Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschüttel

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Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschüttel

Beitragvon AIAndy » Fr 22 Jun, 2018 07:58

Des wird jetzt schon fast zum Wahnsinn ......... :omg: :dumm: :smt078

Das Kennzeichen ist eingezogen - so schnell kannst gar nicht schau'n .....

https://www.servus.com/at/p/Pickerl-Beh%C3%B6rden-Irrsinn%3A-Gesetzes-Novelle-sorgt-f%C3%BCr-Kopfsch%C3%BCtteln/AA-1VTQJHNRW2112/
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon fleisspelz » Fr 22 Jun, 2018 08:06

Diese Entwicklungen zu Überwachungsstaaten in Österreich, aber auch in Deutschland, sind zum speibn ...
..........................
Ich bin kein Optimist. Es ist halt nur so, dass mein Pessimismus resigniert hat …
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon Wauschi » Fr 22 Jun, 2018 08:08

Das ist so traurig, dass ich wieder schmunzeln muss.
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon motorang » Fr 22 Jun, 2018 10:31

Ich möchte folgendes anregen, was ich bei einem älteren Auto länger mit Erfolg praktiziert habe. Speziell wenn man nicht genau weiß, welcher Prüfer mit welchem Auslegungsspielraum (und Menschenverstand) die Prüfung durchführt.

Man erteilt der Werkstatt nicht etwa den Auftrag zur §57-Überprüfung, sondern stattdessen (SCHRIFTLICH) den Auftrag zu einer "Vorüberprüfung" (=nicht behördlich erfasst). Die Werkstatt soll also die ganzen Prüfpositionen durchgehen und schauen ob das Fahrzeug bei der §57-ÜP durchkommen WÜRDE.

  • Falls ja, soll sie bitte ein Pickerl schreiben.
  • Falls nein, soll sie mir eine Liste geben was alles zu richten ist, damit es bei einer späteren §57-ÜP kein Problem gibt.
    Vorteile: es gibt keine schweren Mängel, schon gar keine Gefahr im Verzug, und keine Frist innerhalb derer irgendwas zu richten wäre. Und der Prüfer muss auch nicht irgendwo ein Auge zudrücken um Unheil abzuwenden ...

Soll von mir aus einen Zehner mehr kosten - eine Kleinigkeit im Vergleich zum Ausmaß an gesparten Nerven und Stress ...

Gryße!
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon Therion » Fr 22 Jun, 2018 11:35

Welche Kosten und Laufereien kommen bei einem entzogenen Kennzeichen​ auf einen zu ?
Hat da vielleicht wer einen Link ?
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon motorang » Fr 22 Jun, 2018 12:15

§44 KFG 1967 Abs. 1

Die Zulassung ist von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufzuheben, wenn:

a) sich das Fahrzeug nicht in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet und nicht glaubhaft gemacht wird, daß es erst nach Behebung dieses Zustandes weiter auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet wird,


Zusätzlich unter Abs. 2

Die Zulassung kann von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufgehoben werden, wenn

a) der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, wiederholt nicht entsprochen wurde, ...


https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR40069740

Das hättest selber auch gefunden, aber ich war neugierig ...

Ich lese das so:
Die melden Dir das Fahrzeug ab, Wiederanmeldung erst nach Überprüfung in der Landesprüfstelle möglich. Kosten:
mindestens die ca. 170 Euro für die Zulassung.

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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon Therion » Fr 22 Jun, 2018 14:04

Die Zulassung ist von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufzuheben, wenn:

a) sich das Fahrzeug nicht in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet und nicht glaubhaft gemacht wird, daß es erst nach Behebung dieses Zustandes weiter auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet wird,

Wenn das Fahrzeug mit dem Auftrag zur Reparatur in der Werkstatt steht, sollte das doch glaubhaft genug sein.
Bei dem Gesetzes Link steht allerdings "Diese Fassung ist nicht aktuell". Die angesprochene Novelle dürfte da einen anderen Text haben.
Wenn ich der Auslegung vom Andreas foge wären das 170€ Anmeldung + 180€ Landesregierung + 2-3 Monate Wartezeit auf einen Termin bei der Landesregierung (BGLD). Ein Wahnsinn wenn man auf das Fahrzeug angewiesen ist.
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon AIAndy » Fr 22 Jun, 2018 15:57

Also ich glaub nicht, dass die das gleich abmelden. In dem Bericht zumindest ist ja die Exekutive nachfragen gekommen, ob der Anhänger schon repariert ist. Täten die nicht, wenn schon abgemeldet....nur meine Vermutung...
Ich tät's so halten wie's der Andreas formuliert hat. Denke schon, dass die Werkstätten da gesprächsbereit sind. Wenn nicht andere Werkstatt/Überprüfungsstelle suchen.
Ich sehe das als typisch bürokratische Überreaktion ohne Haus- und Sachverstand.....

