfreiheitsstrafe nicht auf, im EKIS meines Wissens schon.....
im Gegensatz zur Verwaltungsstrafe

Fr 15 Apr, 2011 05:05

Ich glaube heutezutage ist das Ausheben einer FIN wesentlich simpler :oops:

Bürokratie ist mit Bürokratie zu bekämpfen. Ich kenne einen Juristen der hat noch nie einen Strafzettel gezahlt, weil er sich einen Spaß draus macht alles und jedes zu beeinspruchen bis die Gegenseite den Spaß dran verliert ...

Gryße!
Andreas, der motorang

Do 21 Apr, 2011 11:41

So wieder ein blauer Brief. Mein Einspruch hat die Strafe auf 132 Euro gedrückt.

Immerhin. Aber so richtig freuen tuts mich trotzdem nicht.

Grüsse Michael
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