schnupfhuhn hat geschrieben:Obacht bei der Wiederzulasserei mit alten Papieren, die werden dann neu gemacht und mit Fahrzeuschein1 und 2 ist ganz schnell ein Hunni weg...
Nöö.
strassenverkehrsamt.de hat geschrieben:Anmeldung: Gebrauchtfahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirkes EUR 11,00
Anmeldung: Gebrauchtfahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel EUR 18,00
Anmeldung: Gebrauchtfahrzeug von außerhalb des Zulassungsbezirkes ohne Halterwechsel EUR 26,00
Anmeldung: Gebrauchtwagen von außerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel EUR 28,00
Abmeldung für kreiszugehörige Fahrzeuge EUR 5,60
Abmeldung für auswärtige Fahrzeuge EUR 10,00
Berichtigung der Fahrzeugpapiere EUR 11,00
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
bei Verlust bis zu EUR 45,00
bei Unbrauchbarkeit EUR 10,00
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
bei Verlust bis zu EUR 70,00
bei Unbrauchbarkeit bis zu EUR 15,00
Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II EUR 5,00
Wunschkennzeichen EUR 10,20 (bundeseinheitlich)
Vorabreservierung Wunschkennzeichen EUR 2,60 (bundeseinheitlich)
Klebesiegel/Klebestempel/Prüfplakette/Prüfmarke EUR 0,50 - 1,00
Gehen wir mal davon aus, Du meldest ein Motorrad heute ab (voübergehende Stilllegung), in der Zulassungsstelle, in der es zugelassen wurde, dann kostet das einmalig 5,60 Euro. Wenn Du das Fahrzeug dann wieder zulassen möchtest, und bist nicht umgezogen und es war zuvor auch schon auf Deinen Namen zugelassen, dann erwarten Dich die folgenden Kosten, für den Fall eines alten Fahrzeugbriefes:
Anmeldung Gebrauchtfahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirkes EUR 11,00
Zulassungsbescheinigung Teil I unbrauchbar (weil veraltet und/oder eingezogen) EUR 10,00
Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II EUR 5,00
2 Klebesiegel EUR 2,00
1 Klebestempel 1,00
1 Prüfplakette 1,00
1 Kennzeichen von den Lebenshilfewerkstätten Schwabach (inclusive Versand) EUR 7,20
Gesamtkosten: EUR 37,20