...denn sie wissen nicht was sie tun...

Wie bei der DSGVO....
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon Myke » Fr 22 Jun, 2018 19:46

:gruebel:
ich versteh die aufregung nicht !
mach seit kurzem das pickerl beim öamtc.
im sinne der eigenen überlebensfähigkeit nehme ich sehrwohl die kritik des prüfers in kauf. die kriterien sind allseits bekannt.

da muss ich auch kosten in kauf nehmen.
wenn wer mit einer grind-reim vorfährt , ist er selbst schuld. die regeln sind bekannt.

hugh

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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon sittich » Fr 22 Jun, 2018 20:09

Servas

fleisspelz hat geschrieben:Diese Entwicklungen zu Überwachungsstaaten in Österreich, aber auch in Deutschland, sind zum speibn ...

Jo, aber es geht auch um die Geschäftemacher glaub ich. Vor allem darum, dass so viel wie möglich immer wieder neu gekauft wird.

Myke hat geschrieben::gruebel:
ich versteh die aufregung nicht !
mach seit kurzem das pickerl beim öamtc.
im sinne der eigenen überlebensfähigkeit nehme ich sehrwohl die kritik des prüfers in kauf. die kriterien sind allseits bekannt.

Äh, na jo liaba Meik - unser ÖAMTC pickte mir das Pickerl mit dem Hinweis drauf, dass der Hinterreifen bald die Grenze erreicht. Ich beruhigte den Knaben, neue Reifen waren ja schon bestellt.
Am nächsten Tag stand die BIG beim Lolo zum Reifenwechsel - und der stellte 5 hintereinander gerissene Speichen am Hinterrad fest.

Ein Jahr später rüttelten die ÖAMTC-Buben zu dritt an der Vordergabel, um sich gegenseitig ein defektes Lenkkopflager einzureden. Ich bekam kein Pickerl, stand einen Tag drauf bei meinem jetzigen Picker-Schakl und schon klebte das Ding drauf. Der klapperte übrigens auch die Speichen ab. Erst 2 Jahre später gab es a bissl Spiel da vorne. Der ÖAMTC ist ein Super-Verein, aber beim Pickerl waren sie bei einigen wiener Zweigstellen immer schon a bissl deppert. :-D

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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon Myke » Fr 22 Jun, 2018 20:15

is jo a schand, dass der lolo die gerissenen speichen feststellen musste ... :omg:
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon sittich » Fr 22 Jun, 2018 20:21

Myke hat geschrieben:is jo a schand, dass der lolo die gerissenen speichen feststellen musste ... :omg:

Äh............................ jo eh, hast recht :omg:
Aber ich bin grad vorm Kleberl-Termin von einer Riesentour aus Polen gekommen, samt Schotterstraßen. Na jo - a matte Entschuldigung, waß i' eh :-D
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon Herbert H » Sa 23 Jun, 2018 09:28

Es wird nur das Kennzeichen eingezogen, nicht abgemeldet. Der Kunde kann die Überprüfung jederzeit abbrechen lassen. Dann gibt es kein Gutachten. Man muss aber trotzdem die Überprüfung bezahlen, und hat auch keine gratis Nachüberprüfung innerhalb von 1000km oder einem Monat. Bin gerissen Speichen wäre Gefahr in Verzug, und der Touring-Klub hätte das Motorrad zu einer Werkstatt Schleppen müssen. Sicherheit geht nun Mal vor. Das eingezogen Kennzeichen kann's dann mit einem positiven Gutachten abholen.
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon Therion » Sa 23 Jun, 2018 09:34

Danke Herbert, das wollte ich wissen.
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Re: Pickerl-Behörden-Irrsinn: Ges-Novelle sorgt für Kopfschü

Beitragvon motorang » Sa 23 Jun, 2018 10:23

Ich möchte empfehlen sich darauf nicht zu verlassen.
Das von mir genannte Szenario ist auch schon vorgekommen.
Ist wie immer alles Ermessens - und Auslegungssache der Behörde.
Genau wie der eingangs aufgezeigte Fall um den es hier geht. Eigentlich.

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