Rei97 hat geschrieben:... Ein Zollstock war für mich ein Instrument zur Züchtigung von Lehrbuben...
Bist schon ein Guter, Helmut
Rei97 hat geschrieben:... Ein Zollstock war für mich ein Instrument zur Züchtigung von Lehrbuben...
Rostreiter hat geschrieben:„Verwende immer den gleichen Zollstock!“ steht gleich auf der ersten Seite meiner Pläne für den Katamaran.
Lindi hat geschrieben:Rei97 hat geschrieben:... Ein Zollstock war für mich ein Instrument zur Züchtigung von Lehrbuben...
Bist schon ein Guter, Helmut
In den 1960er Jahren wurde die körperliche Züchtigung an den deutschen Schulen überwiegend abgeschafft.
Das Einhalten eines seitlichen Sicherheitsabstandes oder das Anzeigen einer Fahrtrichtungsänderung ist nicht vorgeschrieben, da beim Vorbeischlängeln in Schrittgeschwindigkeit auch quer zwischen bereits angehaltenen, ein- und mehrspurigen Fahrzeugen durchgefahren werden darf; ebenso ist ein bogenartiges Ausscheren auf Fahrstreifen für Busse etc. möglich, zumal dort nur das Befahren der Spur in Längsrichtung verboten ist.
Kein Verstoß gegen § 12 Abs 5 StVO, wenn die Lenker einspuriger Fahrzeuge nicht den Fahrstreifen benützen, auf dem eine Kolonne aufgestaut ist, sondern einen anderen, der für diese Fahrtrichtung bestimmt ist und auf dem sich keine angehaltenen Fahrzeuge befinden. Bei Vorhandensein von zwei oder mehr Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung ist es dem Lenker eines einspurigen Fahrzeuges nicht verboten, an einer auf einem Fahrstreifen aufgestauten Kolonne auf einem anderen Fahrstreifen vorbeizufahren.
Thoeny hat geschrieben:Kacke. Seit letzten Donnerstag Hornhautverletzung, VOM SITZEN IM BÜRO......
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