Das deutsche Wechselkennzeichen basiert darauf, dass die Endziffer am jeweiligen Fahrzeug verbleibt und die Tafel mit dem vorangehenden Rest wandert. In der Zulassungsbescheinigung zum jeweiligen Fahrzeug ist aber als Kennzeichen nicht nur die auf dem eigentlichen Wechselkennzeichen geprägte Nummer eingetragen, sondern die komplette Nummer samt fahrzeugindividuellem Suffix.
So wie ich das einschätze führt das bei Kontrollen zu Problemen - welcher Nummer soll denn die Vignette zugeordnet sein? Mal abgesehen davon dass die deutsche Wechselkennzeichenregelung eh von erheblicher Praxisferne zeugt - ich will's jedenfalls unter den jetzigen Bedingungen nicht...
