Rei97 hat geschrieben:Was mich allerdings verwundert, ist die einerseits recht lasche Kontrolltätigkeit, gepaart mit europaweit lächerlichen Strafen hierzulande.
Verkehrsverstöße sind im Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten und nur selten Straftatbestände (z.B.Unfallflucht)
Jo, das is wohl so. Mir ist vom inzwischen verkauften Womo letztes Jahr der linke Rückspiegel abgefahren worden. Der Verursacher muss das gemerkt haben, denn sowohl der abgeknackte Spiegelarm wie auch eventuelle Scherben waren nicht mehr da, die hat der nette Kerl eingepackt. Als ich das Elend entdeckt habe, hab ich die Pozilei verständigt. Die haben das nicht als vorsätzliche Unfallflucht aufgeschrieben (was es IMHO war), sondern kwasi als Kavaliersdelikt. Den Aussagen der beiden Streifenhörnchen war ganz klar anzumerken, dass das gleich in die Ablage P landen würde.
Klar ist, dass eine Ermittlung in einem Fall mit ~ 150 € Sachschaden recht schnell unverhältnismäßig teuer ist, und die Erfolgsaussichten in so einem Fall sind sicher auch eher mau. Ärgerlich nur, dass z.B. eine Dashcam mit Erschytterungssensor in so einem Fall vor Gericht nicht verwertbar wäre.
Dennoch ärgere ich mich in so einem Fall beinahe schwarz und wynsche dem Krapfen, der mir den Spiegel abgefahren hat, alle möglichen Dinge...