Sa 23 Jun, 2018 12:21
motorang hat geschrieben:Genau wie der eingangs aufgezeigte Fall um den es hier geht. Eigentlich.
Gryße!
Andreas, der motorang
Sa 23 Jun, 2018 12:36
§ 123. Zuständigkeit
(1) Für die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Amtshandlungen ist, sofern darin nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde ist, die Landespolizeidirektion zuständig.
Sa 23 Jun, 2018 14:54
Sa 23 Jun, 2018 15:04
Sa 23 Jun, 2018 17:59
So 24 Jun, 2018 14:47
So 24 Jun, 2018 19:38
So 24 Jun, 2018 20:00
?Myke hat geschrieben: anhänger ... ?