Switch to full style
Hier kann man auch als Gast schreiben. Anonyme Beiträge sind möglich, aber nicht erwünscht, man sollte wenigstens seinen Namen drunter setzen.
Antwort erstellen

Sonntagsfahrverbot [D] mit LKW unter 7,5T und Hänger

So 29 Apr, 2018 15:20

moin auch

es scheint Bewegung in die alte Regelung zu kommen, dass man in Deutschland mit einem LKW unter 7,5T und einem Anhänger Sonntags nicht fahren darf
mehr durch Zufall bin ich auf diesen Vermerk gestossen:

"Das Verbot gilt seit 19.10.2017 ausdrücklich nur noch für gewerbliche Fahrten. Privatfahrten z.B. mit einem Wohnwagen, Pferdeanhänger zu Sportzwecken oder Anhänger zu Umzugszwecken sind erlaubt."

Quelle: https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... -ausnahmen

das stell ich jetzt mal in Frage, da es sich um eine private Meinung handelt
kann das jemand von den anwesenden Fachleuten bestätigen ?

Re: Sonntagsfahrverbot

So 29 Apr, 2018 15:23

ab Mitte Seite 9 findet sich was

http://docplayer.org/53585903-Allgemeine-verwaltungsvorschrift-zur-aenderung-der-allgemeinen-verwaltungsvorschrift-zur-strassenverkehrs-ordnung-vwv-stvo.html

Re: Sonntagsfahrverbot

So 29 Apr, 2018 16:27

Ich kann definitiv bestätigen, dass alle nicht gewerblichen Fahrten mit LKW, die nicht gewerblich registriert sind, auch Sonntags mit Anhänger problemlos möglich sind. Sobald das Fahrzeug auf ein Unternehmen zugelassen ist, aber privat genutzt wird beginnt es kompliziert zu werden.

Re: Sonntagsfahrverbot

So 29 Apr, 2018 17:07

Fahrten mit Pferdeanhänger waren schon früher kein Problem an Wochenenden. Also, zumindest kein rechtliches.
Die Straße blockiert hat man damit schon mal ganz gerne.

Aber dazu haben wir nie einen LKW gebraucht, sondern einfach an den PKW gehängt. Deshalb verstehe ich den Ansatz nicht recht ....

Maybach

Re: Sonntagsfahrverbot

So 29 Apr, 2018 18:05

mich haben sie 2003 auf dem Rückweg von der Enduromania auf der A3 bei Hof rausgezogen
weil ich mit einem 2,8T LKW + 1,2T Anhänger Sonntags unterwegs war
das die drei Motorräder auf dem Anhänger nicht mit meinem Gewerk zu tun hatte war gar nicht die Frage
LKW ist LKW und Sonntag ist Sonntag
stehenbleiben bis 20.00 und 80,-€ Bussgeld
kurz vor acht kam auch eine Streife über den Parkplatz um das zu prüfen
seit der Nummer hab ich nur noch Fensterbusse gekauft und sie zu Trapos umgebaut

Re: Sonntagsfahrverbot

So 29 Apr, 2018 18:10

In Deutschland seit 17.10.17 Gesetz.
Finde ich gut.
@Maybach: da war man schneller beim Fahrverbot dabei, als manchem lieb war.
Z.B. geliehener Sprinter Kastenwagen für Umzug oder Auto abholen. Pickups aller Art mit Lkw Zulassung.
Selbst so kleine Hochdach Kombis fielen da rein, wenn als Lkw zugelassen.
Mein Feuerwehrauto ist ein sonstiges Kfz. Auf meinen Hinweis, mit einem Lkw geschlossener Kasten dürfte ich ja sonntags nicht von Veranstaltungen ect Heim fahren hat der TÜVer das so gemacht...
Das ist höchste Zeit geworden. Jetzt die selbe Regelung noch für die Lkw Maut und es wurde wirklich mal was verbessert.

MfG Jens

Re: Sonntagsfahrverbot

So 29 Apr, 2018 18:11

Das ist genau die oben erwähnte Schwierigkeit: wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird (Firmenwagen), dann ist es eben Sonntags nicht zwangsläufig ein Privatfahrzeug. Der Nachweis der privaten Nutzung liegt bei Dir als Halter.

Re: Sonntagsfahrverbot [D] mit LKW unter 7,5T und Hänger

Mo 09 Jul, 2018 22:23

der Vollständigkeit halber, das gilt seit gut einem Jahr:

Der Bundesanzeiger vom 29.05.2017 (auf Seite 8 ) hat geschrieben:2. Die Verwaltungsvorschrift „ Zu § 30 Absatz 3 “ wird wie folgt gefasst:
„ Zu Absatz 3
10 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit
Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der
Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder
Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter
Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Dies gilt auch für Fahrten mit
Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und
diese nicht entgeltlich erfolgen.


Dem Wortlaut nach könnte man sogar an einen gewerblich genutzten LKW (<7,5t) den privaten Anhänger mit Moped oder
Umzug dranhängen, maßgeblich ist offenbar nur die Nutzung des Anhängers.

Ich hab mir die Seite im Netz rausgesucht (http://www.bundesanzeiger.de) und als Ausdruck in den Bus geworfen, um für etwaige
Diskussionen mit der Rennleitung vorbereitet zu sein...
Antwort erstellen