Mein Pickerl-Abenteuer mit der 1959er 175er NSU Prima V.Ein wirklich seltenes Motorrad, ich habe über ein Jahr an dem Roller gearbeitet.
Leider war es mir nicht möglich in einer "richtigen Werkstatt" einen Termin fürs Pickerl zu bekommen.
Daher entscheide ich mich kurzfristig das Pickerl beim "Forstinger" zu machen, dort fährt niemand hin...
Da kann doch nicht so viel schief gehen, dachte ich. Wie ihr auf dem Bild sehen könnt ist der Roller (aus meiner Sicht) absolut i.O..
Als der Mechaniker meinen Roller erblickt, sehe ich die Ahnungslosigkeit in seinem Gesicht. Er hat keine Ahnung was er mit diesem Teil anfangen soll. Er bittet mich die Verkleidung zu entfernen damit er sich den Motor ansehen kann. Kurz darauf kommt der Werkstättenmeister herein, erblickt meinen Roller und sagt: "Ohne Verkleidung gibt es sowieso kein Pickerl". Ich schüttle nur den Kopf und sage nichts. Zu protestieren beginne ich als er anfängt die Abgassonde in den Auspuff zu schieben.
Ich machte ihn aufmerksam, dass es keine Sinn macht bei einem 1959er 2-Takter Abgase zu messen.
Der Meister erklärt, kein Fahrzeug verlässt die Werkstatt ohne korrekter Abgasmessung. Er ist verpflichtet eine Messung durchzuführen und das Protokoll abzulegen.
Wie wild blinken rote Zahlen auf dem Bildschirm. Der Meister bedauert mir kein Pickerl geben zu können. Da mein Roller wie neu funktioniert gebe ich mich mit dem Ergebnis nicht zufrieden und bin fest entschlossen die Werkstatt nicht ohne Pickerl zu verlassen.
Fast zwei Stunden vergehen in erfolglosen Diskussionen mit dem Mechaniker bis ich die zündende Idee habe. Ich rufe direkt aus der Werkstatt die Landesregierung an!
Ich lasse mich auf der Landesprüfstelle zum zuständigen Referenten verbinden und schildere ihm die Situation. Der Beamte fällt aus allen Wolken und merkt an, dass die Werkstatt die Prüfsonde beim Prüfen von 2-Taktern ruiniert. Das Öl verklebt und zerstört die Sonde. (Seine Worte waren eher: "Spinnt der Typ, der ruiniert jo die Messanlage...) Sofort konnte er auch die Seite 326 der §57 Prüfanweisung anführen die festlegt: "An 2-Takt KFZ sind keine Abgasmessungen durchzuführen.".
Der Werkstattmeister glaubt dem Beamten von der Landesregierung nicht, er sucht die Prüfanweisung bzw. das Gesetzbuch heraus und siehe da, auf Seite 326 war der Satz wortwörtlich zu lesen.
Ohne Worte hat er mir den positiven Bescheid ausgestellt.
Ein neues Pickerl, das erste seit 1970 schmückt das Beinschild als ich nach 3 Stunden die Werkstatt verlasse.
- Dateianhänge
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- Bei der Untersuchung beim Forstinger
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