


Aynchel hat geschrieben:kanste ja mal in Sobernheim an der Aral probieren
Arne hat geschrieben:nattes hat geschrieben:noch vor kurzer Zeit wäre sowas unter § 17a Abs. 2 VersammlG und § 23 Abs. 4 StVO gefallen.
Nööö, da solltest du die Paragraphen auch mal lesen.
bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.


Uwe Steinbrecher hat geschrieben:... so ein Blödsinn! Ich habe immer den Helm auf beim Zahlen. oft genug auch noch ne Sturmhaube oder den Buff vor dem Gesicht.
Noch nie schwierigkeiten gehabt!
Richy hat geschrieben:Aynchel hat geschrieben:kanste ja mal in Sobernheim an der Aral probieren
kA, wenn mir einer so kommen würde, täte ich weiterfahren.
Ich gehe schon seitdem ich einen Klapphelm habe, also seit 2013 grundsätzlich immer mit Helm zum Bezahlen und das weltweit. Habe nicht einziges Mal deswegen ein Problem gehabt oder bin dumm angemacht worden.
Gestern wieder normal in der Tanke, diesmal wegen Mundschutzpflicht das ganze Gesicht zu, keine Probleme, wie immer.

und das obwohl ich ausnahmslos jethelm trage.




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