Soweit ich weiß hat sich da genau nix geändert. Ich glaub es waren 30 Jahre. Und hat NICHTS mit der historischen Zulassung zu tun.
Gefunden
https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abg ... a-18177294Für Oldtimer wird ebenfalls keine NoVA fällig. Folgende Kraftfahrzeuge gelten als Sammlerstücke von geschichtlichem Wert und sind daher von der NoVA befreit:
die 30 Jahre oder älter sind und
die einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und
die noch im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors, usw.)
alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden (auch in nicht fahrbereitem Zustand)
ebenso jüngere Fahrzeuge, die bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt wurden und
Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden
Die Zulassung als historisches KfZ ist ja ein relativ neues Geschichterl - die obige NOVA-Regelung galt auch schon VOR dieser Typisierung.
Das Finanzamt ist hier zuständig, es kann ein entsprechendes Gutachten verlangen dass das Fahrzeug den Regeln entspricht.
Ist die Frage ob sich das rechnet. Weil für Kräder wird die Nova nach Hubraum und Wert berechnet, bei meiner 250er waren das damals 200 Schilling, das war deutlich günstiger als jede Art von Gutachten ...
Der Witz ist ja dass die historische Zulassung immer OPTIONAL war.
- Ich kann ein altes Fahrzeug bei Vorliegen der Kriterien als historisches KfZ zulassen wenn ich es eh nur für Veranstaltungen verwende und selten damit fahre. Wenige Vorteile, eigentlich nur das zweijährige Pickerl. Und dass es mit der historischen Typisierung halt unstrittig ein "amtlich anerkannter Oldtimer" ist, gegenüber NOVA aber nur wenn es auch älter ist als 30 Jahre ("historisch" geht auch schon bei 25 Jahren).
- Ich kann ein altes Fahrzeug bei Vorliegen der Kriterien als normales KfZ zulassen, wenn ich es als Alltagsfahrzeug verwenden möchte > jährliches Pickerl.
Beim Christopher und seinem MZ-Gespann war der Fall speziell. Es wurde in jener Zeit typisiert, als die EU-Richtlinie bereits galt aber noch nicht exekutiert wurde. Er HÄTTE also sein MZ-Gespann als normales Kfz zulassen KÖNNEN, wenn es die Landesprüfstelle nicht standhaft verweigert hätte und auf einer Typisierung als historisches Kfz bestanden hätte.
Er ist den dornigen Weg gegangen, die Sache rückabzuwickeln und die Streichung der historischen Zulassung zu erwirken - mit viel Zeitaufwand aber anscheinend kostenfrei.
Wenn hingegen jetzt jemand draufkommt, dass er eigentlich doch lieber kein historisches Kfz hätte, ist möglicherweise eine erneute Typisierung notwendig.
Die Nova wird zwar nur einmalig vor der ersten Zulassung in Österreich erhoben, aber ich nehme mal an dass die nachträglich eventuell fällig würde bei Änderung der Umstände.
Beispiel:
Ich kaufe ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Unternehmer das als LKW typisiert und somit Nova-befreit ist.
Die Nutzung als LKW ist in A nur gewerblich möglich.
Wenn ich das Ding privat nütze, beispielsweise als Wohnmobil, muss ich es eigentlich umtypisieren und somit die Nova nachzahlen ...
Sprich bei Änderung der Typisierung von "historisch" auf "normal" klopft eventuell das Finanzamt an und ich muss nachweisen dass ... (siehe Zitat oben).
Gryße!
Andreas, der motorang